Amtsblatt der Stadt Steyr 1982/11
AmtlicheNachrichten~~~~-~~ Schutzimpfung gegen Kinderlähmung in der Stadt Steyr 1. Grundimpfung gegen Kinderlähmung In der Woche vom 15. bis 19. November 1982 wird im Gesundheitsamt des Magi- strates Steyr, Redtenbachergasse 3, Zim- mer 8, täglich in der Zeit von 8 bis 12 Uhr die 1. Teilimpfung gegen Kinderlähmung durchgeführt. Dieser Impfung sollen alle noch nicht geimpften Kinder zugeführt werden, die 1981 oder 1982 geboren wur- den. Die Vollendung des 3. Lebensmonats ist jedoch Voraussetzung. Die 2. Teil- impfung der im November 1982 begonne- nen Grundimpfung wird in der Zeit vom 10. bis 14. Jänner" 1983 verabreicht. Die 3. Teilimpfung wird noch gesondert im Amtsblatt bekanntgegeben und findet vor- aussichtlich Ende 1983 statt. 2. Dritte Teilimpfung der im Vorjahr be- gonnenen Schluckimpfung Impflinge, die im Rahmen der Grund- impfung 1981/82 die 1. und 2. Teilimp- fung erhalten haben, bekommen die 3. Teilimpfung gleichfalls in der Woche vom 15. bis 19. November 1982 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr. Diese Teilimpfung ist zur Vervollständigkeit des Impfschutzes unbe- dingt notwendig. · 3. Einmalige Auffrischungsimpfung in den Schulen Schüler, die in eine Grundschule eintre- ten (1. Schulstufe) und Entlaßschüler (8. Schulstufe, d. h. 8. Klasse der Volksschule oder einer Sonderschule bzw. 4. Klasse der Hauptschule oder eil1,et .atJ,gem,in bilden- den höheren Schule) ernalten eine einma- lige Auffrischungsimpfung voraussichtlich in der Woche vom 22. November bis 3. Dezember 1982 in der Schule. 4. Einmalige Auffrischungsimpfung für Er- wachsene Wie Untersuchungen ergeben haben, ist der Impfschutz vieler Erwachsener nur mehr mangelhaft gegeben. Es muß daher allen Erwachsenen, deren letzte Kinder- lähmungsschluckirnpfung zehn Jahre und länger zurückliegt, eine einmalige Auffri- schungsimpfung empfohlen werden. Die Möglichkeit dazu besteht vom 15. bis 19. November 1982 sowie vom 10. bis 14. Jänner 1983, jeweils von 8 bis 12 Uhr, Regiebeitrag S 10.- je Teilimpfung. Magistrat Steyr, Abteilung I, VerkR-2774/82 Fahrverbot für Lkw in der Reichenschwallstraße Auf Grund vielfacher Anrainerbe- schwerden und Gründen , die in der Be- schaffenheit des Unterbaues der Reichen- schwall-Straße liegen, hat der gemeinde- rätliche Verkehrsausschuß nach eingehen- 28/436 der Beratung und Anhörung der Bundes- polizeidirektion Steyr und der Mitglieder des Verkehrsbeirates einstimmig beschlos- sen, für die Reichenschwall-Straße ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge, ausge- nommen Lieferanten, zu erlassen und wei- ters alle in die Reichenschwall-Straße ein- mündenden Straßen, d. s. Rairnundstraße, Wenhartstraße, Neuluststraße und Hölzl- huberstraße, a bzuwerten. Diese gewiß einschneidenden Maßnah- men tragen nicht nur den sicher berechtig- ten Anliegen der Anrainer Rechnung, son- dern dienen auch dem Ausbau der Ver- kehrssicherheit. Der Abteilungsvorstand: Mr. Dr. Viol Magistrat Steyr, Stadtba uamt/Baurechts- amt, Bau2-5510 / 82 Verhängung einer Bausperre Nr. 5 zur Abänderung des Bebauungsplanes Nr. 39 ,,Stadlmayrgründe" Verordnung Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 18. Oktober 1982 folgenden Beschluß gefaßt: I. Gemäß § 58 Abs. 1 Oö. Bauordnung, LGBI. Nr. 35/ 1976 i. d . g. F . wird für die im Pla n des Stadtbauamtes vom 4. Okto- ber 1982 bezeichneten Gebiete eine zeit- lich befristete Bausperre verhängt. Der Wirkungsbereich der Bausperre wird wie folgt begrenzt: : Im Norden und Westen durch die Be- ' grenzung des bestehenden Bebauungs- · planes, sodann durch die südliche Stra- · ßenfluchtlinie der Wolfernstraße, die öst- liche Straßenfluchtlinie der Seifentruhen- umfahrung, die nördliche Straßenfluchtli- nie der Seifentruhenumfahrung, die nörd- liche Straßenfluchtlinie der Aufschlie- ßungsstraße für das Taborkaufhaus und deren Verlängerung bis zur Besitzgrenze zwischen den Grundstücken Weindl und der Ersten Gemeinn. Wohnungsgenossen- schaft. In diesem Gebiete sind die Verlegung der Wolfemer Landesstraße im Einmün- dungsbereich in die B 122 Voralpenbun- desstraße - Seifentruhe sowie die Errich- tung eines Einrichtungshauses in zwei- und viergeschossiger Bauweise beabsich- tigt. Die Bausperre hat die Wirkung, daß Bauplatzbewilligungen, Bewilligungen für die Anderung von Bauplätzen und .bebau- ten Liegenschaften und Baubewilligungen - ausgenommen Baubewilligungen für Bauvorha ben gemäß § 41 Abs. 1 lit. e) - nur ausnahmswe ise mit Zustimmung des Gemeinderates oder auf Widerruf erteilt werden dürfen, wenn anzunehmen ist, daß die beantragte Bewilligung die Durchfüh- rung des künftigen Bebauungsplanes nicht erschwert oder verhindert. II. Die Kundmachung der Verordnung erfolgt hiermit gemäß § 62 des Statutes für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11/1980 im Amtsblatt der Stadt Steyr. Die Planun- terlagen liegen vom Tage der Kundma- chung an im Baurechtsamt sowie im Pla- nungsreferat des Stadtbauamtes des Magi- strates Steyr durch zwei Wochen zur öf- fentlichen Einsichtnahme auf. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden zur Einsichtnahme für jeder- mann auf. Der Bürgermeister: Franz Weiss Termine für Abtransport des Sperrmülls Gesamtübersicht NOVEMBER: 18. 11. und 22. 11. 1982: Neuschönau, Schlüsselhofsiedlung 23. 11. 1982: Leopold-Werndl-Straße, Py- rach , Reichenschwall 24. 11. 1982: Waldrandsiedlung 25. 11. und 29. 11. 1982: Fischhub, Ra- mingsteg, Stein , Gleink, Dornach und Gartenbauersiedlung NOVEMBER/DEZEMBER: 30. 11. und 1. 12. 1982: Gründberg, Christkindlsiedlung, Lohnsiedlsiedlung, Schiühslmayrsiedlung 18. November: Neubaustraße, Bahn- dammstraße, Marienstraße, Hermann- straße, Österreicherstraße, Schwarzmayr- straße, Wolfgang-Hauser-Straße, Eigen- weg, Eisenstraße vom Märzenkeller bis ,,Ortsende" , Jägerbergweg, Brunnen- straße, Schlöglwiese. 22. November: Schlüsselhofgasse, Sport- platzstraße, Haybergerstraße, Steinwänd- weg 2, 4, 6, 8, Rennbahnweg, Fachschul- straße, An der Enns, Pestalozzistraße, Rol- ledergasse, Pritzgasse, Georg-Aichinger- Straße, Röselfeldstraße, Wickhoffstraße, Gasteinergasse, Mauritiusstraße, Ufergas- se, Gürtlerstraße, Posthofleiten. 23. November: Stelzhamerstraße, Mayr- gutstraße (Steyr) , Josef-Krakowizer-Stra- ße, Raimundstraße, Wenhartstraße, Rei- chenschwall, Hölzlhuberstraße, Feldweg, Adalbert-Stifter-Straße, Sarninggasse, Lei- tenweg (rechts, Steyr), Zieglergasse, Bin- dergasse, Leopold-Werndl-Straße, Pyrach- straße (einschließlich Privathaushalte im Reithofferwerk) , Oberer Schiffweg, Reit- hoffergasse. 24. November: Waldrandstraße, Hue- merstraße, Neustiftgasse, Ramingstraße, Plattnerstraße, Edelweißgasse, Asterngas- se, Almrauschweg, Brandgraben , Gmain- platz, Dahliengasse, Enzianweg, Unter- waldstraße, Tulpengasse, Lilienweg, Ro- senstraße, Narzissengasse, Fleischmann- straße, Michael Sieberer-Straße, Sichlra- derstraße, Baumannstraße. 25. November: Fischhubweg, Leopold Kunschak-Straße, Fischhub, OKA, Ro- Fortsetzung auf Seite 31
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