Amtsblatt der Stadt Steyr 1983/1

-------AmtlicheNachrichten------- Magistrat Steyr, Magistratsdirektion Stellen- ausschreibung Im Heimathaus der Stadt Steyr gelangt in absehbarer Zeit der Posten des Kustos neu zur Besetzung. Einschlägige Ausbil- dung und Praxis sind für eine Bewerbung unbedingt notwendig. Die Entlohnung er- folgt nach den für den öffentlichen Dienst geltenden Vorschriften. Bewerbungen sind beim Magistrat Steyr, Rathaus , Personalreferat, einzu- reichen. Der Bürgermeister: Franz Weiss Magistrat Steyr, Gem- 1400/ 82 Personenstands- und Betriebsaufnahme - Stichtag 10. Oktober 1982 Kundmachung über die Beendigung der Ausschreibung der Lohnsteuerka rten für den Zeitraum 1983/84/85. Gemäß § 48 (2) des Einkommensteuer- gesetzes 1972, BGBI. Nr. 440/72 i. d. g. F ., in Verbindung mit den§§ 117 und 118 der Bundesabgabenordnung, BGB!. Nr. 194/61 i. d. g. F. , wird bekanntgegeben, daß die von der Lohnsteuerkartenstelle des Magistrates erfolgte Ausschreibung und Zustellung der Lohnsteuerkarten 1983/84/85 für die im Stadtgebiet Steyr wohnhaften Lohnsteuerpflichtigen been- det ist. Alle jene Personen, welche am Stichtag, dem 10. Oktober 1982, in Steyr eine Haus- haltsliste ausgefüllt haben und Empfänger von Lohn, Gehalt oder Pension sind - soweit es sich nicht um Besitzer von Dau- erlohnsteuerkarten handelt - und die bis- her keine Lohnsteuerkarte erhalten haben, werden aufgefordert, beim Magistrat, Rat- haus, Lohnsteuerstelle, 4. Stock, Zimmer 402, eine Lohnsteuerkarte zu beantragen. Der Bürgermeister: Pranz Weiss Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung, Bau6- l782/76 Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung und Montage der ma- schinellen Ausrüstung für die Zentrale Kläranlage in Hausleiten. Die Unterlagen können gegen Kosten- ersatz von S 1500.- ab 7. Februar 1983 im Stadtbauamt des Magistrates der Stadt Steyr, Zimmer 301, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Zentrale Kläranlage - maschi- nelle Ausrüstung" bis spätestens 7. März 1983, 8.45 Uhr, der Einlaufstelle des Magi- strates Steyr, Zimmer 232, zu übermitteln. Die Anboteröffnungsverhandlung fin- det am gleichen Tage ab 9 Uhr im Magi- strat Steyr - Stadtbauamt, Zimmer 310, statt. Für den RHV Steyr und Umgebung Der Obmann: Franz Weiss Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2-5800/8 l Bebauungsplan „Gleink" Nr. 40 - Änderung-Kundmachung Verordnung Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in seiner Sitzung vom 18. Oktober 1982 die Abänderung des Bebauungsplanes „Gleink" Nr. 3 vom 4. 3. 1954 durch den Abänderungsplan „Gleink" Nr. 40 be- schlossen. Nach Erlaß des Amtes der oö. Landesregierung vom 16. Dezember 1982, Zl. BauR-37928/2 - 1982 Pa/PI, in wel- chem diese Bebauungsplanänderung nach § 21 Abs. 5 des oö. Raumordnungsgeset- zes, LGBI. Nr. 18/1972 als nicht genehmi- gungspflichtig erklärt wurde, wird der Ab- änderungsplan „Gleink" Nr. 40 nach § 21 Abs. 9 leg. cit. in Verbindung mit § 62 Statut der Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 /1980 im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der Plan liegt durch zwei Wochen ab Ausgabedatum des Amtsblattes der Stadt Heizkostenaktion 1983 als gemeinsame Maßn rmP ci'"'s Bundes und Landes Der Bund und das Land Oberösterreich führen eine Heizkostenaktion als gemein- same Maßnahme mit dem Ziel durch, die in der letzten Zeit überdurchschnittlich gestiegenen Heizkosten abzugelten. Der Zuschuß im Rahmen dieser Aktion be- trägt zwischen S 250. und S 500.- und wird nur mehr an Personen gewährt, die bisher nicht in den Genuß des von der Stadt Steyr gewährten Heizkostenzuschus- ses im Betrag von S 850.- gekommen sind. Der für den Zuschuß in Frage kommen- de Personenkreis besteht im übrigen aus Pensionistenhaushalten mit einem Ein- kommen bis zur Höhe des Ausgleichszula- genrichtsatzes und Beziehern von Arbeits- 18 losengeld und Notstandshilfe, sofern auch deren Einkommen die Ausgleichszulagen- richtsätze nicht übersteigen. Die ab l. l. 1983 geltenden Ausgleichszulagenrichtsät- ze lauten wie folgt: Alleinstehende Personen S 4173.- ; Ehe- paare S 5989.-. Die Antragsfrist endet am 31. Jänner 1983. Antragsformulare können im Wohl- fahrtsamt des Magistrates der Stadt Steyr, Amtshaus Redtenbachergasse 3, II. Stock, Zimmer 10, während der Amtsstunden behoben werden. Die Anträge sind auch hier einzubringen. Die Auszahlung der gewährten Zuschüsse erfolgt im Laufe des Monats Februar. Steyr beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf. Der Plan wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechts- wirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, sowie beim Stadt- bauamt, Planungsreferat, zur Einsichtnah- me für jedermann auf. Der Bürgermeister: Franz Weiss Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung Bau6- l782/76 Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung und Montage der Stark- und Schwachstrominstallation für die Zentrale Kläranlage in Hausleiten. Die Unterlagen können gegen Kosten- ersatz von S 500.- ab 28. Februar 1983 im Stadtbauamt des Magistrates der Stadt Steyr, Zimmer 301, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Zentrale Kläranlage - Stark- und Schwachstrominstallation" bis späte- stens 28. März 1983, 8.45 Uhr, der Einlauf- stelle des Magistrates der Stadt Steyr, Zimmer 232, zu übermitteln. Die Anboter- öffnungsverhandlung findet am gleichen Tage ab 9 Uhr im Magistrat Steyr, Stadt- bauamt, Zimmer 310, statt. Für den RHV Steyr und Umgebung Der Obmann: Franz Weiss Wertsicherungen Ergebnis November 1982 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 Oktober 137,0 November 137,0 Verbraucherpreisindex 1966 = 100 Oktober 240,4 November 240,4 Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 Oktober 306,3 November 306,3 Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 Oktober November Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 Oktober November im Vergleich zum Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 Oktober November 1938 = 100 Oktober November 307,3 307,3 2319,8 2319,8 2691,8 2691,8 2286,3 2286,3

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