Amtsblatt der Stadt Steyr 1985/10

Amtliche Nachrichten Förderung von Lärmschutzmaßnahmen für Objekte an Bundes- und Landesstraßen Die Stadt Steyr hat mit Beschluß des Gemeinderates vom 7. Februar 1985 fest- gelegt, Maßnahmen zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den Straßenver- kehr bei Wohnhäusern zu fördern. Von diesen Förderungen sind Objekte an Lan- des- und Bundesstraßen ausgenommen, und zwar deshalb, weil für Förderungen von Lärmsch utzmaßnahmen an diesen Straßen die Landesregierung zuständig ist. Zum Ansuchen um Förderung von Lärmschutzmaßnahmen ist folgendes not- wendig: 1. Die Objekte müssen vor Inkrafttreten des Bundesstraßengesetzes 1971 an einer Bundesstraße erbaut worden sein . 2. Objekte, welche infolge von Einbau oder Umwidmung eines Teiles einer Bun- desstraße Lärmanrainer wurden , sind ebenfalls mit einbezogen. 3. Die Objekte müssen einer Lärmbelä- stigung von mindestens 65 dB tagsüber und 55 dB nachts ausgesetzt sein. 4. Diese Regelung gilt auch für Objekte, für die die Lärmbelästigung im Zuge einer Straßenumlegung um mehr als 10 dB gesteigert wurde. 5. Die zum Einbau gelangten Schall- schutzfenster müssen einen dB-Wert von 38 bis 45 aufweisen. Bei den Förderungen wird „im vorhin- ein" oder „im nachhinein" entschieden. Dabei ist zu beachten, daß bei einem Ansuchen um Förderung nach getätigter Maßnahme lediglich 50 Prozent der Fen- sterkosten ersetzt werden, aber für die Bauarbeiten keine Unterstützung erfolgt. Daher ist es günstiger, zuerst um die Förderung anzusuchen und nach Bewilli- gung derselben die entsprechenden Arbei- ten durchzuführen . Das Ansuchen erfolgt formlos und ist an das Amt der oö. Lan- desregierung, Bundesstraßenverwaltung, 4020 Linz, Kärntnerstraße 12, zu richten. Telefonisch is t diese Dienststelle unter der Telefonnummer O 73 2/584/82 81 erreich- bar. Schutzimpfung gegen Kinderlähmung 1. Grundimpfung gegen Kinderläh- mung : In der Woche vom 11. 11. bis 15. 11. wird im Gesundheitsamt des Magistra- tes Steyr, Redtenbachergasse 3, Zimmer 8, täglich in der Zeit von 8 bis 12 Uhr die 1. Teil impfung gegen Kinderlähmung durch- geführt. Dieser Impfung sollen alle nicht geimpften Kinder zugeführt werden, die 1984 oder 1985 geboren wurden. Die Voll- endung des 3. Lebensmonates ist jedoch Voraussetzung. Die 2. Teilimpfung der im November 1985 begonnenen Grundimp- fung wird in der Zeit vom 13. 1. bis 17. 1. 1986 verabreicht. Die 3. Teilimpfung wird noch gesondert im Amtsblatt bekanntge- geben und findet voraussichtlich Ende 1986 statt. 2. Dritte Teilimpfung der im Vorjahr begonnenen Schluckimpfung: Impflinge, die im Rahmen der Grundimpfung I 985 / 86 die 1. und 2. Teilimpfung erhal- ten haben , bekommen die 3. Teilimpfung gleichfalls in der Woche vom 11. 11. his 15. 1 !. 1985, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr. Diese Teilimpfung ist zur Vervollständi- gung des Impfschutzes unbedingt notwen- dig. 3. Einmalige Auffrischungsimpfung in den Schulen: Schüler, die in eine Grund- schule eintreten ( !. Schulstufe) und Ent- laßschüler (8. Schulstufe, d. h. 8. Klasse der Volksschule oder einer Sonderschule bzw. 4. Klasse der Hauptschule oder einer allgemeinbildenden höheren Schule) er- halten eine einmalige Auffrischungsimp- fung voraussichtlich in der Zeit vom 25. 11. bis 5. 12. in der Schule. 4. Einmalige Auffrischungsimpfung für Erwachsene: Wie Untersuchungen erge- 12/328 ben haben, ist der Impfschutz vieler Er- wachsener nur mehr mangelhaft gegeben. Es wird daher allen Erwachsenen, deren letzte Kinderlähmungsschluckimpfung zehn Jahre und länger zurückliegt, eine einmalige Auffrischungsimpfung empfoh- len. Die Möglichkeit dazu besteht vom 11. 11. bis I 5. 11. 1985, sowie vom 13. 1. bis 17. 1. 1986, jeweils von 8 bis 12 Uhr; Regiebeitrag 20 SchilJing je Teilimpfung. GWG der Stadt Steyr, städt. Liegenschaftsverwaltung, HV 2/70 Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung und Montage von Kunststoffschnelltauschfenstern für das GWG-Objekt Roseggerstraße !, 3, 5, 7, 9, 11. Die Anbotsunterlagen können ab 15. Oktober 1985 in der Liegenschaftsverwal- tung des Magistrates Steyr, Zimmer 115, abgeholt werden. Die Anbote sind ver- schlossen und mit der Aufschrift „Kunst- stoffschnelltauschfenster GWG-Objekt Roseggerstraße 1, 3, 5, 7, 9, 11" versehen, bis spätestens 5. November 1985, 10 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, abzugeben. Die Anbotseröffnungsverhandlung fin- det am gleichen Tag um 10.15 Uhr im Magistrat Steyr, Liegenschaftsverwaltung, Zimmer 115, statt. Der Abteilungsvorstand: Dir. OAR Brechtelsbauer GWG der Stadt Steyr, städt. Liegenschaftsverwaltung, HV 11/68, HV 46/68 Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung und Montage von Kunststoffschnelltauschfenstern für das GWG-Objekt Glöckelstraße 5, 7 - Roseg- gerstraße 13. Die Anbotsunterlagen können ab 15. Oktober 1985 in der Liegenschaftsverwal- tung des Magistrates Steyr, Zimmer 115, abgeholt werden. Die Anbote sind ver- schlossen und mit der Aufschrift „Kunst- stoffschnelltauschfenster GWG-Objekt Glöckelstraße 5, 7 - Roseggerstraße 13" versehen, bis spätestens 5. November 1985, 11 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, abzuge- ben. Die Anbotseröffnungsverhandlung fin- det am gleichen Tag um 11.15 Uhr im Magistrat Steyr, Liegenschaftsverwaltung, Zimmer 115, statt. Der Abteilungsvorstand: Dir. OAR Brechtelsbauer GWG der Stadt Steyr, städt. Liegenschaftsverwaltung, HV-36/ 69 Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung und Montage von K unststoffschnelltauschfenstern für das Wertsicherungen Ergebnis August 1985 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 Juli August Verbraucherpreisindex 1966 = 100 Juli August Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 Juli August Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 Juli August Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 Juli Augus t Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 Ju li August Lebenshaltungskostenindex 1938 = 100 Juli August 153, 1 153,2 268,7 268,9 342,3 342,6 343,4 343,6 2.592,4 2.594, 1 3.008, 1 3.010, 1 2.554,9 2.556,6 sit'yr

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