Amtsblatt der Stadt Steyr 1984/12
Der normenge- rechte Turnsaal ist mit modernsten Spielgeräten ausge- staflet. Fotos: Hartlauer Z ur Erinnerung an den bekannten Steyrer Pädagogen , Heimatkund- ler und Denkmalpfleger Prof. Gregor Goldbacher wurde anläß- lich dessen 100. Geburtstages im Jahre 1975 von der Stadt Steyr der Gregor- Goldbacher-Förderungspreis gestiftet - mit dem Ziel, Aktivitäten zu fördern, die der Stadt Steyr zum Vorteil gereichen. Dieser Preis wird in Abständen von fünf Jahren ausgeschrieben und verlie- hen. Der erste Förderungspreis wurde im Festjahr 1980 vergeben. Der Gre- gor-Goldbacher-Förderungspreis in der Höhe von S 80.000.- wird nunmehr für das Jahr 1985 ausgeschrieben . Der Gre- gor-Goldbacher-Förderungspreis ist für Leistungen und Vorhaben auf allen Ge- bieten des kommunalen Bereichs vorge- sehen , sofern sie für die Stadt von kultu- rellem, wirtschaftlichem, soziologischem oder historischem Wert sind. Hiebei kann es sich um Ankäufe von Kunst- werken oder schriftlichen Arbeiten ebenso handeln wie um die Förderung bereits vollbrachter Leistungen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes, der Stadt- erhaltung usw. bis zur Förderung von Programmen und Konzepten, die einer späteren oder gegenwärtigen Entwick- lung dienen. Einreichung: Um den Gregor-Gold- bacher-Förderungspreis können sich al- le Personen ohne Einschränkung des Wohnortes, der Staatsbürgerschaft usw. bewerben. Der Gregor-Goldbacher- Förderungspreis kann an Einzelperso- nen, mehrere Personen, Organisationen oder Unternehmer zur Verleihung ge- langen. Jede eingereichte Arbeit gilt gleichzei- tig als Erklärung, sich den Bedingungen der Ausschreibung zu unterwerfen, wo- bei die Bewerber Schöpfer des einge- reichten Werkes und damit Urheber im Sinne des § 10, Absatz l des Urheber- rechtsgesetzes sein müssen. Die Einrei- chungen sind mit der Aufschrift „Gre- gor-Goldbacher-Förderungspreis 1985" zu kennzeichnen und müssen mit Na- men und Anschrift der Preiswerber ver- sehen sein. Das eingereichte Werk darf noch nicht öffentlich mit einem Preis ausgezeichnet worden sein. Auftragsar- beiten der Stadt Steyr, die in üblicher Weise honoriert werden, sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Die Einreichung unter Kennwort ist zugelassen. lri diesem Fall ist ein mit dem Kennwort versehenes, verschlosse- nes Kuvert, das den Namen und die Anschrift des Preiswerbers enthält, bei- zulegen. Dieses wird bei der Abt. IX des Magistrates der Stadt Steyr in Verwah- rung genommen und nur im Falle der Preiszuerkennung den Juroren zur Kenntnis gebracht. Eine Haftung für eine etwaige Beschädigung der Einrei- chungen während des Transportes oder der Lagerzeit wird nicht übernommen. Den Teilnehmern wird zu gegebener Zeit schriftlich mitgeteilt, wann die ein- gereichten Arbeiten abgeholt werden können bzw. wann sie im Postwege vom Magistrat der Stadt Steyr zurückgesandt werden. Die Einreichung für den Gre- gor-Goldbacher-Förderungspreis hat beim Magistrat der Stadt Steyr, Abtei- lung IX, Rathaus, 4400 Steyr, zu erfol- gen. Einreichungsschluß: 15. Mai 1985. Bis zu diesem Termin ist die Einrei- chung bei der Einlaufstell e des Magi- strates der Stadt Steyr, Rathaus, 4400 Steyr, abzugeben oder im Postwege an die Mag. Abt. IX des Magistrates zu senden. Nach diesem Termin eingehen- de Arbeiten können nicht mehr berück- sichtigt werden. Beurteilung: Die Stadt Steyr beruft Fachleute, die den gemeinderätlichen Kulturausschuß hinsichtlich dessen Empfehlung an den Gemeinderat der Stadt Steyr beraten. Alle Berater sind bezüglich ihrer Bewertung der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Vergabe : Über die Förderungswür- digkeit des jeweiligen Vorhabens oder der erbrachten Leistung und damit über die Vergabe des Gregor-Goldbacher- Förderungspreises entscheidet der Ge- meinderat der Stadt Steyr. Sollte der gemeinderätliche Kultur- ausschuß zu dem Urteil kommen, daß für eine Preiszuerkennung keine quali- tativ geeigneten Einreichungen vorhan- den sind, so behält sich die Stadt Steyr das Recht vor, von einer Verleihung des Gregor-Goldbacher-Förderungspreises 1985 Abstand zu nehmen. Die Entschei- dung und die Vergabe durch den Ge- meinderat der Stadt Steyr ist nicht an- fechtbar. Der Stadt Steyr erwächst durch die Einreichungen keine wie immer ge- artete Verpflichtung gegenüber dem Be- werber. Das Ergebnis der Ausschrei- bung wird im Amtsblatt der Stadt Steyr verlautbart und über .die Tagespresse bekanntgegeben . Die Überreichung des Gregor-Gold bacher-Förderungspreises erfolgt im Rahmen einer offiziellen Ver- leihung. Auskünfte über die Vergabe des Gre- gor-Goldbacher-Förderungspreises 1985 erteilt die Abteilung IX des Magistrates der Stadt Steyr, Tel. 0 72 52/25 7 11, Klappe 340 oder 341. 11 /395
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