Amtsblatt der Stadt Steyr 1985/5
0 sf.t'yr Verkehrs- regelung nach der Tunnel- eröffnung Die Führung der Verkehrsströme ein- schließlich der Einbahnen ist aus dem Plan zu entnehmen. Darüber hinaus wird auf folgende Maßnahmen hingewiesen : AUTOBUSHALTESTELLEN: Die Busse der Stadtwerke fahren in Zukunft die Haltestellen in der Tomitz- straße an. Für die übrigen Linienautobus- se wird eine Haltestelle in der Redtenba- chergasse gegenüber der Promenadeschule sowie entlang der Arbeiterkammer einge- richtet. PARKPLÄTZE: Anstelle der bisherigen provisorischen Haltestelle auf der Promenade wird eine Kurzparkzone geschaffen, die täglich von 7 bis 13 Uhr gilt. Am Nachmittag besteht eine Dauerparkmöglichkeit. Weitere zu- sätzliche Parkplätze gibt es noch in der Sepp-Stöger-Straße bei der Gebietskran- kenkasse und in der Redtenbachergasse beim Gesundheitsamt. Dafür entfallen die bisherigen Parkmöglichkeiten in der To- mitzstraße. VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN IM TUNNEL: Aus Sicherheitsgründen wird die Tun- nelstraße für den Fußgänger- und Fahr- radverkehr gesperrt. Außerdem ist die Durchfahrt für Fahrzeuge:, wdd11; gt:fähr- liche Güter transportieren, verboten. SONSTIGE REGELUNGEN : Auf der Kreuzung Tomitzstraße - Leo- pold Wemdl-Straße werden die Ampelan- lage und die Bodenmarkierungen der neu- en Verkehrssituation angepaßt. 7/143
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