Amtsblatt der Stadt Steyr 1985/11
eine dringende Durchsage an unsere Besu- cher. Wir schließen wegen einer Betriebs- störung. Verlassen Sie bitte sofort und in Ruhe das Haus. Folgen Sie den Anwei- sungen des Personals"); d) Gefährdeten sofort Hilfe leisten ; e) Anordnungen der Diensthabenden der Polizei und Feuerwehr sowie des Brand- schutzbeauftragen Folge leisten; t) nach Auslösen des Räumungsalarms haben die Diensthabenden der Überwa- chungsbehörde und der Freiwilligen Feu- erwehr sofort zu veranlassen, daß die Veranstaltungsbesucher die Zuschauer- räume in Ruhe und in angemessener Eile unter Benützung sämtlicher Ausgänge (auch Notausgänge) räumen und über Stiegenhäuser das Theatergebäude verlas- sen, wobei darauf zu achten ist, daß nie- mand zurückgeblieben ist; g) mit der Räumung des Theaters nicht beschäftigte Personen haben sofort mit den vorhandenen Löschgeräten die Brandbekämpfung aufzunehmen; h) Lüftungsöffnungen und Stiegenhaus- fenster zur Verhinderung einer Verqual- mung der Fluchtwege öffnen; i) Einsatzkräfte erwarten und einweisen und dem Einsatzleiter bekanntgeben, ob Personen vermißt werden. 8. Verhalten im Brandfall (für Theater- und Kinobesucher): a) Ruhe und Besonnenheit bewahren ; b) Feuerwehr verständigen (Druckknopf- melder oder Notruf 122); c) Gefährdeten sofort Hilfe leisten ; d) Anordnungen der Diensthabenden der Verbesserung in der Seniorenbetreuung Anfang September d. J. wurde beim Magistrat Steyr eine Sozialarbeiterin eingestellt, deren vornehmliche Aufga- be es ist, im Rahmen der allgemeinen Seniorenbetreuung die im Zentralal- tersheim wohnenden älteren Mitbürger unserer Stadt bei ihren persönlichen Anl iegen zu beraten und zu unterstüt- z.en. Viele unserer Mitbürger befinden sich aber auch in häuslicher Pflege und können mitunter ihre Wohnung nicht mehr verlassen. Auch dieser Personen- kreis soll intensiver als bisher von d ie- ser Sozialarbeiterin betreut werden. Es Polizei und Feuerwehr sowie des Brand- schutzbeauftragten Folge leisten; e) nach Auslösen des Räumungsalarms haben die Veranstaltungsbesucher die Zu- schauerräume in Ruhe und in angemesse- ner Eile unter Benützung sämtlicher Aus- gänge (auch Notausgänge) zu räumen und über Stiegenhäuser das Theatergebäude zu verlassen, wobei darauf zu achten ist, daß niemand zurückgeblieben ist ; t) Einsatzkräfte erwarten und einweisen sowie dem Einsatzleiter bekanntgeben, ob Personen vermißt werden . ist zu hoffen, daß möglichst vielen Personen mit dieser zusätzlichen So- zialmaßnahme geholfen werden kann. Selbstverständlich soll und kann aber dadurch die Nachbarschaftshilfe nicht ersetzt werden. Die Bevölkerung wird gebeten, bei der Erfassung hilfsbedürf- tiger Personen mitzuhelfen. Kontaktstelle ist das Sozialamt des Magistrates Steyr, Amtshaus Redten- bachergasse 3, 2. Stock, Zimmer 15, Tel. 25 7 11, DW 300 - 303, Dr. Star- zengruber. Die Kundmachung dieser Brandschutz- ordnung erfolgt durch deren Anschlag an den Amtstafeln im Rathaus der Stadt Steyr in der Dauer von zwei Wochen . Gleichzeitig tritt die in der Sitzung des Gemeinderates vom 20. 9. 1983, Zl. K- 7155 / 82, beschlossene Brandschutzord- nung für das Steyrer Stadttheater außer Kraft. Der Bürgermeister : i. V. Leopold Wippersberger GOOD]li'EAR @ßT?miiJ'trnmo[fJ ~ W SICHER durch den WINTER ~ Wir beraten Sie gerne! Tel. 0 72 59/23 44-0, 23 45-0 Eine Fahrt nach Sierning lohnt sich! 13/357
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