Amtsblatt der Stadt Steyr 1984/6

~~~~-~~AmtlicheNachrichten~~---~~ Bürgermeister kommt zu den Bürgern Bürgermeister Heinrich Schwarz kommt zum Gespräch mit den Bür- gern in die einzelnen Stadtteile, um sich direkt vor Ort über Anliegen und Probleme zu informieren und vor allem der arbeitenden Bevölke- rung Gelegenheit zum persönlichen Kontakt zu geben. Der nächste Sprechtag findet am Dienstag, 26. Juni, ab 18 Uhr in Gleink, Haus der Begegnung, statt. Die folgenden Sprechtage werden jeweils im Amtsblatt und in der Tagespresse bekanntgegeben. Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, Gesellschaft mbH, Rathaus 4400 Steyr Bekanntmachung Die Geschäftsleitung der „Gemeinnützi- gen Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, Gesellschaft mit beschränkter Haftung", mit dem Sitz in Steyr gibt gemäß § 23 (4) des Gesetzes über Gesellschaften mit be- schränkter Haftung bekannt, daß der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsver- merk des „Osterreichischen Verbandes ge- meinnütziger Bauvereinigungen - Revi- sionsverband" versehene Jahresabschluß der Gesellschaft zum 3 I. 12. 1982 zum Handelsregister des Kreis- und Handels- gerichtes Steyr eingereicht wurde. Magistrat Steyr, Abteilung VI, G HJ2-2746/82 Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung und Montage von Kunststoffenstern für das gemeindeeigene Objekt Haratzmüllerstraße 37. Die Unterlagen können ab 15. Juni 1984 in der Liegenschaftsverwaltung des Magi- strates der Stadt Steyr, Zimmer I 15, abge- holt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Kunststoff-Fen- stermontage Haratzmüllerstraße 37" bis spätestens 2. August 1984, lO Uhr, der Einlaufstellte des Magistrates Steyr, Zim- mer 232, zu übermitteln. Die Anboteröffnungsverhandlung findet am gleichen Tag ab 10.15 Uhr im Magi- strat Steyr, Liegenschaftsverwaltung, Zim- mer 115, statt. Der Abteilungsvorstand: Dir. OAR Brechtelsbauer steyr Verordnung betreffend Vorbeugungsmaßnahmen zum Schutz vor Waldbränden. Aufgrund des § 41 Abs. l des Forstge- setzes 1975 vom 3. Juli 1975, BGB!. Nr. 440, i. d. g. F., wird verordnet: § l In allen Wäldern des Verwaltungsbezir- kes Steyr-Stadt sowie in der Nähe dieser Wälder (Gefährdungsbereich) wird ab so- fort bis 30. September 1984 jegliches Feu- eranzünden sowie das Rauchen verboten. § 2 Personen, die dieser Anordnung zuwi- derhandeln, begehen gemäߧ 40 Abs. l, i. V. m. § 41 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGB!. Nr. 440, i. d. g. F., eine Verwal- tungsübertretung, die gemäß § l 74 Abs. l lit. a), Z. 17 leg. cit., mit einer Geldstrafe bis zu S 60.000.- oder mit Arrest bis zu 4 Wochen geahndet werden kann. § 3 Diese Verordnung ist durch Anschlag an die Amtstafel kundzumachen. Sie tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Der Bürgermeister: i. V. Leopold Wippersberger Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2- 5510/82 Beba~ungsplan Nr. 39 „Stadlmayrgrün- de", Anderung Nr. 1 Kundmachung Der vom Gemeinderat am 18. Oktober 1982 beschlossene und mit Bescheid der oö. Landesregierung vom 21. Mai 1984, BauR-37938/2-1984, gemäß § 21 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 18/ 1972, aufsichtsbehördlich genehmigte Be- J:,auungsplan Nr. 39 „Stadlmayrgründe", Anderung Nr. 1, wird hiemit gemäß § 21 Abs. 9 Oö. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972, i. d. g. F., in Verbindung mit § 62 des Statutes für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. l l, als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffent- lichen Einsichtnahme während der Amts- stunden auf. Der Plan wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundma- chungsfrist folgenden Tag rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden heim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur Einsichtnahme für jedermann auf. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Städtische Sportplätze sind während der Sommerferien für die Schuljugend geöffnet Die Stadtgemeinde stellt auch in den heurigen Sommerferien wieder folgende städtische Sportplätze der Schuljugend zur kostenlosen Benützung zur Verfügung. Tabor: Schulsportplatz Taborschule (Zugang beim Eingangstor an der Umfah- rung Seifentruhe); Münichholz: städti- scher Sportplatz Münichholz (Zugang beim Sportheim); innere Stadt: städtische Sportanlage Rennbahn (Zugang beim Garderobengebäude); auf der Ennsleite wird auf den Kinderspielplatz Glöckel- straße verwiesen. Die Sportanlage Renn- bahn kann soweit benützt werden, als dadurch keine Beeinträchtigung der ge- planten Baumaßnahmen zur Errichtung der Bezirkssportanlage eintritt. Um jedoch einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb zu gewährleisten, sind folgen- de Regeln zu beachten: die angeführten Sportplätze sind während der gesamten Schulferien jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 17 Uhr und für Kinder im Pflichtschulalter (15 Jahre) zu- gänglich. Eine Aufsicht seitens des Magi- strates kann allerdings nicht beigestellt werden. Die Schulgebäude müssen wäh- rend der Ferienmonate wegen der Perso- nalurlaube und der Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten geschlossen bleiben. Es können daher auch die Toilettanlagen nicht benützt werden. Aus Sicherheits- gründen ist das Befahren der Sportanlagen mit Fahrrädern nicht gestattet. Die Benüt- zung der Sportanlage kann grundsätzlich nur auf eigene Gefahr erfolgen. Es wird auch ersucht, Bälle nicht auf benachbarte Grundstücke zu werfen, damit die Privat- rechte gewahrt bleiben. , Aus dem Stadtsenat Der Stadtsenat bewilligte 88.700 S für Maler- und Anstreicherarbeiten in den Kindergärten Plenklberg und Promenade. 115.000 S kostet die Erneuerung des Gar- tenzaunes für den Kindergarten Wokral- straße. Die Spurrillen auf der Fahrbahn der Ennstalbrücke müssen mit einem Ko- stenaufwand von 387.000 S ausgebessert werden. Der Stadtsenat beschloß einen Antrag an den Gemeinderat zum Ankauf eines Steyr-Traktors mit Frontlader und Heckbagger im Werte von 522.000 S. Die Erneuerung der Einfahrtstore zur Stadt- gärtnerei kostet 26.500 S. * Die PENSIONSVERSICHERUNGS- ANSTALT DER ANGESTELLTEN zahlt im Monat Juli 1984 ihre Pensionen am Montag, 2., aus; die PENSIONSVERSI- CHERUNGSANSTALT DER ARBEI- TER am Dienstag, 3., und Mittwoch, 4. Juli. 19/183

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