Amtsblatt der Stadt Steyr 1983/6

Mehr Sicherheit für Radfahrer Durch die letzte Novelle der Straßen- verkehrsordnung tritt am 1. Juli 1983 auch für Radfahrer eine Reihe von neuen Be- stimmungen in Kraft, die das Radfahrer- dasein erleic)1tern und vor allem sicherer machen sollen. So müssen die Fahrräder bis 31. Dezem- ber 1988 zusätzlich zu den bisher vorge- schriebenen Ausrüstungsgegenständen mit Reifen oder Felgen versehen sein, deren Seitenwände ringförmig zusammenhän- gend weiß oder gelb rückstrahlend sind. Dem Gesetz wird auch entsprochen, wenn jedes Rad mit mindestens zwei nach bei- den Seiten wirksamen Rückstrahlern aus- gerüstet ist. Neu eingeführt wird zu den bereits bestehenden Geh- und Radwegen ein Geh- und Radweg. Dies ist ein ge- meinsam für den Fußgänger- und Fahr- radverkehr bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg. Zur Kennzeich - nung wird ein neues Gebotszeiehen einge- führt. Wenn auf Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen für die betreffende 1-'ahrtrich tung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nichl milglich ist oder ein Fahrstreifen endet , ist den am Weilcrfah ren gehinderten Fahr/ ·ugen der Wechsel auf den zunüchst gelegenen verhlc1be11de11 Fahrstreifen nach dem Re,Bvcrschlul.lsy stem zu ermöglichen. Diese Bcstin1111u11, ist auch von den Radfahrern ✓. U hcarhlc11. Ab dem Vorschriflszeichen ,.Fahrvcrhot 111 Hinweise des kriminalpolizeilichen Beratungsdienstes Die bereits in den vergangenen Jah- ren mit sehr gutem Erfolg durchgeführ- te Aktion „Sicherung des Kraftfahrzeu- ges und dessen Inhaltes" wird auch im heurigen Jahr wieder durchgeführt, um die Bevölkerung für den Gedanken einer zumutbaren Eigentumssicherung weiter zu sensibilisieren und den Die- ben das Handwerk zu erschweren. Aus rliesem C.rnnd werden folgende Ver- haltensmaßregeln vorgeschlagen: Wenn Sie Ihr Fahrzeug verlassen, denken Sie an alle Sicherungsmöglich- keiten. Versperren Sie Ihr Fahrzeug und ziehen Sie den Zündschlüssel so ab, daß auch die Lenkradsperre einge- schaltet ist. Vergessen Sie auch nicht, die Fenster und den Kofferraum zu verschließen. Da Ihr Wagen auch kein fahrbarer Tresor ist, dürfen Wertgegen- stände, Fahrzeugpapiere, Geld, Doku- mente und dgl., nie sichtbar im Fahr- zeug zurückbleiben. Der Kofferraum bietet sicher mehr Schutz als der Fahr- gastraum. 24/216 GOLDENES EHRENZEI- CHEN FÜR AUGUST MOSER. Eine hohe Auszeichnung erhielt August MOSER, einer der Pioniere der Steyrer Arbei- terbewegung. Sozialminister Alfred Dallin - ger überreichte ihm in Anwe- senheit von AK-Präsidcnt Fritz Frcy- schlag, dem ehemaligen Landta •spriisidcnten Sepp Schweighofer und Kammeramtsdirektor Dr. Franz Lettner das vom Bundespräsident verlie- hem: Cioldene Ehrenzeichen für Ver- dienste um die Republik ÖSterreich. So/.ialn1inistcr Dallinger würdigte das une, müd liehe Wirken Mosers im Dien- lx·id ·n Richtungen" ist nach wie vor das 1:ah1en auch mit Fahrrädern verboten. Das SCII IEBEN eines Fahrrades ist aber neuerdings erlaubt. In Erinnerung gerufen werden soll, daß aul:h bisher schon das Fahren aufGehstei- •en und Gehwegen in der Längsrichtung r pcnschein oder Einzelgenehmi- 11111g •ehüren nicht ins Fahrzeug, son- dern an einen anderen sicheren Ort. lkdenken Sie, wenn Ihr Fahrzeug ge- stohlen wird , weil es nicht ordnungsge- mül.l •esichert war, haben Sie neben einem erheblichen Vermögensschaden auch mit Unannehmlichkeiten anderer /\rl zu rcdrnen. Der Dieb könnte bei- spielsweise mit dem gestohlenen Kraft- fahrzeug einen schweren Verkehrsun- fall verursachen oder das Fahrzeug zur Begehung von strafbaren Handlungen wie Überfolien oder Einbruchsdieb- stählen verwenden. Wir ersuchen deshalb, Ihr Fahrzeug stets ordnungsgemäß zu sichern, da Sie damit Ihr Eigentum schützen und viel- leicht auch mithelfen, ein Verbrechen zu verhindern . Sollten Sie s·pezielle Fragen, wie bei- spielsweise über den Einbau von Siche- rungs- oder Alarmanlagen haben, steht Ihnen der kriminalpolizeiliche Bera- tungsdienst bei der BPD Steyr, Zimmer 33, Te!. 22 3 91, Klappe 68, gerne zur Verfügung. Abschließend noch ein Hinweis: Au- tostopper erhöhen das Risiko, sowohl für den Lenker als auch für den Mit- fahrer! ste der Arbeiterklasse, für die er ein Le- ben lang gewirkt, gekämpft, gelitten und geopfert hat, für die er eingesperrt wurde und in die Emigration gehen mußte. Moser war von 1945 bis 1971 Mitglied des Steyrer Gemeinderates. Foto: Peter Wurst verboten ist, das Schieben eines Fahrrades ist aber jetzt erlaubt. Daraus ergibt sich, daß in einer Einbahnstraße ein Fahrrad auf dem Gehsteig auch entgegen der vor- geschriebenen Fahrtrichtung geschoben werden darf. In einer Fußgängerzone ist das Fahren mit jedem Fahrzeug verboten, ein Fahrrad darf nun jedoch geschoben werden. In der neu eingeführten Wohn- straße ist der Fahrradverkehr gestattet. Eine Wohnstraße ist eine für den Fußgän- ger- und beschränkten Fahrzeugverkehr gemeinsam bestimmte und als solche ge- kennzeichnete Straße. Zur Kennzeich- nung wurde ein neues Hinweiszeichen eingeführt. Da ab 1. Juli Verkehrsflächen von Fuß- gängern und Radfahrern gemeinsam be- nützt werden dürfen, ergibt sich die gegen- seitige Rücksichtnahme als dringendstes Gebot. RTL-Ausbildung für Berufstätige Auf Initiative der Arbeiterkammer wird ab Februar 1984 an der HTL Steyr vom Bund ein kostenloser sieben Semester um- fassender Aufbaulehrgang für Berufstäti- ge, Fachrichtung Maschinenbau-Betriebs- technik, mit Reifeprüfung im Abendunter- richt angeboten. Die Besucher bekommen nicht nur die Schulbücher kostenlos, der Staat unterstützt sie auch finanziell, damit sie für die Reifeprüfung innerhalb einer sechsmonatigen Vorbereitungszeit ihre Be- rufstätigkeit einstellen können. Auskünfte erteilen die Direktion der HTL Steyr und die Amtsstelle Steyr der Kammer für Ar- beiter und Angestellte.

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