Amtsblatt der Stadt Steyr 1983/5

~~-~~~~AmtlicheNachrichten----~~~ Magistratsabteilung VI, Liegenschaftsver- waltung Schont die Grün- anlagen Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit kommt es in erhöhtem Ausmaß zu Be- schwerden über Jugendliche und Kinder, welche durch Radfahren und Fußballspie- len m den Grünanlagen Schäden verursa- chen, deren Behebung sich äußerst schwierig gestaltet und demzufolge auch hohe Kosten entstehen, die letzten Endes in der Miete, soferne es sich um Anlagen von Wohnhäusern handelt, ihren Nieder- schlag finden. Die Bewegungsfreiheit der Kinder durch Verbote bzw. Aufstellen entspre- chender Tafeln einzuschränken, ist sicher- lich nicht im Sinne der Gemeinschaft. Es ergeht daher die Bitte an die Eltern, auf ihre Kinder dahingehend einzuwirken, die 1m Frühjahr besonders empfindlichen An- lagen schonend zu behandeln. Um Ver- ständnis wird gebeten. Magistrat Steyr, Abteilung 1, Schu 1- 2068/83 Anbotaussch reibung über die Lieferung von Schulartikeln al s Freilernmittel für bedürftige Schulkinde r der Steyrer Pnichtschulen. Die Anbotaus- schreibung umfaßt: 1. Schulhefte und Blöcke 2. Schreibmaterial 3. Zeichenmaterial 4. Diverses Papiermaterial 5. Diverse kleine Schulutensilien. Die Anbotunterlagen können ab 14. Juni 19~3 im Schulamt des Magistrates Steyr, Zimmer 219, während der Amts- stunden abgeholt werden. Die Anbote sind bis spätestens 30. Juni 1983, 9.45 Uhr, b~i der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, verschlossen und entspre- chend gekennzeichnet abzugeben. Die Anboteröffnung findet am selben Tag um 10 Uhr beim Schulamt statt. Der Stadt Steyr erwächst durch die Annahme der Anbote keine wie immer geartete Verpnichtung gegenüber dem Anbotsteller. Der Abteilungsvorstand: OMR Dr. Viol Städtische Kindergärten Das Betriebsjahr 1982/83 der städti- schen Kindergärten und Horte endet mit Freitag, 29. Juli 1983. Die Kindertages- he1mstätte am „Plenklberg", Punzerstraße 1, bleibt jedoch während der Sommerfe- rien. für je_ne J:(inder uneingeschränkt in Betneb, die emer Betreuung unbedingt bedürfen. 38/186 Die. Anmeldungen (Einschreibungen) der Kmder zum Besuch der städtischen Kindergärten und Horte im Betriebsjahr 1983/84 fmden in allen städtischen Kin- der~ärt~n ~nd ~ort~n von Dienstag, 24. Mai, bis emschließhch Freitag, 27. Mai 1983, in der Zeit von 8 bis 11 und von 14 bis 16 Uhr statt. Verspätete Anmeldungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn das Fassungsvermögen des betref- fenden Kindergartens oder Hortes nicht s~hon erschöpft ist. Zur Entgegennahme emer Anmeldung kommt jener Kindergar- ten oder Hort in Betracht, welcher der Wohnung des anzumeldenden Kindes am nächsten ist. Der Kinderga rten - und Hort- betrieb des Jahres 1983/84 wird am Mon- tag, 5. September 1983, eröffnet , und zwar in folgenden Kin<l erg:irtcn und Tagesstät- ten : Innere Stadt, l lauptschulc Promena- de, Redtenbachcrgassc 2; Ennslcite, Karl- Marx-Straßc 15; Ennsleilc, Wokralstraße 5; Ennslcitc, Arbeiterstraße 41; Tabor- Taschlried, Blümelhuberstrafk 2 1; Wehr- graben, Wehrgrabengasse 83 a; Münich- holz Plenklher '· Pun zcrs traf.k 1; Miinich - holz, Lcharslraße 1; Münichholz, Pusch- mannslrafk 10; Gleink, Gleinker l laupt- stralk 12; Resthof, Resthofstraße 39. Kinderhorte : Ennslcitc, Wokralstrafk 5; Münichholz, Puschmannstraßc 10. Ma gistrat Steyr, Magistratsdirektion, Pol- 4634/53 Öffentliche Warnung Der Magistrat Steyr sieht sich veranlaßt die Bevölkerung erne ut auf die Gefahre~ aufmerksam zu machen, die das Freiba- den im Steyr-Fluß beim sogenannten „Kuge lfangwehr" im Stadtteil Eysnfeld mit sich bringt. Diese Wehranlage verursacht im Fluß- lauf erheb li che Sogwirkungen, wodurch Lebensgefahr für die dort Badenden ent- steht. Die Bevölkerung wird daher aufge- fordert , das Baden in der Nähe des Kugel- fangwehrs zu unterlassen . Sollte diese Aufforderung keine Beach- tung finden , wäre der Magistrat Steyr genötigt, im Bereich dieser Wehranlage ein allgemeines Badeverbot zu erlassen. Der Bürgermeister: Franz Wciss Mag. Abt. VI , Liegenschaftsverwaltung, GHJ 2-1100 Verkauf städtischer Liegenschaften Durch die Stadtgemeinde Steyr werden folgende Liegenschaften öffentlich zum ·Kauf angeboten: ÖAG-3964/82, Steyr, Kellaugasse 4, EZ 765, KG Jägerberg: bestehend aus Wohn- haus, Baufl. 138 mit 207 m 2 und Garten- parzelle 1013/1 mit 730 m 2 und Garten- parzelle 1013/2 mit 108 m 2 - Gesamtflä- che 1045 m 2 • Die Wohnräumlichkeiten haben ein Ausmaß von 110 m 2 und sind vermietet (2 Mieter mit je 3 Personen). Der Verkehrswert der Liegenschaft beträgt S 507.000.-. ÖAG-5702/82, Steyr, Aichetgasse 22, EZ 1027, KG Steyr: bestehend aus Wohn- haus, Baufl. 751/ 1 mit 146 m 2 und Garten- parzelle 818/3 mit 242 m 2 - Gesamtfläche 388 m 2 • Die Wohnräumlichkeiten haben ein Ausmaß von 149 m 2 und sind vermie- tet (5 Personen). Der Verkehrswert der Liegenschaft beträgt S 728.000.- . ÖAG-6052/82, Steyr, Bogengasse 4, EZ 1050, KG Steyr: bestehend aus Wohn- haus, Baufl. 797 / 1 mit 206 m 2 und Baufl. 707/2 mit 41 m 2 und Gartenparzelle 754 mit 532 m 2 - Gesamtfläche 779 m 2 • Die Wohnräumlichkeiten haben ein Ausmaß von 120 m 2 und sind vermietet (5 Perso- nen). Der Verkehrswert der Liegenschaft beträgt S 693.000.- . Kaufansuchen sind schriftlich an die Liegenschaftsverwaltung der Stadtgemein- de Steyr bis 31. Mai 1983 zu richten. Der Abteilungsvorstand: OAR Brechtelsbauer Magistrat Steyr, Mag. Abt. V, Verwaltung des Zentralaltersheimes Ausschreibung über die Lieferung von Lebensmitteln (Brot, Fleisch , Mehl , Zucker und Teigwa- ren) für das zweite Halbjahr 1983. Ungefähre Mengen: Schwarzbrot 4000 kg Weißbrot 3200 kg Semmeln 9200 kg Fleisch 20.000 kg Wurstwaren 5000 kg Mehl 4900 kg Zucker 4000 kg Teigwaren 1800 kg Offerte sind bis 30. Mai 1983 in der Verwaltung des Zentralaltersheimes einzu- bringen. Der Verwalter: OAR Kolb Magistrat Steyr, Buch-6700/82 Kundmachung „ Der Rechnungsabschluß der Stadt Steyr fur das Jahr 1982 hegt durch eine Woche, und zwar in der Zeit vom 24. bis ein- schließlich 30. Mai 1983, im Stadtrech- nungsamt, Rathaus, 3. Stock vorne, Zim- mer 214, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Hievon erfolgt gemäß § 53 Abs. 2 des Gemeindestatutes für die Stadt Steyr die Verlautbarung. Der Bürgermeister: Franz Weiss swyr

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