Amtsblatt der Stadt Steyr 1984/5

Amtliche Nachrichten----....i111111 11111111111111111111111111 Magistrat Steyr, Mag. Abt. V, Verwaltung des Zentralaltersheimes Ausschreibung über die Lieferung von Lebensmitteln, Reinigungsmitteln und Putzmitteln, Far- ben und Lacken, WC-Papier, Glühlam- pen, Leuchtstoffröhren etc. für das zweite Halbjahr 1984. Ungefähre Lebensmittelmengen: Schwarzbrot 4.000 kg Weißbrot 3.200 kg Semmeln 9.200 kg Fleisch 20.000 kg Wurstwaren 5.000 kg Mehl 4.900 kg Zucker 4.000 kg · Teigwaren 1.800 kg Das Ausmaß der Reinigungs- und Putz- mittel , Farben, Lacke, WC-Papier, Glüh- lampen, Leuchtstoffröhren etc. ist den Of- fertunterlagen zu entnehmen. Offertunterlagen können bei der Ver- waltung des Zentralaltersheimes, Steyr, Hanuschstraße 1, Zimmer 3, während der Amtsstunden ab 1. Juni 1984 behoben werden und sind bis 15. Juni 1984 dort- selbst einzubringen. Der Verwalter: OAR Kolb Städtische Kindergärten Das Betriebsjahr 1983 / 84 der städti- schen Kindergärten und Horte endet mit Freitag, 27. Juli 1984. Die Kindertages- heimstätte am „Plenklberg" , Punzerstraße Nr. 1, bleibt jedoch während der Sommer- ferien für jene Kinder uneingeschränkt in Betrieb, die einer Betreuung unbedingt bedürfen. Die Anmeldungen (Einschreibungen) der Kinder zum Besuch der städtischen Kindergärten, Tagesheimstätten und Hor- te im Betriebsjahr 1984/ 85 finden in allen städtischen Kindergärten und Horten von Montag, 21. Mai, bis einschließlich Frei- tag, 25. Mai, in der Zeit von 8 bis 11 und 14 bis 16 Uhr statt. Weiters wird bekanntgegeben, daß ab 3. September 1984 im Stadtteil Resthof ein Schülerhort eröffnet werden wird . Die An- meldungen (Einschreibungen) der Kinder zum Besuch des städtischen Hortes für das Betriebsjahr 1984/ 85 werden im Kinder- garten Resthofstraße 39 entgegengenom- men . Auch im städtischen Kindergarten Wehrgrabengasse 83 a wird ab 3. Septem- ber eine Hortgruppe für Volksschüler zur Verfügung stehen. Die Anmeldungen hie- für werden zur Zeit der Einschreibung im städtischen Kindergarten Wehrgraben entgegengenommen. Verspätete Anmel- dungen können nur dann berücksichtigt werden , wenn das Fassungsvermögen des Stt'l'l' betreffenden Kindergartens oder Hortes nicht schon erschöpft ist. Zur Entgegen- nahme einer Anmeldung kommt jener Kindergarten oder Hort in Betracht, wel- cher der Wohnung des anzumeldenden Kindes am nächsten ist. Der Betrieb in aUen städtischen Kindergärten, Tages- heimstätten und Horten des Jahres 1984/ 85 wird am Montag, 3. September 1984, wieder aufgenommen. Kindergärten und Tagesheimstätten: Innere Stadt, Hauptschule Promenade, Redtenbachergasse 2; Ennsleite, Wokral- straße 5; Ennsleite, Karl-Marx-Straße 15 ; Ennsleite, Arbeiterstraße 42; Tabor- Taschlried, Blümelhuberstraße 21 ; Wehr- graben, Wehrgrabengasse 83 a; Münich- holz-Plenklberg, Punzerstraße I ; Münich- holz, Leharstraße I; Münichholz, Pusch- mannstraße 10; Gleink, Gleinker Haupt- straße 12 ; Resthof, Resthofstraße 39; Rest- hof, Dieselstraße 15. Kinderhorte : Ennsleite, Wokralstraße 5; Münichholz, Puschmannstraße 10; Wehrgraben, Wehr- grabengasse 83 a; Resthof. * Magistrat Steyr, Magistratsdirektion, Pol- 4634/ 53 Freibaden im Steyr-Fluß beim Kugelfang- wehr Öffentliche Warnung Der Magistrat Steyr sieht sich veranlaßt, die Bevölkerung erneut auf die Gefahren aufmerksam zu machen, die das Freiba- den im Steyr-Fluß beim sogenannten „Kugelfangwehr" im Stadtteil Eysnfeld mit sich bringt. Diese Wehranlage verursacht im Fluß- lauf erhebliche Sogwirkungen, wodurch Lebensgefahr für die dort Badenden be- steht. Die Bevölkerung wird daher aufge- fordert , das Baden in der Nähe des Kugel- fangwehres zu unterlassen. Sollte diese Aufforderung keine Beach- tung finden, wäre der Magistrat Steyr genöt igt, im Bereich dieser Wehranlage ein allgemeines Badeverbot zu erlassen. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Magistrat Steyr, Referat für Schule und Sport , Schul-2609 / 84 Anbotausschreibung über die Lieferung von Schulartikeln als Freilernmittel für bedürftige Schulkinder der Steyrer Pflichtschulen. Die Anbotausschreibung umfaßt: 1. Schulhefte und Blöcke 2. Schreibmaterial 3. Zeichenmaterial 4. Diverses Papiermaterial 5. Diverse kleine Schulutensilien Die Anbotunterlagen können ab 4. Juni 1984 beim Referat für Schule und Sport des Magistrates Steyr, Zimmer 225 , wäh- rend der Amtsstunden abgeholt werden. Die Anbote sind bis spätestens 20. Juni 1984, 9.45 Uhr, bei der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, verschlos- sen und entsprechend gekennzeichnet, ab- zugeben . Die Anboteröffnung findet am selben Tage um 10 Uhr beim Referat für Schule und Sport statt. Der Stadt Steyr erwächst durch die Annahme der Anbote keine wie immer geartete Verpflichtung gegenüber dem Anbotsteller. Der Referatsleiter: AR Obrist * Magistrat Steyr, Magistratsdirektion, Ge- 3140/ 81 Marktordnung der Stadt Steyr; Novellie- rung Verordnung des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 5. April 1984, mit der die Verordnung vom 19. Juni 1980, Ge-5770/77, i. d. g. F., die Marktordnung der Stadt Steyr geändert wird. Gemäß §§ 331 und 337 der Gewer- beordnung 1973, BGBI. Nr. 50/1974, i. d. g. F ., wird verordnet: Artikel I 1. In § 2 Punkt 1 hat lit. d) zu lauten: d) Tabor, Fläche zwischen Rooseveltstra- ße, südlichen Fahrbahnrand bei der Zufahrt zu dem Geschäftsobjekt und Trollmannkaserne. 2. § 2 Punkt 2, 2. Absatz, Ort: I. Satz hat zu lauten : Auf den unter 1. Iit. a), b), c) und d) genannten Plätzen sowie dem Resthof- Sparkassenplatz, begrenzt im Norden im 5-Meter-Abstand vom Objekt Siemens- straße Nr. 1I, im Süden von den Innen- kanten der Blumentröge entlang des Geh- steiges der Siemensstraße, im Westen durch die westliche Außenkante des Brun- nens bzw. im Abstand von 10,5 Metern von der Grundgrenze der Parz. Nr. 1782/7 sowie im Osten durch die gemeinsame Grundgrenze zwischen Sparkassenplatz und Parz. Nr. 1782/7. Artikel II Diese Verordnung tritt gemäß § 62 (2) des Statutes für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. I 1, mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Stadt Steyr in Kraft. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz 9/ 145

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