Amtsblatt der Stadt Steyr 1983/3

AmtlicheNachrichten------- Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau 2-327 /83 Flächenwidmungsplan der Stadt Steyr - Überprüfung Kundmachung Die Stadt Steyr besitzt einen rechtsgülti- gen Flächenwidmungsplan, beschlossen in den Sitzungen des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 15. Dezember 1977 und 14. September 1978, genehmigt mit Be- scheid des Amtes der oö. Landesregierung vom 30. Oktober 1978, BauR-3795/7-1978, kundgemacht im Amtsblatt der Stadt Steyr Nr. 12/1978 zu Zl. Bau2-6436/72. Gemäß § 22 OÖ. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972, in der Fassung der Novelle LGBI. Nr. 15 / 1977, wird der Flächenwidmungsplan der Stl;l_dt Steyr der regelmäßigen fünfjährigen Uberprüfung unterzogen . Jedermann, der ein berechtigtes Inter- esse glaubhaft machen kann , wird ~ufge- fordert, allfällige Anregungen auf Ande- rung des Flächenwidmungsplanes schrift- lich beim Magistrat Steyr innerhalb einer Frist von acht Wochen, d. h. in der Zeit vom 18. März 1983 bis einschließlich 13. Mai 1983, einzubringen. Der Bürgermeister : Franz Weiss Magistrats-Abteilung VI , .. Liegenschaftsverwaltung, OAG-3825/82 Verkauf einer städtischen Liegenschaft Durch die Stadtgemeinde Steyr wird die Liegenschaft in Steyr, Bründlplatz Nr. 8, vorgetragen in der EZ. 1002 der KG Steyr, öffentlich zum Kauf angeboten. Die Lie- genschaft Bründlplatz Nr. 8 besteht aus dem Wohnhaus, Baufl . 718 mit 209 Qua- dratmetern und der Gartenparzelle 862 mit 247 Quadratmetern , Gesamtfläche 456 Quadratmeter. Die Wohnräumlichkeiten haben ein Ausmaß von 86 Quadratmeter und sind an eine Familie (acht Personen) vermietet. Der Verkehrswert der Liegen- schaft beträgt 190.000 Schilling. Nähere Auskünfte erteilt die Liegen- schaftsverwaltung. Tel. 23 9 8 L Kl. 307. Kaufansuchen sind schriftlich an die Lie- genschaftsverwaltung der Stadtgemeinde Steyr - Endtermin 31. März 1983 - zu richten. Der Abteilungsvorstand : i. V. Selradl Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr mbH, Steyr, Rathaus, Mag.-Abt. VI Die GWG der Stadt Steyr teilt mit, daß ab 1. Juli 1983 im Hochhaus Steyr, Arbei- terstraße 39, ein Geschäftslokal - Ausmaß 122 Quadratmeter - und als Lager oder Büro verwendbare Räume im Ausmaß von 62 Quadratmetern zur Anmietung frei werden. Diesbezügliche nähere Auskünfte wer- den im Rathaus, 2. Stock, Zimmer 220, erteilt. Der Abteilungsvorstand: OAR Brechtelsbauer Einschreibungen · IN DIE LANDESMUSIKSCHULE STEYR FÜR DAS SCHULJAHR 1983/84 Die Haupteinschreibungen für das Schuljahr 1983/84 finden an folgenden Tagen statt: Dienstag, 19. April 1983, von 8 bis 12 Uhr und von 17.30 bis 19 Uhr; Freitag, 22. April 1983, von 17 bis 19 Uhr. Unterricht wird in sämtlichen Instru- mentalfächern erteilt. Neu ist die „Vor- schulische Musikerziehung" für Kinder ab vier Jahren. Anfragen sind zu richten an: Prof. Rudolf Nones, 4400 Steyr, Bruckner- platz 1, Tel. 23 4 11, nur während der Sprechstunden: Dienstag von 10 bis 12 und Freitag von 17 bis 19 Uhr in der Landesmusikschule Steyr. Magistrat Steyr, Magistratsdirektion Stellen- ausschreibung Im Heimattiaus der Stadt Steyr gelangt in absehbarer Zeit der Posten des Kustos neu zur Besetzung. Einschlägige Ausbil- dung und Praxis sind für eine Bewerbung unbedingt notwendig. Die Entlohnung er- folgt nach den für den öffentlichen Dienst geltenden Vorschriften. Bewerbungen sind beim Magistrat Steyr, Rathaus, Personalreferat, einzurei- chen. Der Bürgermeister: Franz Weiss Magistrat Steyr, Magistratsdirektion, VerkR-3013/77 Verordnung beschlossen in der Sitzung des Stadtsena- tes vom 24. 2. 1983. Gemäß § 93 Abs. 4 lit. c in Verbindung mit § 94 d der Straßenverkehrsordnung 1960, BGB!. Nr. 159, i. d. g. F ., wird verordnet: § 1 Die Räumung von Schnee sowie die Bestreuung bei Schneefällen und Glatteis unterbleibt auf folgenden Wegen bzw. Gehsteigen : 1. Bergseitige Verbindung vom Sportheim Ennsleite zur Hubergutstraße; 2. Weg von der Nordstiege zur Arbeiter- straße bzw. Märzenkellerstiege; 3. Unterer Schiffweg; 4. Dachsbergweg; 5. Engelstiege; 6. Fuchsluckenstiege; 7. Wanderweg Steinwänd; 8. Verbindungsweg Ufergasse - Kaplan- gasse ; 9. Stiege vom Unteren Schiffweg (Kra- xental) zum Oberen Schiffweg; 10. Lauberleitenweg. § 2 An beiden Enden der in § 1 genannten Wege ist jeweils eine Tafel mit folgendem Wortlaut anzubringen: ,,Dieser Weg ist vom Winterdienst aus- genommen . Es erfolgt keine Räumung und Streuung. Das Begehen bei Schnee- und Eisglätte ist verboten . Der Magistrat. " § 3 Diese Verordnung tritt mit dem Zeit- punkt der Anbringung der in § 2 genann- ten Tafeln in Kraft. Sie ist zusätzlich im Amtsblatt der Stadt Steyr kundzumachen. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 17. 12. 1981 , VerkR-3013/77, außer Kraft. Der Bürgermeister: Franz Weiss Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Bau3- l 509/ 82 Öffentliche Aussch rei bung über die Sanierung der Konglomeratwän- de in der Fabrikstraße und Blumauergasse sowie über die Hangsicherung beim Padd- lerweg. Die Unterlagen können ab 21. 3. 1983 im Stadtbauamt, Zimmer 301, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen mit der Aufschrift „Sanierung der Konglome- ratwände in der Fabrikstraße und Blu- mauergasse sowie Hangsicherung beim Paddlerweg" bis 31. März, 8.45 Uhr, in der EinlaufsteUe des Magistrates, Zimmer 232, abzugeben . Die Anbotseröffnung findet am gleichen Tag ab 9 Uhr im Stadtbau- amt, Zimmer 310, statt. Der Abteilungsvorstand: Dipl.-Ing. Ehler Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Bau3- l013 / 83 Öffentliche Ausschreibung über die Erd-, Baumeister- und Entwäs- serungsarbeiten für den Straßenneubau der Klingschmiedgasse in Steyr. Die Unterlagen können ab 21. März 1983 gegen Kostenersatz von S 150.- im Stadtbauamt, Zimmer 301 , abgeholt wer- den. Die Anbote sind verschlossen mit der Aufschrift „Bau3-1013/83, Neuausbau der Klingschmiedgasse" bis 11. April , 8.45 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates, Zimmer 232, abzugeben. Die Anboteröff- nung findet am gleichen Tage ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 310, statt. Der Abteilungsvorstand: Dipl.-Ing. Ehler 33/ 109

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