Amtsblatt der Stadt Steyr 1985/12

-Amtliche Nachrichten~ Magistrat Steyr, Magistratsabteilung X, Veterinäramt, Vet-5095 / 85 Bekämpfung der Wutkrankheit - Ausgabe der amtlichen Hundemarken für das Jahr 1986 Verlautbarung für Hundehalter Aufgrund der Bestimmungen des§ 1 der Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 23. 12. 1963, LGBI. Nr. 67 / 63 sind alle Hunde im Alter von über 8 Wochen durch amtliche Hunde- marken zu kennzeichnen. Die Hundemarken für das Jahr 1986 werden in der Zeit vom 15. Dezember 1985 bis 15. Jänner 1986 während der Amts- stunden täglich von Montag bis Freitag im Veterinäramt des Magistrates Steyr, Amts- haus Redtenbachergasse ?., ausgegeben. Im Hinblick auf die in Osterreich weit verbreitete Wutkrankheit werden alle Hundehalter aufgefordert, fristgerecht die Hundemarke, für welche eine Gebühr von 7 Schilling je Stück zu entrichten ist, im Veterinäramt abzuholen bzw. abholen zu lassen . Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 2 oa. Verordnung jeder Hundehalter verpflichtet ist, seinen Hund ab dem Alter von über 8 Wochen binnen 3 Tagen beim zuständigen Gemeindeamt anzumelden und Sorge zu tragen, daß die ausgegebene amtliche Hundemarke an öffentlichen Or- ten am Halsband oder Brustgurt des Hun- des sichtbar getragen wird. Ebenso ist die Beendigung der Hundehaltung bzw. ein Verlust der Hundemarke innerhalb von 3 Tagen zu melden . Diese Meldungen werden laufend während der Amtsstunden im Veterinäramt der Stadt Steyr entgegen- genommen. Übertretungen der Anord- nungen werden nach den Bestimmungen des § 63 Tierseuchengesetz bestraft. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung, Bau6-1460/82 Öffentliche Ausschreibung über die Erd-, Baumeister- und Rohrverle- gungsarbeiten für die Errichtung des Hauptsammlers A/3. Teil Baulos Wehr- graben von der Annabrücke bis zum Hack-Areal. Die Unterlagen können ge- gen Kostenersatz von 600 Schilling ab 16. Dezember 1985 im Stadtbauamt des Ma- gistrates der Stadt Steyr, Zimmer Nr. 310, sowie bei der Einlaufstelle des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung, Kärntnerstraße 12, 4020 Linz, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Hauptsammler A/3. Teil, stt-yr Der Amtsarzt informiert Gesundheit beginnt im Mund Richtig durchgeführte Mundhygiene und die Einschränkung von zuckerhal- tigen Nahrungsmitteln zu den Zwi- schenmahlzeiten tragen bereits sehr viel zur Gesunderhaltung unserer Zäh- ne bei. Durch die Ausschaltung der krankheitserregenden Ursache, die Entfernung der Plaque, kann der kariö- se Angriff auf unsere Zähne weitge- hend verhindert werden. Durch Ernäh- rungsumstellung und intensive Mund- hygiene wäre es also möglich, den Kariesbefall entscheidend einzuschrän- ken. Leider haben alle diese Maßnah- men bisher überall fehlgeschlagen. Man muß zur Kenntnis nehmen, daß sich unsere Bevölkerung in absehbarer Zeit offenbar nicht umerziehen lassen wird. Da die Bevölkerung jedoch An- spruch auf Ausschöpfung aller Mög- lichkeiten zur Gesunderhaltung der Zähne hat, muß der vermehrte Einsatz von Fluoriden zur Kariesverhütung ge- fordert werden. Die Kariesverhütung durch Fluoride ist möglich durch die Abgabe von Fluoridtabletten oder durch die Fluoridierung des Trinkwas- sers. Da die Trinkwasserfluoridierung in Österreich aus mehreren Gründen (technischen, juridischen und psycho- logischen) nicht möglich war, hat man sich seit 1956 für die Abgabe von Fluoridtabletten entschlossen. Durch die Einführung der Fluoride konnten nicht nur kariesprophylaktische, son- dern auch andere etwaige Schadenswir- kungen am Menschen erfaßt werden. Es gibt keine Substanz, deren Toxizität am Menschen intensiver untersucht worden ist als Fluor. Es existiert nun eine Vielzahl von qualifizierten, wis- senschaftlich renommierten Arbeiten, die klar aussagen, daß Fluoride in einer Menge, wie sie für die Kariespro- phylaxe zugeführt werden, keinen ne- gativen Einfluß auf die menschliche Gesundheit haben, also toxikologisch unbedenklich sind. Die akut tödliche Dosis des Natri- umfluorids beträgt beim Erwachsenen 5 bis 15 g. Kinder ab dem 6. Lebens- jahr und Erwachsene erhalten l mg Fluorid in der Tablette. Der Abstand zur tödlichen Dosis beträgt demnach 1:5000! Ein so großer Sicherheitskoeffi- zient ist bei kaum einem anderen Me- dikament oder Nahrungsstoff gegeben. Baulos Wehrgraben", bis spätestens 14. Jänner 1986, 8.45 Uhr, der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer Nr. 232, zu übermitteln. Die Anboteröffnungsver- handlung findet am gleichen Tag ab 9 Uhr im Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Zimmer Nr. 310, statt. Für den RHV Steyr und Umgebung: Der Obmann: Vizebürgermeister Leopold Wippersberger Die einzigen möglichen Nebenwirkun- gen, die sogenannte „mottled teeth", entstehen durch übermäßige Einlage- rung von Fluorid in die Hartsubstanz des Schmelzes, wenn die Tablettenpro- phylaxe vor Durchbruch der Zähne wesentlich überdosiert wurde. Es muß daher die Fluoridzufuhr bis zum 8. Lebensjahr genau nach den Vorschrif- ten dosiert werden. Seit vielen Jahren wird Fluorid auch zur Prophylaxe und Behandlung der Osteoporose verwendet. Die tägliche Dosis variiert zwischen 30 und 60 mg Fluorid während mehrerer Monate bis Jahre. Trotz dieser hohen Dosierung treten keine sekundären Erscheinun- gen an anderen Organen auf, die auf die massive Fluoridaufnahme hätten zurückgeführt werden können. Häufig werden auch Behauptungen aufgestellt, daß die Fluoridierung eine Erhöhung der Krebsmortalität bewirke. In zahlreichen statistischen wissen- schaftlichen Arbeiten in Kanada, USA, Großbritannien und Neuseeland konn- te kein Zusammenhang zwischen Trinkwasserfluoridierung und Krebs- mortalität gefunden werden. Im Ge- genteil: Fast alle Studien finden eine leicht niedrigere Krebsmortalität bei hohem Fluoridgehalt im Trinkwasser. Vor mehreren Jahren wurde die Zu- nahme der Geburten mongoloider Kinder durch die Fluoride befürchtet. Eine genaue Erhebung an 130.000 Le- bendgeborenen in England ergab kei- nen Zusammenhang zwischen Fluorid und Mongolismus. Es werden ständig Kampagnen gegen die Fluoridanwen- dung geführt, bei denen Emotionen und häufig fehlgeleitetes Umweltbe- wußtsein, meist aber Nichtwissen, im Vordergrund stehen. Als Gegenargu- mente werden eine Erhöhung der Krebsrate, das Auftreten von Allergien, vermehrte Geburten von mongoloiden Kindern und vieles andere angeführt. Diese Behauptungt:n haben einer wis- senschaftlichen Überprüfung aus- nahmslos nicht standgehalten. Diesbezügliche Berichte sind auch ausschließlich in der Laienpresse, al- lenfaUs in populärwissenschaftlichen, aber nie in soliden wissenschaftlichen Zeitschriften zu finden. Die PENSIONSVERSICHERUNG DER ANGESTELLTEN zahlt im Mo- nat Jänner 1986 ihre Pensionen am Donnerstag, 2., aus; die PENSIONS- VERSICHERUNGSANSTALT DER ARBEITER am Donnerstag, 2., und Freitag, 3. Jänner 1986. 19/399

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