Amtsblatt der Stadt Steyr 1985/7
-Amtliche Nachrichten- Magistrat Steyr, Abteilung I, Pol-3529/ 1985 Mitteilung Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten hat mit Bescheid vom 27. 3. 1985, ZI. I I-S/85, Herrn Christian Riegler, geb. 5. 12. 1964, wohnhart 4300 St. Valentin , Rems 90, das Betreten von Betrieben des Gast- und Schankgewerbes, in denen al- koholi ·ehe Getränke verabreicht werden, für den Bereich des Verwaltungsbezirkes der Stadl Stey r bi s einschließlich 27. 3. 1986 verboten . Die Gastwirte im Bereich der Stadt Stey r werden um Kenntnisnahme und Darnachachtung ersucht. -x- Magistrat Steyr, Magistratableilung 1, San R-2980 / 85 Verordnung betreffend die Festsetzung der Betriebszei- ten, des Nachtdienstes und der Dienstbe- reitschaft für die öffentlichen Apotheken im Verwaltungsbereich der Stadt Steyr. Gemäß § 8 des Gesetzes vom 18. 12. 1906, betreffend die Regelung des Apothe- kenwesens (Apothekengesetz), RGBI. Nr. 5/ 1907, i. d. g._ F., werden im Einverneh- men mit der Osterreichischen Apotheker- kammer, Landesgeschäftsstelle OÖ., und der K~!llmer für Arbeiter und Angestellte für 00., die Betriebszeiten, der Nacht- dienst und die Dienstbereitschaft für die nachstehend angeführten öffentlichen Apotheken wie folgt festgelegt : Wertsicherungen Ergebnis Mai 1985 Verbraucherpreisindex 1976 = l00 April Mai Verbraucherpreisindex 1966 = l00 April Mai Verbraucherpreisindex 1 1958 = l00 April Mai Verbraucherpreisindex 11 1958 = 100 April Mai Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 April Mai Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 April Mai Lebenshaltungskostenindex 1938 = 100 April Mai 16/2 16 152,9 152,5 268,3 267,6 341,9 341.0 343,0 342,1 2.589, 1 2.582,3 3.004,2 2.996,3 2.551,6 2.544,9 Der Amtsarzt informiert Gesundheit beginnt im Mund Eine der wichtigsten Aufgaben des Amtsarztes ist es, die Bevölkerung vor vermeidbaren Krankheiten zu schützen. Die Angst vor Seuchen, die großen Schrecken noch vor l00 Jahren, ist durch die großangelegten Impfaktionen größtenteils gebannt. Die Gesundheits- erziehung und -vorsorge nimmt heute einen breiten Raum im Aufgabenbe- reich des Amtsarztes ein. Einen Schwer- punkt stellen darin die Kinder dar, denn die Zukunft von uns allen hängt von einer gesunden Jugend ab. Die meisten Veränderungen, sowohl organische als auch psychische, die im Laufe des Lebens unsere Gesundheit beeinträchtigen, haben ihren Beginn in frühester Jugend. Ein typisches Beispiel dafür ist die kariöse Erkrankung der Zähne. Bereits 70 Prozent der Schulan- fänger sind an Karies erkrankt. Um diese Volksseuche drastisch reduzieren zu können, bedarf es der eindringlichen Aufklärung unserer Bevölkerung. Bereits die werdende Mutter kann ihr Kind vor der drohenden Zerstörung der Zähne durch Karies schützen . Für die Bildung der Zahnhartsubstanzen ist die vollwertige Ernährung auch schon wäh - rend der ersten Schwangeschaftswochen von großer Bedeutung. Während der Zahnentwicklung des werdenden Kindes führt eine ausgewo- gene Ernährung den Zähnen auf dem Blutweg alle Stoffe zu, die ihnen maxi- male Widerstandskraft verleihen, wäh- rend eine fehlerhafte Ernährung der Mutter schlecht mineralisierte Zähne entstehen läßt. Nach dem Durchbruch in die Mundhöhle findet keine Beeinflu- ßung des Schmelzes über Blut und Ge- I. Betriebszeiten 1. Hl.-Geist-Apotheke, Kirchengasse 16, Tel. 63 5 13; 2. Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstraße 18, Tel. 23 5 77; 3. Apotheke Münichholz, Wagners traße Nr. 8, Tel. 63 5 83; 4. Ennsleitenapotheke, Arbeiterstraße 37, Tel. 24 4 82; 5. Stadt-Apotheke, Stadtplatz 7, Tel. 22 0 20; 6. Löwen-Apotheke, Enge Gasse 1, Tel. 23 5 22; 7. Tabor-Apotheke, Rooseveltstraße 12, Te l. 62 0 18. Mo ntag bis Freitag: 8 bis 12.30 Uhr und 14.30 bis 18 Uhr. Samstag: 8 bis 12 Uhr. 11. Nachtdienst Jeweils eine Apotheke im täglichen Wechsel (Dienstwechsel um 8 Uhr) in folgender Reihenfolge: 1. HI.-Geist-Apotheke; 2. Bahnhofapo- theke; 3. Apotheke Münichholz; 4. Enns- webstlüssigkeit mehr statt, sondern nur noch ein lokaler Einfluß der Nahrung (z. B. zerstörend bei häufiger Aufnahme zuckerhaltiger Speisen; nichtzerstörend bei Zuckerarmut). Die Mundhygiene beim Kleinkind ist die Aufgabe der Eltern. Sobald der erste Zahn vorhanden ist, wird er vorerst mit einem Wattestäbchen gründlich von der Mutter gereinigt. Das Kleinkind kann sich dann schon sehr früh mit einer kleinen Zahnbürste mit weichen Borsten anfreunden. Spielerisch macht es mit der Zahnbürste Bekanntschaft. Tm spä- teren Alter werden die Zähne dann regelmäßig nach den Hauptmahlzeiten mit der Zahnbürste gereinigt, wobei vor- erst keine oder nur geringe Mengen Zahnpaste verwendet werden. Das Mundpflegeverhalten des Kindes wird wesentlich durch die Beobachtung der Eltern geprägt. Das Kleinkind wird dem Vorbild der Eltern nacheifern. Dieses Bestreben des Kindes kann man för- dern, indem man es selbst bürsten läßt. Selbstverständlich muß danach die Mutter, bis zur entsprechenden Hand- fertigkeit des Kindes, noch nachhelfen. Es hat sich nämlich gezeigt, daß Kinder vor dem 6. Lebensjahr nicht in der Lage ~ind, ihre Zähne richtig zu reinigen, es ist also mindestens bis zu diesem Alter die Kontrolle und Hilfe der Eltern stän- dig erforderlich. Die Eltern sind nach wie vor die wichtigsten Bezugspersonen für das her- anwachsende Kind. Vernachlässigen nun Eltern die Mundhygiene, so darf es nicht verwundern, wenn das Kind nicht einsieht, warum es die Zähne putzen soll. leitenapotheke; 5. Stadtapotheke; 6. Lö- wenapotheke; 7. Taborapotheke. Die Nachtdienst versehende Apotheke hat während der Zeit der Mittagssperre der übrigen Apotheken für den Kunden- verkehr offen zu halten . 111. Sonn- und Feiertagsdienst Die jeweils Nachtdienst versehende Apotheke ist an Sonn- und Feiertagen bis 13 Uhr offen zu halten. Nach 13 Uhr hat diese Apotheke für dringende Fälle dienst- bereit zu sein. IV. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1985 in Kraft. Am gleichen Tag tritt die Verord- nung des Magistrates Steyr, Bezirksver- waltungsbehörde, vom 13. Jänner 1975, San R-5511174, außer Kraft. Der Bürgermeister : Heinrich Schwarz steyr
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