Amtsblatt der Stadt Steyr 1984/9

steyr Einmarsch in die Berggasse mit Blasmusik. Zu den Bildern unten: Stimmungsvolle Lieder sangen die Reizberger Dirndln und der MCV Sänger/ust. Fotos: Hartlauer Farbdia- Wettbewerb Berggasse Das Kulturamt der Stadt Steyr und die Interessengemeinschaft „Aktion Berggasse" veranstalten unter dem Eh- renschutz von Bürgermeister Heinrich Schwarz einen Wettbewerb in bildmä- ßiger Farbdia-Fotografie. Das Thema ,,STADTLANDSCHAFT, ARBEJTS- WELT UND KULTURLAND- SCHAFT" im Bereich Berggasse und Handel-Mazzeti-Promenade ist vom Schloßberg bzw. Schloß bis einschließ- l_i_ch Brucknerplatz begrenzt, zuzüglich Olberggasse, Schul- und Mayrstiege. Teilnahmebedingungen: 1. Zugelassen sind je Teilnehmer bis zu sechs unter Glas gerahmte Dias. Als Beschriftung ist vorgesehen: Autor, Bildtitel und laufende Nummer von I bis 6. Bei aufrechter und seitenrichtiger Betrachtung sind Dias in der Linken unteren Ecke zu kennzeichnen. 2. Das Nenngeld beträgt pro Teil- nehmer S 20.- und ist bei Abgabe oder auf die Kontonummer 0000-008805 der Sparkasse Steyr zu entrichten. 3. Die Abgabe bzw. Einsendung der Dias kann bis spätestens 12. Oktober 1984, 12 Uhr, im Kulturamt der Stadt Steyr erfolgen. 4. Die Jury setzt sich aus drei Mit- gliedern der Fotogruppe TV Natur- freunde Steyr sowie einem Vertreter des Kulturamtes zusammen. Die Ent- scheidungen sind endgültig und unan- fechtbar. 5. Für die Reihung ist die Gesamt- zahl der vier höchst bewerteten Dias maßgebend. 6. Der Autor mit den höchst bewer- teten Dias erhält den Ehrenpreis des Bürgermeisters der Stadt Steyr. Die weiteren Preisträger bis zum 10. Rang werden ebenfalls prämiiert. Alle Wett- bewerbsteilnehmer erhalten die Ergeb- niskarte zugesandt. 7. Die Autoren erklären sich bereit, Reproduktionen der Farbdias an Inter- essenten zu verkaufen. 8. Die Preisverteilung findet im Rah- men einer öffentlichen Vorführung der eingereichten Dias am 22. November 1984, um 19.30 Uhr, im Alten Theater statt. 9. Die eingereichten Farbdias wer- den mit größter Sorgfalt behandelt; eine Haftung für Beschädigung oder Verlust kann jedoch vom Veranstalter nicht übernommen werden. 10. Mit der Abgabe der Dias erklä- ren sich die Wettbewerbsteilnehmer mit allen Ausschreibungsbedingungen einverstanden . 21/301

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