Amtsblatt der Stadt Steyr 1983/11
~~~~~--AmtlicheNachrichten------- Magistrat Steyr, Abteilung I, SchuErlaß- 3640/83 Verordnung betreffend die Festsetzung der Schulspren- gel der Vorschulstufen der öffentlichen Steyrer Volksschulen. Gemäß § 37 a des Oö. Pflichtschulorga- nisationsgesetzes 1976 i. d. F. der Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle 1983, LGBI. Nr. 74, wird nach Anhörung des Bezirksschulrates Steyr-Stadt sowie der Stadtgemeinde Steyr als gesetzlicher Schulerhalter verordnet: § 1 Der Pflichtsprengel der Vorschulstufen der öffentlichen Volksschulen in Steyr ent- spricht dem Schulsprengel der jeweiligen Volksschulen. § 2 Der Berechtigungssprengel der Vor- schulstufen der Volksschule 1 und Volks- schule 2 Ennsleite, Volksschule I und Volksschule 2 Plenklberg und Volksschule 1 und Volksschule 2 Punzerstraße umfaßt jeweils das Stadtgebiet am rechten Ufer der Enns. § 3 Der Berechtigungssprengel der Vor- schulstufen der Volksschule 1 und Volks- schule 2 Tabor, Volksschule 1 und Volks- schule 2 Wehrgraben, Volksschule I Pro- menade, Volksschule 2 Berggasse und Volksschule Gleink umfaßt jeweils das Stadtgebiet am linken Ufer der Enns. § 4 Die Verordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 1983/84 in Kraft. Der Bürgermeister: Franz Weiss Schutzimpfung gegen Kinderlähmung in der Stadt Steyr 1. Grundimpfung gegen Kinderlähmung In der Woche vom 14. bis 18. November wird im Gesundheitsamt des Magistrates Steyr, Rcdtcnbachcrgasse 3, Zimmer 8, täglich in der Zeit von 8 bis 12 Uhr die erste Teilimpfung gegen Kinderlähmung durchgeführt. Dieser Impfung sollen alle noch nicht geimpften Kinder zugeführt werden, die 1982 oder 1983 geboren wur- den. Die Vollendung des dritten Lebens- monats ist jedoch Voraussetzung. Die zweite Teilimpfung der im November 1983 begonnenen Grundimpfung wird in der Zeit vom 9. bis 13. Jänner 1984 verab- reicht. Die dritte Teilimpfung wird noch gesondert im Amtsblatt bekanntgegeben und findet voraussichtlich Ende 1984 statt. 2. Dritte Teilimpfung der im Vorjahr be- gonnenen Schluckimpfung Impflinge, die im Rahmen der Grund- 14/378 impfung 1982/83 die erste und zweite Teilimpfung erhalten haben, bekommen die dritte Teilimpfung gleichfalls in der Woche vom 14. bis 18. November in der Zeit von 8 bis 12 Uhr. Diese Teilimpfung ist zur Vervollständigung des Impfschutzes unbedingt notwendig. 3. Einmalige Auffrischungsimpfung in den Schulen Schüler, die in eine Grundschule eintre- ten (erste Schulstufe) und Entlaßschüler (achte Schulstufe, d. h. 8. Klasse der Volksschule oder einer Sonderschule bzw. 4. Klasse der Hauptschule oder einer all- gemeinbildenden höheren Schule) erhal- ten eine einmalige Auffrischungsimpfung voraussichtlich in der Zeit vom 21. No- vember bis 7. Dezember 1983 in der Schu- le. 4. Einmalige Auffrischungsimpfung für Er- wachsene Wie Untersuchungen ergeben haben, ist der Impfschutz vieler Erwachsener nur mehr mangelhaft gegeben. Es wird daher allen Erwachsenen, deren letzte Kinder- lähmungsschluckirnpfung zehn Jahre oder länger zurückliegt, eine einmalige Auffri- schungsimpfung empfohlen. Die Möglich- keit dazu besteht vom 14. bis 18. Novem- ber 1983 sowie vom 9. bis 13. Jänner 1984 jeweils von 8 bis 12 Uhr. Regiebeitrag S 10.- je Teilimpfung. Magistrat Steyr, Abt. II, Stadtrechnungs- amt, Ha-4000/83 Voranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1984 Kundmachung Gemäߧ 50 Abs. 3 des Gemeindestatu- tes für die Stadt Steyr erfolgt folgende Verlautbarung: Der Voranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1984 liegt durch eine Woche, und zwar in der Zeit vom 5. Dezember bis einschließlich 12. Dezember 1983 im Stadtrechnungsamt, Rathaus, 3. Stock, Zimmer 214, zur öffentlichen Einsichtnah- me auf. Der Bürgermeister: Franz Weiss Kostenlose Rechtsauskunft Rechtsanwalt Dr. Ernst MUIGG erteilt am Donnerstag, 24. November 1983, in der Zeit von 14 bis 17 Uhr im Rathaus, Zimmer 101, 1. Stock, kostenlose Rechts- au.~kunft. Bei dieser Dienstleistung der 00. Rech tsanwaltskammer handelt es sich grundsätzlich um eine einmalige Auskunft informativen Charakters. Die erste unent- geltliche Auskunft steht jedem Bewohner der Stadt Steyr und Umgebung zu, und zwar ohne Rücksicht auf Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Ratsu- chenden. Wertsicherungen Ergebnis August 1983 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 Juli August Verbraucherpreisindex 1966 = 100 Juli August Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 Juli August Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 Jul,i August Kleinhandelspreisindex 1938 == 100 Juli August im Vergleich zum Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 Juli August 1938 = 100 Juli August Ergebnis September 1983 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 140,1 140,8 245,9 247,1 313,3 314,8 314,2 315,8 2.372,3 2.384,2 2.752,7 2.766,4 2.338,0 2.349,7 August 140,9 September 141,1 Verbraucherpreisindex 1966 = 100 August September Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 August September Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 August September Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 August September 247,3 247,6 315,1 315,5 316,0 316,5 2385,9 2389,2 im Vergleich zum Lebenshaltungs- kostenindex 1945 = 100 August September 1938 = 100 August September Die August-Indexzahlen nachträglich korrigiert. 2768,4 2772,3 2351,3 2354,7 wurden
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