Amtsblatt der Stadt Steyr 1983/6

AmtlicheNachrichten------- Gesetzliche Vorschriften über die regelmäßige Überwachung von Ölfeuerungsanlagen Das Ölfeuerungsgesetz, LGBI. Nr. 33/ 1976 und die Ölfeuerungsverordnung, LGBI. Nr. 83/1980 und LGBI. Nr. 37/ 1982 regeln nunmehr die Errichtung, In- standhaltung und den Betrieb von Anla- gen zur Lagerung und Verfeuerung von brennbaren Flüssigkeiten und insbesonde- re von Ölfeuerungsanlagen. Die gesetzli- chen Bestimmungen gelten sowohl für die Errichtung als auch für den späteren Heiz- betrieb. Vorgeschrieben ist dabei, die Öl- feuerungsanlagen einer periodischen Überprüfung zu unterziehen, und zwar: a) Ölheizungen mit einer Heizleistung (Gesamtnennbelastung) von über 26 kW (= 22.355 kcal/h) zweijährlich b) und solche Ölfeuerungsanlagen mit einer Gesamtnennheizleistung von wenig- stens 46,52 kW ( = 40.000 kcal/h) minde- stens jährlich einmal durch einen befugten Sachverständigen überprüfen zu lassen. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist in einem Überprüfungsbefund festzuhalten, der bei der Kontrolle durch die Behörde oder den von ihr beauftragten Organen vorzuweisen ist. Durch eine periodisch vorzunehmende Kontrolle wird ange- strebt, mehr Sicherheit beim Heizbetrieb, sowie dem Erfordernis der Zeit, im Sinne des Umweltschutzes eine geringmögliche Umweltbelastung, und gleichzeitig eine bestmögliche Verbrennung und somit eine Brennstoffeinsparung zu erreichen. Zur Überprüfung und Erstellung von Überprüfungsbefunden sind befugt: a) Ziviltechniker im Rahmen ihrer Be- fugnisse; b) physische Personen, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften zur Errichtung der zu überprüfenden Ölfeue- rungsanlagen befugt sind; c) fachlich in Betracht kommende staatlich autorisierte Untersuchungs- , Erprobungs-, oder Mate- rialprüfungsanstalten und d) Rauchfang- kehrermeister, die aufgrund einer beson- deren nachweisbaren Ausbildung die er- forderlichen Fachkenntnisse besitzen. Im Bereich der Stadt Steyr wurden ab 1. Jänner 1983 mit Bescheid des Bürgermei- sters vom 7. Dezember 1982 die Bezirks- rauchfangkehrermeister der Stadt mit ei- nem Dienstbereich - entsprechend ihrem Kehrbezirksbereich - zu beauftragten sachverständigen Organen bestellt, für die Behörde die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere die zeit- gerechte Vornahm~ dieser Überprüfungen bei den einzelnen Olheizungen zu kontrol- lieren. Sollten Sie als Betreiber einer Ölfeue- rungs~!llage diese gesetzlich vorgeschrie- bene Uberprüfung noch nicht vorgenom- men haben, werden Sie ersucht, diese umgehend und noch vor der nächsten Heizperiode veranlassen zu wollen. steyr Zur Beachtung: Eine Ölfeuerungsanla- ge, die Mängel aufweist, bedeutet Brand- und Rauchgasgefahr für die Hausbewoh- ner, verursacht überhöhte Heizkosten und erzeugt eine vermeidbare Luftverschmut- zung. Diese Mängel sind häufig dem Hei- zungsbetreiber nicht bewußt und können oft nur durch den Fachmann und mit Hilfe spezieller Meßgeräte erkannt wer- den. Magistratsabteilung VI, Liegenschaftsverwaltung, GHJ2-596 l /82 Ausschreibung über die Lieferung und Montage von Kunststoffschnelltauschfenstern im ge- meindeeigenen Objekt Ii:J.dustriestraße 5. Die Anbotunterlagen können ab 13. Juni 1983 in der Liegenschaftsverwaltung des Magistrates Steyr, Zimmer 232, verschlossen und mit der Aufschrift „An- bot K unststoffschnelltauschfenster Indu- striestraße 5" versehen , abzugeben . Die Anboteröffnung findet am gleichen Tag um lO Uhr in der Liegenschaftsverwal- tung, Zimmer 115, statt. Der Stadt Steyr erwächst durch die Annahme der Anbote keine wie immer geartete Verpflichtung gegenüber dem Anbotsteller. Der Abteilungsvorstand: OAR Brechtelsbauer Städtische Sportplätze sind während der Sommerferien für die Schuljugend geöffnet Die Stadtgemeinde stellt auch in den heurigen Sommerferien wieder folgende städtische Sportplätze der Schuljugend zur kostenlosen Benützung zur Verfügung. Tabor: Schulsportplatz Taborschule (Zugang beim Eingangstor an der Umfah- rung Seifentruhe); Münichholz: städti- scher Sportplatz Münichholz (Zugang beim Sportheim); innere Stadt: städtische Sportanlage Rennbahn (Zugang beim Garderobengebäude); auf der Ennsleite wird auf den Kinderspielplatz Glöckel- straße verwiesen, auf dem zwei Fußballto- re aufgestellt wurden. Um jedoch einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb zu gewährleisten, sind folgen- de Regeln zu beachten: Die angeführten Sportplätze sind während der gesamten Schulferien jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 17 Uhr und für Kinder im Pflichtschulalter (bis 15 Jahre) zugänglich. Eine Aufsicht seitens des Ma- gistrates kann allerdings nicht beigestellt werden. Die Schulgebäude müssen wäh- rend der Ferienmonate wegen der Perso- nalurlaube und der Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten geschlossen bleiben. Es können daher auch die Toiletteanlagen nicht benützt werden. Aus Sicherheits- gründen ist das Befahren der Sportanlagen mit Fahrrädern nicht gestattet. Die Benüt- zung der Sportanlage kann grundsätzlich nur auf eigene Gefahr erfolgen. Es wird auch ersucht, Bälle nicht auf benachbarte Grundstücke zu werfen, damit die Privat- rechte gewahrt bleiben. Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Bau3- 3 l97 / 83 Öffentliche Ausschreibung über die Baumeisterarbeiten für die Re- generierung der „Josef-Werndl-Gasse" im Wehrgraben. Die Unterlagen können ab 20. Juni 1983 im Stadtbauamt, Zimmer 301 , gegen Ko- stenersatz von S 100.- abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen mit der Aufschrift „Regenerierung der Josef- Wendl-Gasse" bis 7. Juli 1983, 8.45 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates, Zim- mer 232. abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tag ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 310, statt. Der Abteilungsvorstand: Dipl.-Ing. Ehler Brillen Hörgeräte 00 Hans Petcrmandl A-4400 Steyr Pachergasse 2 Tel. 0 72 52/23 5 06 SCHAUFENSTERREINIGUNG FENSTER ALLER ART PRIVATHAUSHALTE DEKORBÄNDERENTFERNUNG LEUCHTREKLAMEREINIGUNG KOMPL. GEBÄUDEREINIGUNG TEPPICHSCHAMPONIERUNG POLSTERMÖBELREINIGUNG GOTTFRIED BUGELMÜLLER Steyr, Leharstraße 11 Telefon O72 52/62 57 45 STEYRER FENSTER- u. GEBÄUDER 25/217

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