Amtsblatt der Stadt Steyr 1984/10

Amtliche Nachrichten Magistrat Steyr, Abt. II, Stadtrechnungs- amt, Ha-4000/83 Nachtragsvoranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1984 Kundmachung Gemäß § 50 Abs. 3 und § 51 Abs. 4 des Gemeindestatutes für die Stadt Steyr er- folgt folgende Verlautbarung: Der Nachtragsvoranschlag ·der Stadt Steyr für das Jahr 1984 liegt durch eine Woche, und zwar in der Zei t vom 12. bis einschließlich 19. November 1984 im Stadtrechnungsamt, Rathaus, 3. Stock, Zimmer 214, zur öffentlichen Einsichtnah- me auf. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz * Information an alle Gaststättenbesitzer im Bereich der Stadt Steyr Aus gegebenem Anlaß wird darauf ver- wiesen, daß nach den Bestimmungen de~ oö. Jugendschutzgesetzes 1973 Kindc rn und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr der Aufenthalt in GastsUittcn ab 21 Uhr nur in Begleitung einer Auf sichtspe,rson (Erziehungsberechtigte sowie Personen über 18 Jahren . welchen auf grund ihrer Funktion b1.w. bcrullichcn Tätigkeit die Erziehungsberechtigung fl11 das Kind bzw. den Jugendlichen fT11 die Zeit der Aufsicht nachweislich übertragen wurde) gestattet ist. Der Aufenthalt von Ju gendlic hen ab dem vollendeten 16. bis ,.um vollendeten 18._Lebensjahr ist ab 24 Uhr ebenfalls nur in Begleitung einer Aufsichtsperson ges tal- tet. Ausgenommen von diesen lksl im- mungen ist der Aufenthalt in Gaststiitten, soweit dieser nu r zur Einnahme von Mahl - zeiten oder zur Überbrückung no twe ndi - ger Wartezeiten dient. Diese Bestimmun - gen sind aus dem oö. Ju gendschut1.gesc t1. 1973 § 4 Abs. 1 und 2 zu ersehen. Weiters wird seitens der Bezirk sverwa l- tungsbehörde darauf hingewiese n, daß Gastwirte, welche vorsätzlich Kindern und Jugendlichen d\~se obgenannlen Möglich - keiten einer Übertretung des Ju ge nd - schutzgesetzes erleichtern, mit einem Strnfverfa hren gemäß § 7 VS tC 1950 in Verbindung mit dem oö. Jugendschutzge- setz zu rechnen haben. Um Kenntnisnahme und Darnachach- lung wird höflichst ersucht. Der Abteilungsvorstand: OMR. Dr. Viol * Mag. Abt. VI, Liegenschaftsverwaltung, ÖAG-3739/84 Verkauf der Liegenschaft Winklingerstraße 7 Von der Stadtgemeinde Steyr wird die Liegenschaft Winklingerstraße 7, EZ. 195, 20/336 KG. Gleink, bestehend aus Wohnobjekt Baufläche 11 im Ausmaß von 304 m 2 und Gartenparzelle 330/2 mit 1017 m 2 , öffent- lich zum Verkauf ausgeschrieben. Hingewiesen wird, daß das Haus von zwei Mietpartei en bewohnt wird. Der Ver- kehrswert de r Liegenschaft beträgt S 125.000.- . Kau fa ngebote sind schriftlich an den Magis tra t der Stadt Steyr, Liegenschafts- verwaltung, zu richten. Abgabetermin ist der 3 1. Dezember 1984. Der /\bteilungsvorstand: 0/\ R. Brechtelsbauer * Schutzimpfung gegen K,inderlähmung in der Stadt Steyr 1. (;ru11dim1>fung gegen Kinderlähmung 111 tkr Woche vom 12. bis 16. 11. 1984 wird im Gesundheitsamt des Magistrates Steyr, Red te nbachergasse 3, Zimmer 8, lii glich in der Zeit von 8 bis 12 Uhr die erste Teilimpfung gegen Kinderlähmung durch gefü hrt. Dieser Impfung sollen alle nich t gei mpften Kinder zugeführt werden, die 1983 oder 1984 geboren wurden. Die Vollendung des dritten Lebensmonates ist jedoch Voraussetwng. Die zweite Teil- impfung der im November 1984 begonne- nen (irundimpl'ung wird in der Zeit vom 7. bis 11. 1. 1985 verabreicht. Die dritte Teilimpfung wird noch gesondert im /\mtsblall bekanntgegeben und lindet vor- aussichtlich Ende I985 statt. 2. Dritte Teilimpfung der im Vorjahr be- gonnenen Schluckimpfung Im pflinge, die im Rahmen der Grund- impfung 1983/84 die erste und zweite Teilimpfung erhalten haben, bekommen die dritte Teilimpfung gleichfaUs in der Woche vom 12. bis 16. l l. 1984 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr. Diese Teilimpfung ist l.ll r Ve rvollständigung des Impfschutzes unbedingt notwendig. 3. Einmalige Auffrischungsimpfung in den Schulen Schüler, die in eine Grundschule eintre- ten (er te Schulstufe) und Entlaßschüler (achle Schulstufe, d. h. achte Klasse der Volksschule oder einer Sonderschule bzw. vierte Klasse der Hauptschule oder einer allgemeinbildenden höheren Schule) er- halten eine einmalige Auffrischungsimp- fung voraussichtlich in der Zeit vom 21. 11. bis 7. 12. 1984 in der Schule. 4. Einmalige Auffrischungsimpfung für Er- wachsene Wie Untersuchungen ergeben haben, ist der Impfschutz vieler Erwachsener nur mehr mangelhaft gegeben. Es wird daher allen Erwachsenen, deren letzte Kinder- lähmungsschluckimpfung zehn Jahre und länger zurückliegt, eine einmalige Auffri- schungsimpfung empfohlen. Die Möglich- Kostenlose Rechtsauskunft Rechtsanwalt Dr. Thomas Watzenböck erteilt am Donnerstag, 25. Oktober, in der Zeit von 14 bis 17 Uhr im Rathaus, Zimmer 101 , 1. Stock, kostenlose Rechts- auskunft. Bei dieser Dienstleistung der oö. Rechtsanwaltskammer handelt es sich grundsätzlich um eine einmalige Auskunft informativen Charakters. Die erste unent- geltliche Auskunft steht jedem Bewohner der Stadt Steyr und Umgebung zu, und zwar ohne Rücksicht auf Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Ratsu- chenden. keit dazu besteht vom 12. bis 16. 11. 1984 sowie vom 7. bis 11. 1. 1985, jeweils von 8 bis 12 Uhr, Regiebeitrag S 20.- je Teilneh- mer. * Magi strat Steyr, Magistratsdirektion, Pol. 5426/84 Verordnung betreffend Schutz der Bevölkerung vor störendem Lärm In der Zeit ab 15. Oktober 1984 ist wührend einer vierwöchigen Anschlags- frist an den Amtstafeln der Stadt Steyr ein Verordnungsentwurf betreffend des Schut- zes der Bevölkerung vor störendem Lärm veröffentlicht. Während dieser Anschlags- frist kann jedermann, der ein berechtigtes Interesse gla ubhaft machen kann, dazu schriftli che Anregungen oder Einwendun- gen be im Magistrat der Stadt Steyr ein- bringen. * Magistrat Stey r, Stadtbauamt, Bau5- 5400/84 Öffentliche Ausschreibung über die Fliesenlegerarbeiten für das Zen- tralaltersheim Steyr. Die Unterlagen können ab 15. Oktober 1984 im Stadtbauamt, Zimmer 301, abge- holt werden. Die Anbote sind verschlossen mi t der Aufschrift „Fliesenlegerarbeiten für Zentralalte1sliei111 Steyr" bis 5. No- vember 1984, 9 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates, Zimmer 232, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tag ab 9.15 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 3 IO, statt. Der Abteilungsvorstand : OSR Dipl.-Ing. Ehler * Die PENSIONSVERSICHERUNGS- ANSTALT DER ANGESTELLTEN zahlt im Monat November ihre Pensionen am Freitag, 2. November, aus; die PEN- SIONSVERSICHERUNGSANSTALT DER ARBEITER am Freitag, 2., und Montag, 5. November 1984.

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