Amtsblatt der Stadt Steyr 1984/8

AmtlicheNachrichten------- Stadt Steyr bis einschließlich 2. Mai 1985 verboten. Die Gastwirte im Bereich der Stadt Steyr werden um Kenntnisnahme und Danachachtung ersucht. Der Abteilungsvorstand: OMR Dr. Viol Magistrats-Abteilung VI Bau2-2641/83 Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung und Versetzung von neun Stück Fertigteilgaragenboxen in der Kopernikusstraße, Steyr. Die Anbotunter- lagen können ab 16. August 1984 in der städtischen Liegenschaftsverwaltung, Zim- mer 115, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift ,,Fertigteilgaragenboxen - Kopernikus- straße" bis spätestens 3. September 1984, 10 Uhr, der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, zu übermitteln. Die Anboteröffnungsverhandlung findet am gleichen Tag um 10.15 Uhr im Magi- strat Steyr, Liegenschaftsverwaltung, Zim- mer 115, statt. Der Abteilungsvorstand: i. V. KR Kurt Selradl Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2- 1588/ 83 Bebauungsplan „Grubergründe" - Land- arbeitersiedlung Verständigung Die Stadt Steyr beabsichtigt, den Be- bauungsplan mit der Nr. 49 Bezeichnung ,,Grubergründe" - Landarbeitersiedlung - aufzustellen. · Das Planungsgebiet umfaßt die Landar- beitersiedlung sowie die im Eigentum der Stadt Steyr befindlichen Grubergründe, welche im Norden, getrennt durch die Winklinger Straße, an das Gemeindege- biet Dietach angrenzen. Im Westen schließt das Gebiet an Betriebsflächen, die sich zum geringen Teil auf dem Gebiet der Stadt Steyr befinden, an. Im Süden befin- det sich eine Forstfläche. Es ist vorgese- hen, die unverbauten Grundstücksflächen mit eingeschossigen Einfamilienwohnhäu- sern mit ausgebauten Dachgeschossen in offener Bauweise zu überbauen . Im Bereich der überbauten Landarbei- tersiedlung ist keine wesentliche Erweite- rung der Baufläche bzw. Verdichtung der Baumasse vorgesehen. Die Ver- und Ent- sorgung, wie Kanal, Wasser und elektri- sche Energie erfolgt über bestehende Lei- tungen in der Winklinger Straße. Sämtli- che, auf der Parzelle .zu errichtende Ge- bäude, einschließlich Garagen, dürfen, mit Ausnahme der Nebengebäude, nur inner- halb der Baufluchtlinie errichtet werden. Die angeführte Bebauungsdichte von 70 Prozent darf nicht überschritten werden. Überdeckte Pkw-Abstellplätze werden in der Ermittlung des bebauten Anteiles be- rücksichtigt. Der Platz vor dem Garagen- tor muß eine Mindesttiefe von fünf Me- tern, gemessen von der Straßengrundgren- ze, aufweisen. Vorgärten sind zu begrünen und mit nicht verkehrsbehinderndem Be- wuchs zu versehen. Für sämtliche neuen Wohngebäude ist verbindlich ein Krüppelwalmdach mit ei- ner Neigung von 40 Prozent vorgesehen. Die Belichtung von Wohnräumen im Be- reich der Dachfläche kann durch Dach- gauben bzw. Dachflächenfenster erfolgen. Vorbauten im Sinne§ 33 Oö. Bauordnung sind nicht gestattet. Insbesondere im Vor- gartenbereich darf der Dachvorsprung nicht über den 2-m-Abstand hinausragen . Die planlich festgelegte Firsthöhe von acht Metern wird vom fertigen Straßenniveau beim Eingangsbereich gemessen. Gemäߧ 21 Abs. 1Oö. Raumordnungs- gesetz, LGBI. Nr. 18/1972, wird hiernit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Stellungnahme wird bis längstens 30. September 1984 erwartet. Diese Frist wird nicht erstreckt. Weilers wird gern. § 21 Abs. 2 des Oö. Raumordnungsgesetzes, LGBI. Nr. 18/ 1972, die Absicht, gegenständlichen Be- bauungsplan aufzustellen, durch vierwö- chigen Anschlag mit der Aufforderung kundgemacht, daß jeder Planungsträger bis 30. September 1984 seine Planungsin- teressen dem Magistrat Steyr schriftlich bekanntgeben kann . Gleichfalls wird dies im Amtsblatt der Stadt Steyr kundge- macht. Der Entwurf kann während der Amts- stunden beim Magistrat Steyr, Baurechts- amt, und bei der Mag.-Abt. III , Planungs- referat, eingesehen werden. Der Bürgermeis.ter: Heinrich Schwarz * Magistrat Steyr, Abt. I Aufstellung von Plakatständern auf öffentlichem Gut ,, In letzter Zeit mußte das Überhand- nehmen von Plakatständern und Ankün- digungstafeln auf Gehsteigen und sonsti- gem öffentlichen Gut festgestellt werden . Nur in einigen wenigen Fällen lag dabei die hiefür erforderliche Bewilligung vor. Dieses unkontrollierte Aufstellen stellt nicht nur eine Gefährdung der Leichtig- keit und Sicherheit des Verkehrs, sondern auch eine nicht unerhebliche Verschande- lung des Ortsbildes dar. Der Magistrat der Stadt Steyr sieht sich daher veranlaßt, in Erinnerung zu rufen , daß das Aufstellen von Plakatständern und Ankündigungstafeln auf öffentlichem Gut der behördlichen Bewilligung bedarf. Die erforderlichen Anträge sind beim Ma- gistrat der Stadt Steyr, Bezirksverwal- tungsbehörde, zeitgerecht (zirka drei Wo- chen vor der beabsichtigten Aufstellung) einzubringen. Für weitere Auskünfte steht die Bezirks- verwaltungsbehörde gerne zur Verfü- gung." Der Abteilungsvorstand : OMR Dr. Viol Förderung von Maßnahmen zum Schutz der Umwelt Seit 1. April 1984 besteht beim Ministe- rium für Gesundheit und Umweltschutz ein Um~ltfonds. Aufgabe dieses Fonds ist es vor allem, durch Gewährung von Fop.dsmitteln Maßnahmen zum Schutz der Umwelt gegen Luftverunreinigungen, Lärm - ausgenommen Verkehrslärm - und Belastungen durch Sonderabfälle zu fördern. Die Förderung selbst erfolgt durch Ge- währung von Kreditkostenzuschüssen, In- vestitionszuschüssen, sonstigen verlorenen Zuschüssen und zinsbegünstigten Darle- hen, wobei die Kreditkostenzuschüsse bzw. die Zinsenzuschüsse sechs Prozent betragen. Nähere Informationen über die Richtli- nien für die Gewährung von Förderungen im Sinne des Umweltfondsgesetzes, BGBI. Nr. 567 /83 sowie über Förderungsanträge sind entweder direkt beim Umweltfonds, 1010 Wien, Kärntnerring 13, Telefon 52 33 90 oder 52 39 84, bzw. bei den diver- sen inländischen Kreditinstituten erhält- lich. z w u, :::ii:::: a: <( :!!: z w u, :::> 0 ...J <( "") ' ...J ...J <( 1- w :!!: 1- :I: u w ...J Berat ung , Ver kau f, Mont age · Fa. Werner Pichler Tischlerei und Sonnenschu tz 4400 Steyr , Klingschmidgasse 6 Tel. 0 72 52 / 22 4 41 Fert1grolladen Markisen Jalousien < m JJ --1 ;,;; J> r ' c.. J> r 0 C C/) m z 91253

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