Amtsblatt der Stadt Steyr 1985/5

~~~~~--Amtliche Nachrichten~---...-illllllll~~ Magistrat Steyr, Referat für Schule und Sport, Schul-2490/85 Anbotausschreibung über die Lieferung von Schulartikeln als Freilernmittel für bedürftige Schulkinder der Steyrer Pflichtschulen. Die Anbotausschreibung umfaßt: 1. Schulhefte und Blöcke 2. Schreibmaterial 3. Zeichenmaterial 4. Diverses Papiermaterial 5. Diverse kleine Schulutensilien. Die Anbotunterlagen können ab 28. Mai 1985 beim Referat für Schule und Sport des Magistrates Steyr, Zimmer 225 , während der Amtsstunden abgeholt wer- den. Die Anbote sind bis spätestens 12. Juni I 985, 9.45 Uhr, bei der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, verschlossen und entsprechend gekenn- zeichnet, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am selben Tag um 10 Uhr beim Referat für Schule und Sport statt. Der Stadt Steyr erwächst durch di e Annahme der Anbote keine wi e immer geartete Verpflichtung gegenüber dem An botsteller. Magistrat Steyr, Magistra tsdirckti on. Pol 4634 / 53 Freibaden im Steyr- Fluß beim Ku •clf"an, wehr Öffentliche Warnung Der Magistrat Steyr sieht sich ve ranl aßt , die Bevölkerung erneut auf die ( iefahren aufmerksam zu machen , di e das Freiba den im Steyr-Fluß beim sogenannten „Kugelfangwehr" im Stadtteil Eys nf"eld mit sich bringt. Diese Wehranlage verursacht im Fluß lauf erhebliche Sogwirkungen, wodurch Lebensgefahr für die dort Badenden ent- steht. Die Bevölkerung wird dah er aufge- fordert , das Baden in der Nähe des Kuge l fangwehres zu unterlassen. Sollte diese Aufforderung keine Beach- tung finden , wäre der Magistrat Stey r genötigt, im Bereiche dieser Wehranl age ein allgemeines Badeverbot zu erlassen. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Magistrat Steyr, Mag. Abt. V, Verwaltung des Zentralaltersheimes Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung von Lebensmitteln, Reinigungs- und Putzmitteln, Farben und Lacken für das 2. Halbjahr 1985 . Ungefäh- re Lebensmittelmengen: Schwarzbrot Weißbrot 24/160 4000 kg 3200 kg Semmeln 9200 kg Fleisch 20.200 kg Wurstwaren 5000 kg Mehl 5000 kg Zucker 4400 kg Teigwaren 2000 kg Das Ausmaß de r Reinigungs- und Putz- mittel, Farben und Lacke ist den Offertun- terlagen zu entnehmen . Offertunterlagen können bei der Ver- waltung des Zentralalte rsheimes, Steyr, Hanuschstraße 1, Zimme r 3, während der Amtsstunden ab 15. 5. 1985 behoben we r- den und sind bis 3 1. 5. 1985 dortscl bst e inzubringen. Der Direktor: 0/\R Kolb Stadl we rki: St1:y1. 1.- ii rb ·rgasse 7 Anbotausschreibung hi: lrl' ffcnd di e lhume istc rarheil en für di e ( ,a, leitun •sve rle •un, in de r Wehrgraben - ga,,e von de r D1 rek tro nss traße bis zur /\nn abrucke . Di e /\ nbolunl e rla gc n könn en ab 15. Ma i 198'i her den Stadtwe rken Steyr, Gas- we rk •a,se 9. wü hrcnd de r Amtszeit abge- h11 l1 we rd ·n. Da, Anbo t ist im verschlossenen Um- s ·hla, mit di:r Aufschrift „Baumeisterar- b ·ilcn Gasleitungsverlegung Wehrgra- b ·ngasse" bi s 11. Juni 1985, 9 Uhr, bei den Stadtwerken Steyr, Färbergasse 7, abzuge- b ·n . wo anschließend die Anbotseröff- nung stallfindet. Du11.; h di e Entgegennahme der Anbote Ob ·1nehmen die Stadtwerke Steyr keine wie immer gea rteten Verpflichtungen ge- ge nüber den Anbotstellern. Die Betriebsleitung: Dir. TOAR Ing. Wein OAR Riedler Magistra t Steyr, Stadtbauamt, Ba u3- 5055/ 83 Öffentliche Ausschreibung über di e Erd-, Entwässerungs-, Oberbau -, Belags- und Wasserleitungsarbeiten für den Straßenbau der Reindlgutstraße. Die Unterlagen können ab 20. Mai 1985 im Stadtbauamt, Zimmer 301, gegen Ko- stenersa tz von S 250.- abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift ,,'Bau3-5055/83 - Ausbau der Reindlgutstraße in Steyr" bis 10. Juni 1985, 8.45 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates, Zimmer 232, abzugeben. Die Anbotserö ffnung findet am gleichen Tage ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 310, statt. Der Abteilungsvorstand : Baudir. SR. Dipl.-Ing. Vorderwinkler Magistrat Steyr im übertragenen Wir- kungsbereich, Forst-Erl. 2826/84 Verordnung betreffend Vorbeugungsmaßnahmen zum Schutz vor Waldbränden. Aufgrund des § 41 Abs. 1 des Forstge- setzes 1975 vom 3. 7. 1975, BGBI. Nr. 440, i. d. g. F. , wird verordnet: § 1 In allen Wäldern des Verwaltungsbezir- kes Steyr-Stadt sowie in der Nähe dieser Wälder (Gefährdungsbereich) wird ab so- fort bi 30. 9. 1985 jegliches Feueranzün- den sowie das Rauchen verboten. § 2 Personen , die dieser Anordnung zuwi- derh andeln, begehen gemäß § 40 Abs. I, i. V. 111. § 41 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBI. Nr. 440, i. d. g. F ., eine Verwal- tungsübertretung, die gemäß § 174 Abs. I lil. a), Z. 17, leg. cit. , mit einer Geldstrafe bis zu S 60.000.- oder mit Arrest bis zu vier Wochen geahndet werden kann. § 3 Diese Verordnung ist durch Anschlag an der Amtstafel kundzumachen. Sie tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Wertsicherunsen Ergebnis März 1985 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 Februar 151,8 März 152,6 Verbraucherpreisindex 1966 = 100 Februar 266,4 März 267,8 Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 Februar 339,4 März 341,2 Verhraucherpreisindex 11 1958 = 100 Februar 340,5 März 342,3 Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 Februar 2.570,4 März 2.584,0 Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 Februar 2.982,6 März 2.998,3 Lebenshaltungskostenindex 1938 = 100 Februar 2.533,2 März 2.546,6 steyr

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