Amtsblatt der Stadt Steyr 1983/11

Amtliche Nachrichten Gemeinn. Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr GesmbH, Steyr-Rathaus, Liegen- schaftsverwaltung, HV-49/83 Öffentliche Ausschreibung über Lieferung von Heizöl „leicht" für das Jahr 1984 an die Bedarfsstellen der GWG der Stadt Steyr. Die Anbotunterlagen können ab 28. November 1983 in der Liegenschaftsver- waltung der Stadtgemeinde Steyr, Rat- haus, II. Stock, Zimmer 222, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und versehen mit der Aufschrift „Heizölliefe- rung für die GWG der Stadt Steyr im Jahre 1984" bis spätestens 6. Dezember 1983, 10 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Rathaus, II. Stock, Zim- mer 232, abzugeben. Die Anbotöffnung findet am gleichen Tag ab 10.15 Uhr in der Liegenschaftsverwaltung, Rathaus, II. Stock, Zimmer 222, statt. Der GWG der Stadt Steyr erwächst durch die Annahme der Anbote keine wie immer geartete Verpflichtung gegenüber den Anbotstel- lem. Der Abteilungsvorstand: Dir. OAR Brechtelsbauer Magistrats-Abteilung VI, Liegenschafts- verwaltung, GHJ 1-6092/83 Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung von festen und flüssi- gen Brennstoffen für die Heizstellen der Stadtgemeinde Steyr im Jahr 1984. Die Anbotunterlagen können ab 28. November 1983 in der Liegenschaftsver- waltung der Stadtgemeinde Steyr, Rat- haus, II. Stock, Zimmer 222, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und versehen mit der Aufschrift „Lieferung von festen und flüssigen Brennstoffen für die Stadtgemeinde Steyr im Jahr 1984" bis spätestens 6. Dezember 1983, 10 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Rathaus, II. Stock, Zimmer 232, abzuge- ben. Die Anbotöffnung findet am gleichen Tag ab 10. 15 Uhr in der Liegenschaftsver- waltung der Stadtgemeinde Steyr, Rat- haus, II . Stock, Zimmer 222, statt. Der Stadtgemeinde Steyr erwächst durch die Annahme der Anbote keine wie immer geartete Verpflichtung gegenüber den Anbotstellem. Der Abteilungsvorstand: Dir. OAR Brechtelsbauer Magistrat Steyr, Abteilung X, Pol- 1020 Christbaumverkauf 1983 Mitteilung Der Christbaumverkauf findet dieses Jahr in der Zeit vom 10. bis 24. Dezember 1983 auf folgenden Plätzen statt: Schloß- park, Eingang Promenade Sepp-Stöger- Straße ; Münichholz bei der Volksschule Plenklberg; Tabor - Ennser Straße ; Enns- si.t'yr leite - Arbeiterstraße; Schlüsselhofgasse Nr. 16. Folgende Richtpreise wurden festgelegt : Fichten: bis 100 cm bis S 50.-; von 101 cm bis 150 cm S 51.- bis S 70.-; von 151 cm bis 200 cm S 71.- bis 90.-; von 201 cm bis 250 cm S 91.- bis S 140.-. Für Tannen aller Größen und Fichten über 250 cm wurden die Preise nicht festgelegt. Stumpflängen über 20 cm und astlose Spitzen über 30 cm werden bei der Klassi- fizierung in die Baumlänge nicht einbezo- gen. Die Händler wurden angewiesen, bei den Verkaufsstellen ein nach Baumgrößen gestaffeltes Preisverzeichnis anzubringen und eine Meßlatte bereitzuhalten. Magistrat Steyr, Mag.-Abt. V, Verwaltung des Zentralaltersheimes Ausschreibung über die Lieferung von Lebensmitteln, Reinigungs- und Putzmittel, Farben und Lacke für das erste Halbjahr 1984. Ungefähre Lebensmittelmengen: Schwarzbrot 4.000 kg Weißbrot 3.200 kg Semmeln 9.200 kg Fleisch 20.000 kg Wurstwaren 5.000 kg Mehl 4.900 kg Zucker 4.000 kg Teigwaren 1.800 kg Das Ausmaß der Reinigungs- und Putz- mittel, Farben und Lacke ist den Offertun- terlagen zu entnehmen. Offertunterlagen können bei der Ver- waltung des Zentralaltersheimes, Steyr, Hanuschstraße 1, Zimmer 3, während der Amtsstunden behoben werden und sind bis 28. November einzubringen. Der Verwalter: OAR Kolb Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2- 7299/ 82 ~ebauungsplan Nr. 34 „Schlühslmayr" - Anderungsplan Nr. 1 Kundmachung Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner S_\tzung vom 7. Juli 1983 be- schlossene Anderungsplan Nr. 1 zum Be- bauungsplan Nr. 34 „Schlühslmayr" wird hiemit gemäß § 21 Abs. 9 OÖ. Raumord- nungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18 / 1972 i. d. g. F. in Verbindung mit§ 62 Statut für die Stadt Steyr, LGBI. Nr. 11 / 1980, i. d. g. F. , als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan wurde gemäß § 21 Abs. 5 OÖ. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/ 1972 i. d. g. F., mit Erlaß des Amtes der oö. Landesregierung vom 15. Septem- ber 1983, BauR-37930/2 - 1983, der Stadt zurückgegeben, weil er keiner aufsichtsbe- hördlichen Genehmigung bedarf. Gemäß § 62 Statu~ für die Stadt Steyr, LG BI. Nr. 11/ 1980 i. d. g. F ., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffentlichen Ein- sichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgen- den Tag rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Magistrat Steyr, Magistratsdirektion, Ge-4310/82 Verbot der Ausübung gewerblicher Tätig- keiten mittels Automaten Verordnung Die Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Steyr vom 28. Septemher 1982 zum Schutze von unmündigen Minderjährigen vor unüberlegten Geldausgaben, ZI. Ge-4310/82, wird wie folgt geändert: I. § 1 Z. 2 hat nunmehr zu lauten : „Bei Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs, die erfahrungsgemäß viel von unmündigen Minderjährigen auf dem We- ge zur oder von der Schule benützt wer- den, das sind: Altersheim, Annaberg, Arbeiterheim, Arbeiterstraße, Aschacher Straße 23, Bahnhof, Brandstätter (stadtauswärts), Brandstätter (stadteinwärts), Dornach, Ei- senbundesstraße (Neuschönau), Endsta- tion (Punzerstraße), Ennstalbrücke, Forum Haltestelle, GFM (stadtauswärts), GFM (stadteinwärts), Johannesgasse Mer- kur, Johannesgasse OKA, Kammermayr- straße , Kaserngasse, Kasemgasse (stadt- auswärts), KGM , Konradstraße, Kranken- haus (stadtauswärts), Krankenhaus (stadt- einwärts), Leharstraße, Märzenkeller Via- duktgasse, Karl-Marx-Straße, neue Tabor- schule, neue Taborschule (stadtauswärts), Neustraße, Gleink, Glöckelstraße, Gmain- platz, Goldbacherstraße, Grenzgasse, Griehmühle, Gründberg-Waldschänke, Haager Straße, Hubergutstraße, Schlüssel- hof Blümelhuberberg, Schlüsselhof Blü- melhubervilla, Schönauerbrücke Halte-- stelle, Schuhmeierstraße, Schwimmschul- straße (stadtauswärts), Schwimmschulstra- ße (stadteinwärts), Sichlraderstraße, Siedlerstraße (stadteinwärts) , Siedlerstraße (stadtauswärts), Sieminger Straße Pfefferl- berg (stadtauswärts) , Sieminger Straße Pfefferlberg (stadteinwärts), Stadlmayrgut, Plenklberg (stadtauswärts), Plenklberg (stadteinwärts), Porschestraße Ennskno- ten, Posthofstraße, Promenadeschule, Punzerstraße, Ramingstraße, Resthof, Sar- ninggasse, Stadtbad (stadtauswärts), Stadtbad (stadteinwärts), Stadtplatz, Stelz- hamerstraße (2 Haltestellen stadtaus- wärts), Stelzhamerstraße (2 Haltestellen stadteinwärts), Umkehrplatz, Wälzlager- werk, Wagnerstraße, Wegererstraße, 15/379

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