Amtsblatt der Stadt Steyr 1984/2

INHALT Festakt für den Ehrenbürger Franz Weiss 48 - 50 Geschäftseinteilung für den Stadtsenat 50 Steyrer Bürgermeister vom Landeshauptmann angelobt 51 Orthopädie am AKh Steyr geht Anfang 1985 in Betrieb Bürgermeister kommt zu den Bürgern Bericht des Standesamtes über die Bevölkerungsbewegung 1983 51 Bürgermeister würdigt Einsatz- bereitschaft der Feuerwehr 52 Zusammensetzung der Aus- schüsse des Gemeinderates 53 Umweltschutz ist die Aufgabe aller Bürger unserer Stadt 53 Ehrenring für Hans Heigl und Konrad Kinzelhofer 55 Sonderförderungsabkommen für die Krisenregion Steyr 57 1 n memoriam Dr. Heinrich Gleißner 57 4 Millionen Schilling für 24 Fassaden Mit 14 Jahren Steyrer Ski-Stadtmeisterin Volkskunst im Steyrer Heimathaus steyr AMTSBLATT DER STADT STEYR 58/59 60/61 62/63 Medieninhaber und Herausgeber: Stad t Steyr, 4400 Steyr, Rathaus Leitender Redakteur: Walter Kerb! Redaktion: 4400 Steyr, Rathaus; Referat für Presse und Information, Telefon 24 4 03, FS 28139 Hersteller: Verlagsanstalt Gutenberg, 4010 Linz, Anastasius-Grün-Straße 6 Verlagsort Steyr, Herstellungsort Linz Anzeigenannahme: Rosa Angerer, 4400 Steyr, Rathaus, Telefon 25 7 l l /23 1 Titelfoto: Hartlauer 26/70 Unter sachkundiger A 11/eitung schaffte Bürgermeister Schwarz von einem Kleinbilddia die llerstel/1111g eines grollformatigen Farbbildes. Rechts im Bild Landesrat Ing. Hermann Reicl,I. Foto: Hartlauer Modeme Geräte für TVN-F otografen Bürgermeister Heinrich Schwarz eröff- nete am 27. Jänner die neueingerichteten Dunkelkammern der TVN- rotogruppc Steyr an der Hafnerstraße. Der 86 M itglic- der zählenden Fotogruppe gehören Foto- grafen von internationalem Rang an, sie stel lt immer wieder Staatsmeister und ist seit sechs Jahren TVN-Bundesminister. Wie Obmann Gerhard Nezbeda bekannt gab, wurden für die zwei Dunkelkammern zur Ausarbeitung von Schwarzweißbildern und Farbbildern insgesamt 140.000 Schil- ling investiert. Modernste Geräte erlauben beispielsweise die Ausarbeitung eines großformatigen Farbbildes von einem Dia innerhalb von 13 Minuten, die Ausrüstung für Schwarzweißbilder ermöglicht alle Ge- staltungsvariationen der Schwarzweiß- technik. Bürgermeister Schwarz würdigte die Leistungen der TVN-Fotogruppe und sag- te, diese Arbeit verdiene Unterstützung durch die Stadt. Der Landesobmann des Touristenverei- nes Naturfreunde, Landesrat Ing. Her- mann Reichl, freute sich über das „Schmuckstück", das die Steyrer Gruppe durch die Initiative der Mitglieder ge- schaffen habe. Die Steyrer stellen die stärkste Fotogruppe der oberösterreichi- schen Naturfreunde. ~~-Amtliche Nachrichten--- Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2-l 124/82 Bebauungsplan Nr. 46, Ennser Straße Kundmachung Gemäߧ 2 1 Abs. 4 Oberösterreichisches Raumordnungsgesetz, LG BI. Nr. 1811972 idgF., wird in der Zeit vom 15 . Jänner 1984 bis 31. März 1984 darauf hingewie- sen, daß der Bebauungsplan Nr. 46 - Ennser Straße durch sechs Wochen, das ist vom 16. Februar 1984 bis einschließlich 30. März 1984, zur öffentlichen Einsicht- nahme beim Magistrat der Stadt Steyr während der Amtsstunden aufliegt. Jedermann, der ein berechtigtes Inter- esse glaubhaft machen kann, ist berech- tigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat der Stadt Steyr einzubringen. Das Plangebiet umfaßt die Flächen zwi- schen Ennser, Eisenbundes- und Steiner Straße und schließt Richtung Norden un- mittelbar an den Bebauungsplan Taschel- ried - EV Nr. 3 - an. Der Plan sieht eine ein- bis zweigeschossige Hallenbebauung sowie im Bereich der Steiner Straße eine Bebauung mit zweigeschossigen Einfami- lienhäusern in offener gekuppelter Bau- weise vor. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Kostenlose Rechtsauskunft Rechtsanwalt Dr. Walter CHRISTL erteilt am Donnerstag, 23. Februar, in der Zeit von 14 bis 17 Uhr im Rathaus, Zimmer 101 , 1. Stock, kostenlose Rechtsauskunft. Bei dieser Dienstlei- stung der oö. Rechtsanwaltskammer handelt es sich grundsätzlich um eine einmalige Auskunft informativen Cha- rakters. Die erste unentgeltliche Aus- kunft steht jedem Bewohner der Stadt Steyr und Umgebung zu, und zwar ohne Rücksicht auf Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Ratsuchen- den.

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