Amtsblatt der Stadt Steyr 1983/5

AmtlicheNachrichten~~-~~-~ Erster Sonderkindergarten in Steyr AN DER BUNDESBILDUNGS- ANSTAL T FÜR KINDER- GÄRTNERINNEN, SCHWIMM- SCHULSTRASSE 13 Mit der Übersiedlung der Bundesbil- dungsanstalt für Kindergärtnerinn en von der Werndlstraße 7 in die Schwimmschul- straße 13 werden in dem dem Schulgebäu- de angeschlossenen Übungskindergarten bzw. Ubungshort eine Sonderkindergar- tengruppe vormittags von 7.30 bis 12.30 Uhr, zwei Normalkindergartengruppen vormittags von 7.30 bis 12.30 Uhr und eme Hortgruppe für Volksschüler nachm1tt_a&s von 11.30 bis 17 Uhr gefü hrt. Logopad1- sche Betreuung im eigenen Kindergarten und Hort wird durchgeführt. Die Beiträge sind für alle Kin der gleich - S 200.-. Verpflegskosten für l lortkinder sind zu- sätzli ch zu bezahlen. Anmeldungen sind für alle Gruppen ab sofort möglich . und /.war in der Bundesbil- dungsanstalt l'ür Kindergärtnerinnen, Werndlstralk 7. 3. Stock (Tel. 22 6 29), oder im Übungskindergarten. Dieselstraße 15. Resthof (Tel. 2:l 9 8l/4'i0). Es werden Kinder von Steyr und Umgehung aufge- nommen . Die P111schreihungen für den Kinder- garten D1cselstralk 15. Resthol', finden dort vom 2. bis 6. Mai 1983. 8 h1s 11 Uhr, statt. Ma ,,strat Steyr, Magistratsdirektion , (icm 7401 / 82, Gem-6587177 Feuerwehr- Tarifordnung für du: ))ienst- und Sachleistungen (Son- derleistungen) der Freiwilligen Feue_rwehr der Stadt Steyr, beschlossen m der Sitzung des ( iemeinderates der Stadt Steyr vom 14 . April 1983. § 1 Begr iffsbestimmungen über die Einset- zung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Steyr. Entgeltpfl icht und Gegenstand der Entgelte: 1. Einsätze, die die Feuerwehr aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen durchführen muß, sind entgeltfrei. Die- se Einsätze sind im wesentlichen die Brandbekämpfung, die Menschenret- tung, die Tierbergung, die Behebung von Verkehrsstörungen und allfällige l lilfeleistungen im Stadtgebiet bei Ge- fahr im Verzug. 2. Einsätze hingegen, für welche keine öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen Lu r Durchführung bestehen (Sonder- einsätze). also Dienst- und Sachlei- stungen, die durch wen immer inner- halb oder außerhalb des Stadtgebietes von der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Steyr in Anspruch genommen werden, sind gegen Einhebung der 221170 nachstehend angeführten Entgelte durchzuführen. § 2 1. Die Organe der Feuerwehr sind ver- pflichtet, bei der Durchführung von entgeltpflichtigen Einsätzen Stunden- entgelte bzw. Tagesentgelte, das Mann- schaftsentgelt und gegebenenfalls das Zehrgeld einzuheben. 2. Das Stundenentgelt bzw. Tagesentgelt wird eingehoben bei Beistellung v~n Fahrzeugen, Pumpen und Geräten. Die der Verrechnung zugrunde zu legende Einsatzdauer beginnt mit dem Ausrük- ken und endet mit dem Einrücken. Zeitaufwände zur Behebung von Män- geln an eigenen Fahrzeugen und _Gerä- ten sind jedoch in Abzug zu bringen. 3. Das Mannschaftsentgelt wird pro Mann und angefangener Stunde ver- rechnet. Die der Verrechnung zugrunde zu legende Einsatzdauer ist so wie die Einsatzdauer für die Bemessung des Stundenentgeltes zu ermitteln. 4. Das Zehrgeld ist bei Einsätzen über vier Stunden einzuheben. Die Verrech- nung erfolgt pro Mann und einer Ein- satzdauer von je vier vollen Ausrück- stunden. Im übrigen gelten hinsichtlich der Ermittlung der Einsatzstunden die- selben Bestimmungen wir für die Er- mittlung des Stundenentgeltes. 5. Bei Verbrauchsmaterial (Löschpulver, Schaumbildnermittel usw.) werden die Kosten der Wiederbeschaffung unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Tagespreise verrechnet. § 3 Höhe der Entgelte A) Fahrzeugentgelte 1. Spezialfahrzeuge und schwere Fahr- zeuge : a) Kranwagen bis 15 t Hubkraft S 875.- pro Stunde, Kranwagen über 15 t Hub- kraft S 1200 pro Stunde; h) Gelenkbühne S 1200.- pro Stunde. 2. Alle übrigen, nicht unter Al I genann- ten Fahrzeuge wie folgt: a) Fahrzeuge und Anhänger aa) unter 1,5 t Gesamtgewicht S ISO.- pro Stunde; ab 5 Stunden bis je 12 Stunden Pauschal S 750.-; bh) 1,5 t bis 3,5 t Gesamtgewicht S 300. je Stunde; ab 5 Stunden bis je 12 Stu11dt:11 pauschal S 1500.-; cc) über 3,5 t Gesamtgewicht S 450.- je Stunde; ab 5 Stunden bis je 12 Stunden pauschal S 2250.- . B) Maschinen , Motoren, Pumpen und Schläuche 1. Tragkraftspritzen, Baupumpe_n, Unter- wasserpumpen, Motorsägen Jeder Art, Kompressoren und Aggregate, je Gerät S 220.- pro Stunde. Aggregate über 12 kVA S 375.- pro Stunde. 2. Druck- und Saugschläuche (sofern die- se unabhängig von einem Fahrzeug eingesetzt werden und demnach rncht im Fahrzeugpreis inbegriffen sind) pro Stück S 60.- je 12 Stunden. 3. Außenbordmotoren bis 40 PS S 220.- pro Stunde; über 40 PS S 300.- pro Stunde C) Rettungs-, Hilfs- und Sondergeräte Preßluftatmer S 100.- pro Stunde, Frischluftgeräte S 100. pro Tag, Atemmas- ke mit Filter S 75.- pro Tag, Ponton (ohne Motor) S 75.- pro ~tunde, Trennscheibe S 75.- pro Stunde, Olwehrgeräte: Tauch- pumpe mit Schläuchen S 229_.- pro Stun- de Turboventilator mit Olschläuchen S 150.- pro Stunde. D) Mannschaftsgebühren 1. Pro Mann und Stunde von 6 bis I8 Uhr S 75.-, von 18 bis 6 Uhr S 110.-. 2. Bereitschaftsgebühr (Sonn- und Feier- tagsbereitschaft) S 200.- pro Dienst. 3. Gebühr für die Teilnahme eines Feuer- wehrorganes bei der Feuerbeschau S 110.- pro Stunde. 4. Teilnahme an sonstigen Verhandlun- gen S 110.- pro Stunde. 5. Besuch von Tagungen, Schulun$skur- sen, Lehrgängen und ähnlichem S 100.- pro Tag. 6. Branddienstgebühr (z. B. Theater- dienst) S 200.- pro Dienst. Die Einhebung der Mannschaftsgebühr entfällt bei Dienstverrichtungen oder Dienstleistungen der Freiwilligen_ Feuer- wehr für ihre eigenen Angehöngen als Kameradschaftsdienst, wenn seitens der zum Einsatz gelangenden Feuerwehr- mannschaften keine Gebühr verrechnet und an dieselben gezahlt wird. Die Sachleistungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr sind denselben nur ·zur Hälfte zu verrechnen. E) Entgelte für verliehene Geräte Werden von der Freiwilligen Feuerwehr Geräte oder Werkzeuge verliehen, so ist hiefür ein Leihentgelt einzuheben. Diese Entgelte werden pro Stunde bz~. pro Tag des Verleihens berechnet. In diesem Ent- gelt sind die Kosten einer normalen Reini- gung bzw. Instandsetzung inbegriffen . Arbeitsleinen S 30.- pro Tag, Astsägen S 75 .- pro Tag, Beile S 75.- pro Tag, Drahtseile Ue 10 m) S 20.- pro Tag, Hacken S 75.- pro Tag, Hanftaue S SO.- pro Tag, Pölzapparate S 75.- pro Tag, Schanzwerkzeuge pro Stück S 30.- pro Tag, Schnellkupplungsrohre S 75.- pro Tag, Strahlrohre S 30.- pro Tag, Beleuch- tungsgeräte S 300.- pro Tag, Abspe~rma- terial komplett S 120.- pro Ta~, Wmden (mechanisch) S 75.- pro Tag, Zillen samt Ruderzeug S 175.- pro Tag, Zugsägen S 75.- pro Tag. §4 Erläuterungen 1. Die Gebührenermittlung erfolgt für Einsätze innerhalb des Stadtgebietes in der selben Weise wir für Einsätze außerhalb des Stadtgebietes. 2. Bei allen Einsätzen ist stets die Mann- schaftsgebühr und die Stundengebühr zu verrechnen. sft>yr

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