Amtsblatt der Stadt Steyr 1985/6

~~~~~--AmtlicheNachrichten------- Magistrat Steyr, Stadtbauamt, namens der städtischen Kanalverwaltung, Bau6- 4840/83 Öffentliche Ausschreibung über die Erd-, Baumeister- und Rohrverle- gungsarbeiten für die Errichtung der Ka- nalisation Feldstraße in Steyr-Weinzierl. Die Unterlagen können gegen Kosten- ersatz von S 600.- ab 17. Juni 1985 im Stadtbauamt des Magistrates der Stadt Steyr, Zimmer 310, sowie beim Amt der oö. Landesregierung, Landesbaudirektion, Kärntnerstraße 12, 4020 Linz (Einlaufstel- le), abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Erd-, Baumeister- und Rohrverlegungsarbeiten für die Errichtung der Kanalisation Feld- straße in Steyr-Weinzierl" bis spätestens 15. Juli 1985, 8.45 Uhr, der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, zu übermitteln. Die Anboteröffnungsverhandlung findet am gleichen Tage ab 9 Uhr im Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Zimmer 310, statt. Der Abteilungsvorstand: SR Dipl.-Ing. Vorderwinkler Bekanntmachung Die Geschäftsleitung der „Gemeinnützi- gen Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, Gesellschaft mit beschränkter Haftung" mit dem Sitz in Steyr gibt gemäß § 23 (4) des Gesetzes über Gesellschaften mit be- schränkter Haftung bekannt, daß der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsver- merk des „Osterreichischen Verbandes ge- meinnütziger Bauvereinigungen - Revi- sionsverband" versehene Jahresabschluß der Gesellschaft zum 31. Dezember 1983 zum Handelsregister des Kreisgerichtes Steyr als Handelsgericht eingereicht wur- de. Magistrat Steyr, Magistratsdirektion, Ges-3030/85 Ausschreibung einer Studienbeihilfe Die Stadtgemeinde Steyr vergibt aus den Erträgnissen der von ihr verwalteten Dr.-Wilhelrn-Groß-Stiftung für das Stu- dienjahr 1985/86 eine Studienbeihilfe in Höhe von 9000 Schilling. Diese wird in erster Linie bedürftigen und würdigen Hochschülern oder Hochschülerinnen, die sich dem Studium der Mathematik an der Philosophischen Fakultät einer inländi- schen Universität widmen und in Steyr ansässig sind, gewährt. In Ermangelung solcher Bewerber kann die Studienbeihilfe steyr auch anderen bedürftigen Hochschülern oder Hochschülerinnen, soferne sie den übrigen Bedingungen entsprechen, zuer- kannt werden. Studierende, die sich um diese Studien- beihilfe bewerben wollen, haben diese entsprechend belegten Gesuche bis späte- stens 15. Oktober 1985 unter der Kennbe- zeichnung „Stud ienbeihilfe Dr.-Wilhelm- Groß-Stiftung" beim Magistrat Steyr, Rat- haus, einzubringen. Die erfolgte Inskrip- tion ist durch Vorlage einer Bestätigung und der gute Studienerfolg durch Vorlage von mindestens auf die Qualifikation ,,gut" lautenden Kolloquien- oder Ubungszeugnissen über wenigstens fünf- stündige Vorlesungen nachzuweisen. Sämtliche dem Gesuch angeschlossenen Belege bleiben bei der Akte und sind sohin in beglaubigter Abschrift oder Foto- kopie beizubringen. Die Verleihung obliegt dem Stadtsenat der Stadt Steyr. Die Bewerbung allein gibt noch keinen Anspruch auf die Zuerken- nung der Studienbeihilfe. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Magistrat Steyr, Bezirksverwaltungsbehör- de, Schu-6355/84 Verordnung betreffend die Errichtung von Berechti- gungssprengeln für die öffentlichen Hauptschulen in Steyr. Gemäߧ 38 des OÖ. Pflichtschulorgani- sationsgesetzes, LG BI. Nr. 4511984, wird nach Herstellung des Einvernehmens mit der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land als Bezirksverwaltungsbehörde sowie nach Anhörung des Bezirksschulrates Steyr- Stadt, der Stadtgemeinde Steyr als gesetz- licher Schulerbalter und der beteiligten Gebietskörperschaften verordnet: § 1 Für die öffentlichen Hauptschulen in Steyr wird jeweils ein Berechtigungsspren- gel errichtet, der folgende Gebiete umfaßt: 1. das gesamte Gemeindegebiet Diet- ach; 2. das gesamte Gemeindegebiet Wol- fern; 3. von der Gemeinde St. Ulrich bei Steyr den nördlich der Werk-, Kürnberg- und Sportplatzstraße, des Wegererberges, der Gmainstraße und des Steyrerweges gelegenen Teil des Gemeindegebietes. § 2 Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in der Amtlichen Linzer Zeitung in Kraft. Der Abteilungsvorstand: SR Dr. Viol Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2- 1588/83 Bebauungsplan „Grubergründe - Landar- beitersiedlung" Kundmachung Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 28. März 1985 beschlossene Bebauungsplan „Gruber- gründe - Landarbeitersiedlung" wird hie- mit gemäß § 21 Abs. 9 OÖ. Raumord- nungsgesetz 1972. LGBI. Nr. 18/1972 i. d. g. F., in Verbindung mit§ 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 i. d. g. F., als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan wurde gemäߧ 21 Abs. 5 OÖ. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 i. d. g. F., mit Erlaß des Amtes der oö. Landesregierung vom 6. Mai 1985, BauR-37970/2-1985, aufsichtsbehördlich genehmigt. Gemäß § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 i. d. g. F., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffentlichen Ein- sichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgen- den Tag rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Wertsicherungen Ergebnis April 1985 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 März 152,6 April 152,9 Verbraucherpreisindex 1966 = 100 März 267,8 April 268,3 Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 März 341,2 April 341,9 Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 März 342,3 April 343,0 Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 März 2584,0 April 2589, 1 Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 März 2998,3 April 3004,2 Lebenshaltungskostenindex 1938 = 100 März 2546,6 April 2551,6 19/191

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