Amtsblatt der Stadt Steyr 1983/10

Richtlinien für die Durchführung von Stadtmeisterschaften Aus gegebenem Anlaß wird neuerlich seitens des Sportreferates darauf hingewie- sen, daß die Genehmigung zur Durd1füh rung von Stadtmeisterschaften üher Ansu chen eines Vereines aussd1licl.llich dem Stadtsportaussd1uß ohliegt und nur dieses Gremium einen Vere111 milder l>url'hfüh rung beauftragen kann ll 111 d1 · l'rforde1 lid1l'11 lksl' hhiss, ,eit gerecht ,inhok-11 111 ko111a·11 , isl l'S 11otwe11 di g, daß solch, A11,11d1l'll dl'l11 Sporln.: fe rat VIL'I Worhen vor drr lwahs1rht1gte11 Durchlllh11111, der Vl·1,111,t.dt1111!' uhc11111t tdt wcrdl'll In dres.· 111 /us.1111111l·11hang wird nochmals kst!'ch :d1r11 , d.il.l 111 11111 kunrt Vc1a11st:1ltungl' n, d1l' vrn11 Stadt sprn laussl'hul.l n1Lht !' l'll ·h1111 gt wurden. seilen, der Stadl Stey r llll'hl :ds S1:id1111c1 sterscharten anerkannt wnden SclhslVl' r stiindlich können für solche Vc1 ,111sl:dt1111 gen auch ke111e lina111ielle11 l Jntcrstut,1111 gen sowie Ehrenpreise 1111 Verl"i1!'1111 !' ge- stellt werden. Die Genehmigung des Stadtsportaus schusses ist aber auch erforderlich , u111 her der Landessportorganisation Ohcnistcr reich um eine finanzielle Unterstüllung vorstellig werden zu können . Aus diesem Anlaß werden d ie Bedingungen seitens der Landessportorganisation nochmals veröffentlicht 1. Genehmigung der Veranstaltung durch den Bezirks-(Stad t-)Sport- aussch uß. • ......_ 2. Ausschreibung der Veranstaltung durch den durchführenden Verein im Ein- vernehmen mit dem Bezirks-(Stadt-)Sport- ausschuß mit dem Passus „Tm Auftrag und unter Patronanz der Landessportorga- nisation Oberösterreich". J. Ansuchen des Vereines an die Lan- dessportorganisation Oberösterreich min- destens zwei Wochen vor der Veranstal- tung mit gleichzeitiger Beifügung einer entsprechenden Ausschreibung (die ver- einssatzungsgemäße Unterfertigung des Ansuchens ist zu beachten!). Ein Exem- plar der Ausschreibung ist auch dem je- wei ligen oberösterreichischen Spurtfadr- vcrband zur Kenntnisnahme vorzulegen. Weitere Beilagen: Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan über die Veran- staltung mit Angabe der voraussichtlichen Einnahmen (Nenngelder, Spenden etc.). Ehrenpreise und Plaketten werden bei der Subventionsbemessung nicht berücksich- tigt. Urkunden werden von der Landes- sportorganisation Oberösterreich in der gewünschten Anzahl unentgeltlich zur Verfügung gestellt, ebenso die oberöster- rcichischen Geländelaufplaketten. Die 1löhc der Subvention für diese in erster Linie dem BREITENSPORT dienenden Bezi rks-(Stadt-)Sportveranstaltungen, die nach Tunlichkeit vereinsoffen ohne Be- schränkung auf eine Fachverbandszuge- hörigkeit auszuschreiben sind, ist gemäß Beschluß des Landessportrates normaler- weise mit maximal S 2000.- begrenzt. 6.r 57 Spiele in fünf Bewerben absovierte aufden Plätzen des UTC Steyr die Steyrer Tennisjugend zur Ermi//lung der Stad/meister. Vizebürgermeister Heinrich Schwarz (in der Mitte des Bildes) würdigte die sportlichen Leistungen und dankte mit herzlichen Worten den Organisatoren. Aufdem Bild die Sieger der einzelnen Bewerbe (im Bild v. l. n. r.): Wetz!, Nei 1 stifter, Pöllhuber, Dallinger, Wolkerstorfer, Kreminger. Foto: Steinhammer 20/348 Der Fit-Marsch steht unter dem Eh- renschutz des Herrn Bundespräsiden- ten Dr. Rudolf Kirchschläger. Datum: Mittwoch, 26 . Oktober 1983 Start: Gemeinsamer Start um 9 Uhr am Sportplatz des SK Amateure. Strecke: Sportplatz SK Amateure - Stein- wändweg Rohrsteg nach Münichholz FIT-PARCOURS - Uferweg - Ke- matmüllerstraße - Lortzingstraße - Kematmüllerstraße - Punzerstraße - Bischofsweg Sebekstraße - Wörndl- platz Gablerstraße - Münichholzweg 1 laratzmüllerstraße - Uferweg - Enns- und Steyr-Brücke - Fischergasse Ortskai Schlüsselhofgasse - Fußge- hcruntcrführung Blümelhubervilla - Stcinwündweg Sportplatz SK Ama- teure. Markierung: Grün-weiße Hinweispfeile. Auf der Strecke sind Kontrollposten, um zu verhindern , daß Teilnehmer Abkür- zungen gehen und Flurschäden verur- sachen. SlreckcnHinge: ca. 10 km. Limitzeil: 2 Stunden 15 Minuten. Nenngeld: Kinder und Schüler S 15.- ; Jugendli- che und Erwachsene S 25.-. Nennungen: Schüler im Wege der Schulleitung, Erwachsene und vorschulpflichtige Kinder vom 10. bis 25. Oktober 1983 unter Einzahlung des Nenngeldes im Sportreferat, Rathaus, 2. Stock, Zim- mer 207, während der Am tsstunden. - Nachncnnungen: 26. Oktober 1983 von 8 bis 8.30 Uhr am Sportplatz des SK Amateure. Auszeichnung: Jeder Teilnehmer, der die Limitzeit erfüllt, erhält die von der Bundessport- organisation aufgelegte Plakette. Bei großer Anzahl von Nachnennungen werden Plaketten allenfalls nachge- reicht. Allgemeines: Auf öffentlichen Straßen und Wegen sind die Bestimmungen der Straßen- verkehrsordnung einzuhalten . Für Un- fälle übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die Teilnehmer am FIT- MARSCH werden ersucht, die mar- kierte Strecke nicht zu verlassen! Der FIT-MARSCH wird vom Sport- referat der Stadt Steyr in Zusammenar- beit mit der Leichtathletiksektion des SK Amateure bei jeder Witterung durchgeführt.

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