Amtsblatt der Stadt Steyr 1985/8

-Amtliche Nachrichten- Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau3- 2 l78/7 l Bundesstraße B 122, Voralpen-Straße, km 30, 1 - km 31 ,2 - Baulos „Bad I (2. Teil)"; Wiederherstellung unterbrochener Ver- kehrsbeziehungen Verordnung des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 4. Juni 1985, betreffend die Erklärung und Auflassung öffentlicher Verkehrsflächen der Stadt Steyr zur Wieaerherstellung un- terbrochener Verkehrsbeziehungen. Gemäß § 41 Abs. 2 Ziffer 4 und § 43 Abs. 1 des Statutes der Stadt Steyr, LG BI. Nr. 11/1980, in Verbindung mit§ 8 Abs. 1 Ziffer 5, § 9 Abs. 3 und 4, § 42 und § 45 sowie § 74 a des OÖ. Landes-Straßenve r- waltungsgesetzes 1975, LGBI. Nr. 22 / 1975, in der geltenden Fassung, wird ver- ordnet: § l Die in den Plangrundlag_en des Amtes der oö. Landesregierung, Ubersichtslage- pl an mit Einbauten, Maßstab 1: 1000 vom 6. 4. 1983, Planzeichen B 122-83-01, und G rundbedarfsplan, Maßstab 1: 1000 vom 22. Juli 1983, Planzeichen GZ 122-90/83, welche einen wesentlichen Bestandteil die- ser Verordnung bilden, in grüner Farbe da rges tellten Flächen werden als öffentli- che Verkehrsflächen der Stadt errichtet und zum Ortschaftsweg erklärt. § 2 Die Notwendigkeit für den Umbau bzw. Neubau der in § 1 genannten Ortschafts- wege ergibt sich durch den Bau der Bun- dess traße B 122 Voralpen-Straße im Bau- los „Bad I (2. Teil)", wodurch bestehende Ortschaftswege unterbrochen werden und ihre Wiederherstellung im öffentlichen 1nteresse erforderlich ist. § 3 Die in den Plangrundlagen (§ 1) in gelber Farbe dargestellten Flächen wer- den als unbrauchbar bzw. entbehrlich werdende öffentliche Verkehrsfläch en der Stadt - Ortschaftswege aufgelassen. §4 Die in § 3 verfügte Auflassung öffentli - cher Verkehrsflächen der Stadt wird erst • 10/246 Wertsicherungen Ergebnis Juni 1985 Verbraucherprei sindex 1976 = 100 Mai Juni Verbraucherpreisindex 1966 = 100 Mai Juni Verbra ucherpreisindex I 1958 = 100 Ma i Juni Verbrauche rpreisindex II 1958 = 100 Mai Juni Kleinhandc lspre isindex 1938 = 100 Mai Juni Lebensha ltungskos tenindex 1945 = 100 Ma i Juni Lebensha itu ngskos tcnindex 1938 = 100 Ma i Juni 152,5 153,0 267,6 268,5 341 ,0 342, 1 342, 1 343,2 2582,3 2590,7 2996,3 3006, 1 2544,9 2553,3 mit Verk ehrs übe rga be der neuen Straßen- strecken (§ 1) wirksam. § 5 Di ese Vero rdnung wird gemäß § 62 Sta tut für di e Stadt Steyr 1980, LGBL. Nr. 11 , durch zweiwöchigen Anschlag an den Amlslafe ln der Stadt Steyr kundgemacht. Die bezughabenden Planunterlagen liegen wä hre nd der Amtss tunden im Baurechts- amt des Magistrates Steyr zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Verordnung wird gemäߧ 62 Abs. 1 und 2 Statut für die Stadt Steyr, LGBl. Nr. 11 /1980, mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung rechtswirksam. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Sanierung des Schloßparkteiches In einem Antrag an den Gemeinde- rat empfiehlt der Stadtsenat die Bewil- ligung von 650.000 S für die Sanierung des Schloßparkteiches, die nach einem von Landschaftsarchitekten erstellten Maßnahmenkatalog vorgenommen werden wird. Der Teich soll auf eine Mindesttiefe von drei Metern ausgeho- ben und abgedichtet, die Uferbereiche neu gestaltet und die anschließenden Grünflächen an die neue Uferlinie an- gepaßt werden. 622.000 S für neue Trinkwasserleitung Der Stadtsenat beschloß einen An- trag an den Gemeinderat zur Freigabe von 622.917 S für die Erneuerung und Neuverlegung der Trinkwasserleitung zur Versorgung der Abnehmer an der Reindlgutstraßc. Die Leitungen wer- den im Zuge des Straßenausbaues ver- legt. 26 Hausanschlüsse werden neu hergestellt. Noch freie Ausbildungsp lätze in der Landesmusikschule Steyr An der Landesmusikschule Steyr (Lei- tung Prof. Emmo Diem) können, infolge einer Aufstockung des Lehrkörpers im Schuljahr 1985/86, noch einige Anfänger im Fach Klavier, Oboe und Saxophon aufgenommen werden. Leihinstrumente gibt es allerdings nur mehr auf dem Sektor der hohen Streicher. Interessenten für die Aufnahme in die Musikschule mögen sich unter Angabe ihrer Telefonnummer um- gehend schriftlich melden, da während der Ferienmonate die Kanzlei unbesetzt ist (Direktion der Landesmusikschule, 4400 Steyr, Brucknerplatz 1). Die Musikschule Steyr sucht für begabte Kinder halbe und dreiviertel Geigen und halbe und dreiviertel Violoncelli sowie Oboen. Wir haben für Ihren Stein den passenden Entwurf- geben Sie uns bitte die Z eit, diesen auch termingerecht ausführen zu können. Unsere Werkstatt muß schon für Weihnachten planen! Atelier Ditze Gold- und Silberschmiede Sieminger Straße 41 und Tel. 0 72 52/63 0 29 Pfarrgasse 3 Tel. 25145 steyr

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