Amtsblatt der Stadt Steyr 1984/2

Amtliche Nachrichten Anmeldungen an der Bundesbildungsanstalt für Kindergärtnerinnen Die Bundesbildungsanstalt für Kinder- gärtnerinnen, Neue-Welt-Gasse 2, nimmt in der Zeit vom 20. Februar bis 17. März I984 von Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, und Dienstag von 14 bis 16 Uhr Anmel- dungen für die Ausbildung zur Kinder- gärtnerin entgegen. Prospekte, in denen auch die Möglichkeiten weiterer Berufs- ausbildung als Horterzieher oder an wei- terführenden Anstalten zur Sonderkinder- gärtnerin, zum Musikerzieher, Religions- lehrer, Sport- und Rhythmiklehrer usw. aufgezeigt werden, liegen im Sekretariat auf. Telefonische Auskünfte können unter der TeL Nr. 0 72 52/26 2 88 eingeholt wer- den. Die Anmeldung für die Eignungsprü- fung erfolgt ohne eigenes Formular nach Vorlage der Schulnachricht über das erste Semester des laufenden Schuljahres. _Gleichzeitig werden Anmeldungen für die 1111 neuen Schulgebäude geführten Kmdergartengruppen und für den Son- derkindergarten für behinderte Kinder entgegengenommen. Die Hortgruppe ist voll besetzt. Alle Gruppen werden von aus~ebildeten und erfahrenen Kindergärt- nennnen geführt. Es werden Kinder von Steyr und Umgebung aufgenommen. * Anmeldungen für die Sporthauptschule Die Direktion der HS 1 Steyr-Tabor gibt bekannt, daß Anmeldungen zum Besuch der 1. Sportklasse im kommenden Schul- jahr 1984/85 ab sofort möglich sind. Die Anmeldefrist endet am 30. März 1984. Bei den Direktionen der Volksschulen in Steyr und Umgebung liegen Anmeldefor- mulare und Informationsblätter auf. Die A?mel_dung kann entweder im Wege der D1rekt1on der Volksschule (gilt nur für Steyr-Stadt) oder direkt in der Direktion der HS I Steyr-Tabor, Taschelried 1, 4400 Steyr, vorgenommen werden. Anmeldun- gen für die zweite, dritte oder vierte Klasse können nur in Ausnahmefällen und nach Überprüfung der sportlichen Fertigkeiten des Bewerbers entgegengenommen wer- den. Nähere Auskünfte erteilt die Direktion der HS I Steyr-Tabor, Tel. O72 52/ 6 I 46 77. * Magistrat Steyr, Stadtbauamt, namens der städtischen Kanalverwaltung, Bau6- 4840/83 Öffentliche Ausschreibung über die Erd-, Baumeister- und Rohrverle- gungsarbeiten für die Errichtung der Ka- nalisati on Weinzierl, I. Ausbaustufe. 10/54 Die Unterlagen können ab 16. Februar 1984 im Stadtbauamt, Zimmer 301, gegen Kostenersatz von S 600.- abgeholt wer- den. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „ Bau6-4840/83, Erd-, ~-aumeister- und Rohrverlegungsarbeiten fur die Ernchtung der Kanalisation Wein- zier l, 1. Ausbaustufe", bis 15. März 1984, 8.45 Uhr: in der Einlaufstelle des Magi- strates, Zimmer 232, abzugeben. Die An- boteröffnung findet am gleichen Tag ab 9 Uhr 1m Stadtbauamt, Zimmer 310, statt. Der Abteilungsvorstand: Dipl.-Ing. Ehler * Stadtwerke Steyr, Färbergasse 7, ÖAG- Gaswerk Anbotausschreibung bt:trt:fft:m.l dit: Baumeisterarbeiten für die Gasleitungsverlegung Stelzhamerstraße - Sarninggasse. Die Anbotunterlagen können ab 15. Februar 1984 bei den Stadtwerken Steyr, Gaswerkgasse 9, während der Amtszeit abgeholt werden. Das Anbot ist im ver- sch lossenen Umschlag mit der Aufschrift ,,Baumeisterarbeiten - Gasleitungsverle- gung Stelzhamerstraße - Sarninggasse" bis 9. März 1984, 9 Uhr, bei den Stadtwer- ken, Färbergasse 7, abzugeben, wo an- schließend die Anboteröffnung stattfindet. Durch die Entgegennahme der Anbote übernehmen die Stadtwerke Steyr keine wie immer gearteten Verpflichtungen ge- genüber den Anbotstellem. Die Betriebsleitung Dir. TOAR Wein OAT Riedler * Magistrat Steyr, Stadtbauam t, Bau4- 346/73 Öffentliche Ausschreibung über die Sanierung der Wiesenbergbrücke über den Wehrgraben in Steyr. Die Unterlagen können ab 20. Februar 1984 im Stadtbauamt, Zimmer 301, gegen Kostenersatz von S 100.- abgeholt wer- den. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Sanierung der Wiesen- bergbrücke über den Wehrgraben in Steyr" bis 16. März 1984, 8.45 Uhr, in der Emlaufstelle des Magistrates, Zimmer 232, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tag ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 3 IO, statt. Der Abteilungsvorstand: Dipl.-Ing. Ehler Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Bau3- 5060/83 Öffentliche Ausschreibung über die Straßenbau-, Straßenbeleuch- tungs- , Wasserleitungs- und Gasleitungs- verlegearbe1ten für die Sanierung der Jo- sef-Wokral-Straße in Steyr-Ennsleite. Die Unterlagen können ab 16. Februar 1984 im Stadtbauamt, Zimmer 301, gegen Kostenersatz von S 200.- abgeholt wer- den. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Sanierung der Josef- Wokral-Straße" bis 12. März 1984, 8.45 U_hr, in der Einlaufstelle des Magistrates, Zimmer 232, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tag ab 9 Uhr, im Stadtbauamt, Zimmer 310statt. Der Abteilungsvorstand: Dipl.-Ing. Ehler * Magistrat Steyr, Abteilung r, Agrar-6274/83 Fischerkartenpflicht für Oberösterreich ab 1. Jänner 1984 Wie aus diversen Statistiken ersichtlich ist, hat ein großer Teil der Steyrer Fischer, welche bereits Fischerbüchl besessen ha- ben, bis dato keine Fischerkarte beim Magistrat Steyr beantragt. Es wird daher nochmals darauf hingewiesen, daß alle Personen, die den Fischereisport ab I. Jänner I 984 in Oberösterreich ausüben im Besitze einer Fischerkarte sein müssen' welche im Verwaltungsbereich Steyr de; Magistrat der Stadt Steyr auf Antrag aus- stellt. Die Antragsformulare für die Ausstel- lung einer Fischerkarte können im Rat- haus, Amtssitzungssaal, Hof rechts, Zim- mer 15, in_ der Zeit von Montag bis Freitag, 9 bis 11 Uhr, Dienstag und Don- nerstag 14 bis 16.30 Uhr, behoben, ausge- . füllt und abgegeben werden. Folgende Unterlagen werden benötigt: Geburtsur- kunde bzw. amtlicher Lichtbildausweis (wie Führerschein oder Reisepaß usw.), Meldezettel, drei Fischerbüchl oder Bestä- tigung eines Reviers, zwei Lichtbilder so- wie eine 120-S-Bundesstempelmarke. Personen, die ohne gültige Fischerkarte bzw. Fischergastkarte fischen, haben, ge- mäß § 16 in Verbindung mit § 19 Abs. IO Oö. Fischereigesetz 1983, mit der Einlei- tung eines Verwaltungsstrafverfahrens zu rechnen. Als Ersatz für eine gültige Fi- scherkarte dient bis spätestens 29. Februar 1984 die Kopie des Antrages fü r die amt- liche Fischerkarte, welche mit einem Ein- gangsstempel des Magistrates Steyr ver- sehen sein muß.

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