Amtsblatt der Stadt Steyr 1983/12

Linie 3 (Ennsleite): Letzte Fahrt ab Enns- leite 19.30 Uhr, ab Stadtplatz 19.45 Uhr Linie 4 (Tabor): Letzte Fahrt ab Tabor 19.30 Uhr, ab Stadtplatz 19.45 Uhr Linie 5 (Resthof): Letzte Fahrt ab Resthof 19.40 Uhr (Resthof - Johannesgasse), ab Stadtplatz 19.15 Uhr in Verbindung mit Linie 4, Umsteigemöglichkeit Kaserngasse Erziehungsberatung Beim Jugendamt der Stadt Steyr wird Eltern, die in Erziehungsfragen verunsi- chert sind und sich mit einem Fachmann über Verhaltensauffälligkeiten oder Ent- wicklungsstörungen ihrer Kinder oder Ju- gend li chen aussprechen wollen, kostenlos eine Erziehungsberatung angeboten. Die Beratung wird regelmäßig von einem Kin- der- und Jugendpsychologen durchge- führt. Mit welchen Problemen können Eltern kommen? Konzentrations- und Lernstörungen Aggressives Verhalten frobleme der Sauberkeitserziehung Angstlichkeit Auffälligkeiten im Sozialverhalten und ähnliche Probleme. Ratsuchende Eltern, die frühzeitig vom Beratungsangebot Gebrauch machen, können am ehesten Hilfe und Unterstüt- zung in ihrer schwierigen Situation erfah- ren. Anmeldung beim Jugendamt, Redten- bachergasse 3, Tel. 25 7 l l /300. Kostenlose .Rechtsauskunft Rechtsanwalt Dr. Karl DIRNBER- GER erteilt am Donnerstag, 29. De- zember 1983, in der Zeit von 14 bis 17 Uhr im Rathaus, Zimmer 101, 1. Stock, kostenlose Rechtsauskunft. Bei dieser Dienstleistung der OÖ. Rechtsanwalts- kammer hande lt es sich grundsätzlich um eine einmalige Auskunft informati- ven Charakters. Die erste unentgeltli- che Auskunft steht jedem Bewohner der Stadt Steyr und Umgebung zu, und zwar ohne Rücksicht auf Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Ratsu- chenden. ,,JUGOSLAWIEN GRÜSST ÖSTER- REICH." Bunter Nachmittag für Senio- ren. Dienstag, 10. Jänner 1984, 14 Uhr, im Stadtsaal Steyr, Stelzhamerstraße 2 a, mit der Gruppe „Plakiri" aus Dubrovnik (gern. Veranstaltung der Kulturwoche mit dem Reisebüro Nemetschek). * WEIHNACHTLICHE ORGELMUSIK am Freitag, 6. Jänner 1984, 16 Uhr, in der Wallfahrtskirche Christkindl. Wolfgang Mitterschiffthaler spielt Werke von D. Buxtehude, J. G. Walther und J. S. Bach. 12 /4 12 ---AmtlicheNachrichten~--- Magistrat Steyr, Magistratsdirektion, Verf-4333/69 - Erlaß Verordnung beschlossen in der Sitzung des Gemeinde- rates der Stadt Steyr vom 24. November 1983. Die Fremdenverkehrsabgabeordnung der Stadt Steyr, beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 9. Dezember 1970, Zl. Verf-4333/69, wird wie folgt geändert: Artikel I § 2 Abs. 1 hat zu lauten: ,,Das Ausmaß der Fremdenverkehrsabgabe beträgt S 5.- je Nächtigung, für Personen vom vollen- deten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr S 2.- je Nächtigung." Artikel II Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1984 in Kraft. Sie ist durch Verlautbarung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundzuma- 1.:ht:11. Der Bürgermeister: Franz Weiss Magistrat Steyr, Abteilung I, Pol-6470/ 1983 Verhängung eines Gaststättenbetretever- botes durch die Bezirkshauptmannschaft Amstetten Mitteilung Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten hat mit Bescheid vom 4. Oktober 1983, Zl. l l-S/83, Herrn Maximilian HATZ- MANN, geb. 22. Mai 1967, wohnhaft in 3350 Haag, Salaberg 8, das Betreten von Betrieben des Gast- und Schankgewerbes, in denen alkoholische Getränke verab- reicht werden, für den Bereich der Verwal- tungsbezirke Amstetten, Steyr-Stadt, Waidhofen/Ybbs, Scheibbs, Melk, Perg, Linz-Land und Steyr-Land für die Dauer eines Jahres, das ist bis einschließlich 4. Oktober 1984, verboten. Die Gastwirte im Bereich der Stadt Steyr werden um Kenntnisnahme und Danachachtung ersucht. Der Abteilungsvorstand: OMR Dr. Viol * Ausgabe von Fischerkarten beim Magistrat Steyr Aufgrund des neuen Landesgesetzes, das mit 1. Jänner 1984 in Kraft tritt, benötigen alle Fischer in Oberösterreich eine Fischerkarte, die von der Bezirksver- waltungsbehörde (Bezirkshauptmann- schaften und Magistrate) ausgestellt wird. Für den Bereich des Magistrates Steyr ist folgende Regelung gültig: Die Antragsformulare für die Ausstel- lung einer Fischerkarte können ab sofort im Rathaus, Amtssitzungssaal Hof rechts, Zimmer 15, in der Zeit von Montag bis Freitag, 9 bis 11 Uhr, Dienstag und Don- nerstag, 14 bis 16.30 Uhr, behoben, ausge- füllt und abgegeben werden. Folgende Unterlagen werden benötigt: Geburtsur- kunde bzw. amtlicher Lichtbildausweis, Meldezettel, 3 Fischerbüchl oder Bestäti- gung eines Reviers, 2 Lichtbilder sowie eine Stempelmarke S 100.-. Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2- l 125/82 Bebauungsplan Nr. 47 - Stein ~undmachung Gemäß § 21 Abs. 4 OÖ. Raumord- nungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 idgF. , wird in der Zeit vom 1. Dezember 1983 bis 31. Jänner 1984 darauf hingewiesen, daß der Bebauungsplan Nr. 47 - Stein durch 6 Wochen, das ist vom 15. Dezember 1983 bis einschließlich 31. Jänner 1984, zur öffentlichen Einsichtnahme beim Magi- strat der Stadt Steyr während der Amts- stunden aufliegt. Jedermann, der ein berechtigtes Inter- esse glaubhaft machen kann, ist berech- tigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat der Stadt Steyr einzubringen. Weiters wird dies im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der Bebauungsplan Nr. 47 - Stein be- trifft: LAGE: Das Planungsgebiet umfaßt die Flächen zwischen Steiner-, Feld- und Hochstraße und schließt unmittelbar in Richtung Westen an den Bebauungsplan Ennser Straße, EV-Nr. 46, an. BEBAUUNGSART: Das gemäß Flä- chenwidmungsplan zum Großteil als Wohnbau- bzw. gemischtes Baugebiet ge- widmete Areal ist für ein- bis zweigeschos- sige Wohnhausbebauung vorgesehen. Im Bereich des gemischten Baugebietes in der Steiner Straße ist eine Erweiterung der bestehenden Betriebsanlage geplant, an- sonsten ist eine eingeschossige Wohnhaus- bebauung in offener Bauweise geplant. VERSORGUNGSEINRICHTUN- GEN: Die Ver- und Entsorgung, wie Ka- nal, Wasser, Gas, erfolgt über bestehende Leitungen in der Steiner-, Hoch- und Feldstraße. Der Bürgermeister: Franz Weiss * Die PENSIONSVERSICHERUNGS- ANSTALT DER ANGESTELLTEN zahlt im Monat Jänner 1984 ihre Pensionen am Montag, 2. Jänner, aus; die PENSIONS- VERSICHERUNGSANSTALT DER AR- BEITER am Dienstag, 3., und Mittwoch, 4. Jänner 1984. swyr

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