Amtsblatt der Stadt Steyr 1984/12

Fortsetzung von Seite 27 sechs Musici prachtvolle Beispiele ihres Könnens. Einen effektvollen Kontrast dazu setz- te das Bläserquintett unter Leitung von Karl Hieb!. Der wunderschöne Klang, die musterhafte Stimmung und die ein- fühlsame Interpretation der vorgetrage- nen Stücke waren eine einzige Ohren- freude. Die große, beglückende Überra- schung wurde den Zuhörern aber durch den Jugendchor Christkindl zuteil. Veronika Breslmayr, musikalisch wie pädagogisch überaus begabt, hat mit ihren 25 Schülern eine Leistung gebo- ten, die in jeder Beziehung zu loben ist. Alle neun Advent- und Weihnachtslie- der, in überaus geschmackvoller Aus- wahl zusammengestellt, wurden stets in mehreren Strophen auswendig gesun- gen. überzeugend die schöne Ausspra- che und vor allem die saubere Intona- tion und Ausgewogenheit zwischen den Stimmen; und dies alles in einigen drei -, hauptsächlich aber vierstimmigen Siit- zen. Ein Bravo dieser tüchtigen jungen Sängerschar. Der stürmische, begeisterte Beifall der frohgestimmten Zuhörer galt allen vor züglichen Mitwirkenden. J. Fr. - hotel ibis Einladung zum SILVESTERBALL am 31. Dezember, ab 19 Uhr GROSSES KALTES BUFETT Es spielen für Sie die Memories! Um Tischreservierung wird gebeten Kreative Jugend stellt aus Das Jugendreferat der Stadt Steyr plant in Zusammenarbeit mit der S-Box der Sparkasse Steyr im Frühjahr 1985 eine Ausstellung in der Schalterhalle der Sparkasse Steyr. Ausgestellt werden Arbeiten von Ju- gendlichen, die sie in ihrer Freizeit ge- schaffen haben: Glasritzen, Hinterglas- malen, Töpfern, Schnitzen, Elektronik, Teppichknüpfen, Stickarbeiten usw. An- meldungen sind bis Ende Februar 1985 im Jugendreferat und bei den S-Box-Be- treuern möglich. 28/412 --~~AmtlicheNachrichten--- Magistrat Steyr, Abteilung 1, Wa-Erl.-7405/84 Verunreinigung des Grundwassers durch Silo-Abwässer Aus gegebenem Anlaß ersucht das Amt der oö. Landesregierung um folgende Mit- teilung: In letzter Zeit konnte durch Aufsichtsor- gane festgestellt werden, daß Siloabwässer konzen lriert zur Versickerung gebracht werden bzw. in Oberflächenabwässer ein- geleitet wurden. Im Sinne der Reinhaltung der Gewiisser wird auf die Unzulässigkeit dieser Vorgangsweise hingewiesen. Alle Per ·onen, die für das Verbringen der Si- lo-Abwässer verantwortlich sind, haben <lies mil gebotener Sorgfalt_ ordnungsge- mäß durchzuführen. Bei Übertretungen sind in Anwendung des Wasserrechtsge- setzes Strafen bis zu S 20.000.- vorgese- hen , wobei nicht auszuschließen ist, daß hci Schiidigung des Grundwassers privat- re htlichc Forderungen gestellt werden. * Verordnung des Gemeinderates der Stadl Steyr vom 29. 11. 1984, betreffend Schutz der Bevöl- kerung vor störendem Lärm . Gcm1iß ** 3 und 4 des Gesetzes vom 21. 3. 1979 libcr polizcircchllichc Angelegen - heilen (0 ) . Poli;;cistrafgeset;;), LG BI. Nr. 36 / 1979, in Verbindung mit§ 43 Abs. 1 Z. des Slalutes filr die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11, wird verordnet: § 1 Zur Abwehr von das örtliche Gemein- schaftslehen ungebührlicherweise stören- dem Lärm wird für den Verwaltungsbe- reich der Stadt Steyr die Verwendung oder der Betrieb von a) Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten, insbesondere von Rasenmähern, sofern sie nicht im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes oder bei Tätig- keiten in der ortsüblichen land- und forstwirtschaftlichen Produktion Ver- wendung finden. b) Rundfunk- und Fernsehgeräten, Laut- sprechern und sonstigen Tonwiederga- begeräten, sofern eine Einwirkung über den Wohn- oder Grundstücksbereich hinaus gegeben sein kann, c) Modellflugkörpern, Modellbooten oder sonstigen Modellfahrzeugen nur für folgende Zeiten zugelassen: an Werk- tagen Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr; Samstag von 8 bis 16 Uhr. § 2 (1) Zuwiderhandlungen gegen § 1 dieser Verordnung bilden eine Verwaltungs- übertretung und werden gemäß § lO Abs. 2 OÖ. Polizeistrafgesetz, LGBI. Nr. 36/ 1979, durch den Bürgermeister mit Geld- strafen bis zu S 5000.- geahndet. (2) Diese Verordnung findet in allen Fällen, in denen eine besondere behördli- che Ausnahmebewilligung erteilt wurde, keine Anwendung. § 3 Diese Verordnung ist gemäß § 62 des Statutes für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11, im Amtsblatt der Stadt Steyr kundzumachen und tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Anläßlich des Weltspartages wurden von der Postsparkasse im Amt am Grünmarkt Spenden far Behinderte an die „Lebenshilfe" in Steyr und die Bundesbildun_gsanstalt für Kindergartenpädagogik übergeben. Frau Dr. llse Neumann und Withold Schmidt würdigten das Engagement der Post für die Behinderten. stt-yr

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