Amtsblatt der Stadt Steyr 1983/2
Amtliche Nachrichten 111111111111111-~~~~IIIIIIIIIIIII Reinhaltungsverband Steyr und Umge- bun& Bau6-1782/76 Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung und Montage der Stark- und Schwachstrominstallation für die Zentrale Kläranlage in Hausleiten. Die Unterlagen können gegen Kosten- ersatz von S 500.- ab 28. Februar 1983 im Stadtbauamt des Magistrates der Stadt Steyr, Zimmer 301 , abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Zentrale Kläranlage - Stark- und Schwachstrominstallation" bis späte- stens 28. März 1983, 8.45 Uhr, der Einlauf- stelle des Magistrates der Stadt Steyr, Zimmer 232, zu übermitteln. Die Anbot- eröffnungsverhandlung findet am gleichen Tage ab 9 Uhr im Magistrat Steyr, Stadt- bauamt, Zimmer 310, statt. Für den RHV Steyr und Umgebung Der Obmann Franz Weiss Verordnung des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 20. Jänner 1983, betreffend Aufhebung der Markttarifordnung vom 29. 3. 1960, i. d. g. F.: § 1 Die Markttarifordnung vom 29. 3. 1960 i. d. g. F . tritt mit Wirkung vom l. 3. 1983 außer Kraft. § 2 Diese Verordnung tritt am l. 3. 1983 m Kraft. Markttarifordnung 1983 Beschluß des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 20. Jänner 1983 über die Fest- setzung privatrechtlicher Entgelte für die Benützung der Markteinrichtungen gemäß § 330 (2) Gewerbeordnung 1973, BGB!. Nr. 50/74 (Markttarifordnung 1983): Artikel I Gegenstand Als Vergütung für den von der Stadt Steyr überlassenen Raum sind von den Marktbeschickern privatrechtliche Entgel- te an die Stadt Steyr zu leisten. Artikel II Tarife Die zu leistenden privatrechtlichen Ent- gelte werden nach Maßgabe der im nach- folgenden Tarif angeführten Berechnungs- grundlagen wie folgt ermittelt: Standplätze auf Tages- und Wochenmärk- ten: a) für Verkaufsstände bzw. Erdplätze für jeden Quadratmeter benützter Boden- fläche und Tag (jeder angefangene SU')'l' Quadratmeter wird als voller Quadrat- meter gerechnet) S 5.- b) Marktfieranten (sogenannte Speziali- sten, die chemisch-technische Neu- heiten feilbieten) für die Benützung einer Bodenfläche bis 3 Quadratmeter und Tag S SO.- für jeden weiteren Quadratmeter S 5.- Standplätze auf Jahrmärkten: a) für Standplätze von Schaustellern, de- ren Unternehmen zur Lustbarkeitsab- gabe veranlagt sind, pro Quadratmeter und Marktdauer S 3.- b) für die übrigen Marktbeschicker pro Quadratmeter und Tag S 5.- Allerheiligenmarkt: für jeden Quadratmetrer benützter Boden- fläche und Tag S 5.- Christbaummarkt: für jeden Quadratmeter benützter Boden- fläche und Marktdauer S 5.- Die Stadtgemeinde Steyr kann die Ent- gelte auch in der Form eines Pauschales einheben. Artikel III Umsatzsteuer In den Tarifen gemäß Artikel II ist die Umsatzsteuer nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBI. Nr. 223 , in der jeweils geltenden Fassung enthalten. . Artikel IV Entrichtung und Fälligkeit der Entgelte l. Die Pflicht zur Entrichtung von Entgel- ten entsteht bereits mit der Zuweisung des Marktplatzes bzw. der Marktein- richtung. 2. Rechtlich zugewiesene, aber tatsächlich nicht benützte Flächen werden dem Marktbeschicker als von diesem be- nützt angerechnet. 3. Die Entgelte werden als Tages- und Monatsentgelte eingehoben. 4. Die Tagesentgelte sind am jeweiligen Markttag fällig. Die Monatsentgelte sind am letzten Werktag des Monats fällig, spätestens aber am 10. des nachfolgenden Monats. Sämtliche Entgelte sind spätestens am Fälligkeitstag an den Inkassanten des Ma- gistrates der Stadt Steyr gegen Ausfolgung einer Quittung zu leisten. Artikel V Mahnkosten Bei Zahlungsverzug um mehr als eine Woche ist die Zahlung schriftlich zu mah- nen und sind Mahnkosten in Höhe von 5 Prozent des nicht bezahlten Betrages, ab- gerundet auf volle Schilling, fällig. Artikel VI Wirksamkeitsbeginn Diese Markttarifordnung tritt am 1. 3. 1983 in Kraft. Die Kundmachung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Steyr. Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2-7299/82 Bebauungsplan Nr. 34 „Schlühslmayr" - Änderungsplan Nr. 1. Auflage zur öffent- lichen Einsichtnahme. Kundmachung Gemäߧ 21 Abs. 4 des OÖ. Raumord- nungsgesetzes, LGBL Nr. 18/1972, wird in der Zeit vom 15. Februar 1983 bis ein- schließlich 12. April 1983 darauf hingewie- sen, daß der Bebauungsplan Nr. 34 mit der Bezeichnung „Schlühslmayr" mit Än- derungsplan Nr. 1 durch 6 Wochen, das ist vom 1. März 1983 bis einschließlich 12. April 1983, zur öffentlichen Einsichtnah- me beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, .sowie Stadtbauamt, Planungsreferat, wäh- rend der Amtsstunden aufliegt. Jedermann, der ein berechtigtes Inter- esse glaubhaft machen kann, ist berech- tigt, während der Auflagefrist schriftliche Einwände oder Anregungen beim Magi- strat Steyr einzubringen. Der Plan betrifft: Die Änderung des Bebauungsplanes „Schlühslmayr", insbe- sondere für die Grundparzellen 369/56 bis 69, sowie 369/76, wurde durch die Errich- tung 1er Kanalisationsanlage notwendig. Der Anderungsplan Nr. 1 weist daher geänderte Baufluchtlinien auf. Die Bebau- ungsart - Doppelwohnhäuser mit Doppel- garage - wird nicht abgeändert. Der Bebauungsplanänderung liegen Pläne der Firma Zwettler, Steyr, vom 27. Dezember 1982, ha. eingelangt am 28. Dezember 1982, zugrunde. Der Bürgermeister: Franz Weiss ·wertsicherungen Verbraucherpreisindex 1976 = 100 November 137,0 Dezember 137,4 Verbraucherpreisindex 1966 = 100 November 240,4 Dezember 241, 1 Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 November 306,3 Dezember 1 307,2 Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 November 307,3 Dezember 308,2 Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 November 2319,8 Dezember 2326,6 im Vergleich zum Lebenshaltungs- kostenindex April 1945 = 100 November Dezember April 1938 = 100 November Dezember 2691,8 2699,6 2286,3 2292,9 17 / 57
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