Amtsblatt der Stadt Steyr 1982/10a

Amtliche Nachrichten Magistrat Steyr , Stadtbauamt /GWG Öffentliche Ausschreibung über die Durchführung von Bepflanzungs- arbeiten (Gartengestaltung) für die Wohn- an lage Steyr Resthof, Bauabschnitt II /C und II/D. Die Unterlagen können ab 15. Oktober im Stadtbauamt, Zimmer 301 , abgeholt werden . Die Anbote sind verschlossen mit der Aufschrift Bepflanzungsa rbeiten Rest- hof II/C und II / D bis 22. Oktober, 8.45 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates, Zimmer 232, abzugeben. · Die Anboteröffnung findet am selben Tag ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 310, statt. Der Abteilungsvorstand: i. V. Dipl.-Ing. Vorderwinkler Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau3-266 / 80 Straßenabstieg Tomitzstraße-Schwimm- schulstraße ; Erklärung als Gemeinde- straße Verordnung des Gemeinderates der Stadt Steyr, be- schlossen in der Sitzung vom 16. Septem- ber 1982, betreffend Erklärung des Stra- ßenabstieges Tomitzstraße-Schwimm- sch ulstraße als Gemeindestraße. Gemäß §§ 8 Abs. 1 Ziff. 4, 8 Abs. 3, 9 Abs. 3 und 42 OÖ . Landes-Straßenverwal- tungsgesetz LGBI. Nr. 22/ 1975 in Verbin- dung mit § 41 Abs. 2 Ziff. 4 des Statutes für die Stadt Steyr, LGBI. Nr. 11/1980, wird verordnet : I. Die im Detaillageplan des Dipl.-Ing. Wilhelm Spirk, Zivilingenieur für Bauwe- sen, 5020 . Salzburg, Fürbergstraße 42 a, Planzeichen 80-168, dargestellte und vom Stadtbauamt des Magistrates Steyr mit 2. Juli 1982 überarbeitete Plangrundlage, welche einen wesentlichen Bestandteil die- ser Verordnung bildet, in roter Farbe dargestellte Grundfläche, wird a ls öffent- liche Verkehrsfl äche der Stadt neu ausge- baut und als Gemeindestraße neu einge- reiht und erklärt. II. Die Verordnung wird gemäߧ 62 StS 1980 im Amtsblatt der Stadt Steyr kundge- macht. Die Planunterlagen liegen vom Tage der Kundmachung an im Baurechts- amt des Magistrates Steyr, Abt. XI, sowie im Planungsreferat des Stadtbauamtes durch zwei Wochen zur öffent li chen Ein- sichtnahme auf. Der Bürgermeister: Franz Weiss Magistrat Steyr, Magistratsdirektion, Bau2-2628/77 Bebauungsplan Nr. 42 „Hofer-Gründe" - Verbauung - Auflagehinweis - Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme Kundmachung 1. Gemäß § 21 Abs. 4 OÖ. Ra umord- nungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 i. d. g. F. , in Verbindung mit § 23 Abs. 3 leg. cit. , wird in der Zeit vom 6. September 1982 Wertsicherungen Ergebnis Juli 1982 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 Juni Juli Verbraucherpreisindex 1966 = l00 136,0 136,3 Juni 238,'7 Juli 239,2 Verbraucherprei sindex I 1958 = 100 Juni 304, 1 Juli 304,8 Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 Juni 305,0 Juli 305,7 Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 Juni Juli im Vergleich kostenindex 1945 = 100 Juni Juli 1938 = 100 Juni Juli 40/388 2302,9 2308 ,0 zum Lebenshaltungs- 2672,1 2678 ,0 2269,6 2274,6 Ergebnis Augus t 1982 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 Juli August Verbraucherpreisindex 1966 = 100 136,3 136,5 Juli 239,2 August 239,6 Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 Juli 304,8 August 305,2 Verbraucherpre isindex II 1958 = 100 Juli 305 ,7 August 306,2 Kleinhand elspreisindex 1938 = l00 Juli August im Vergleich kostenindex 1945 = 100 Juli August 1938 = l00 Juli August 2308,0 2311 ,4 zum Lebenshaltungs- 2678,0 2682,0 2274,6 2278,0 bis 5. November 1982 darauf hingewiesen, daß der Bebauungsplan Nr. 42 Hofer- Gründe durch sechs Wochen, das ist vom 20. September 1982 bis einschließlich 5. November 1982,zuröffenthchenEinsicht- nahme beim Magistrat Steyr , Stadtbau- amt, während der Amtsstunden aufliegt. Jedermann , der ein berechtigtes Inter- esse glaubhaft machen kann, ist berech- tigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Steyr einzubringen. 2. Das Planungsge biet liegt in der KG Jägerberg, umfaßt eine F läche von ca. 30.000 Quadratmeter und schließt an den Stadtteil Ennsleite an und wird im Süden und Osten vom Gemeindegebiet St. Ulrich begrenzt. Der gesamte Planungsbereich ist als Wohngebiet in offener Bauweise ge- widmet und weist auf Grund der südwest- lichen Ha)1glage (mittlere Neigung 10 bis 12 Prozent) und der durchschnittlichen Grundstückgröße von 720 Quadratmetern mit einer max. Bebauung von 1,5 Ge- schossen eine sehr gute Besonnung auf. Als Mindestgröße der Wohnobjekte wurde eine Fläche von 100 Quadratmetern, als Obergrenze wurde eine Bebaubarkeit von max . ein Drittel der Parze ll e festgelegt. Freistehende Objekte, auch Garagen, sind nicht erlaubt. Die strukturellen Fakten sind unter lit. A) - G) und die Bebauungskriterien unter Punkt 1. Ziffer 1 - 4 und Punkt II. Ziffer 1 - 7 des Erläuterungsberichtes vom 22. Juli 198 1, der einen integrierenden Bestandteil gegenständlicher K undmachung bildet, im Zusammenhalt mit dem Bebauungsplan Nr. 42 „Hofer-Gründe" des Stadtbau- amtes vom 26. 2. 1982, ersichtlich. Dieser Erläuterungsbericht vom 22. Juli 1981 wird gemeinsam mit dem Bebau- ungsplan Nr. 42 „Hofer-Gründe" durch sechs Woch en, das ist vom 20. September 1982 bis einschließlich 5. November 1982, zur öffentli chen Einsichtnahme beim Ma- gistrat Steyr, Stadtbauamt , während der Amtsstunden aufgelegt. Der Bürgermeister: Franz Weiss Magi strat Steyr, Baurechtsamt, VerkR-5410/79 Saasser Bezirkss traße - Einreihung und Erklärung eines Geh - und Radfahrweges von km 7,550 bis km 8,260 als Ortschafts- weg gemäß §§ 8 _A bs. 1 Ziff. 5, 8 Abs. 2, 9 Abs. 3 und 45 00. Landes-Straßenverwal- tungsgese tz 1975, LGBI. Nr. 22 / 1975 Verordnung des Gemeinderat~s der Stadt Steyr, be- schlossen in der Sitzung vom 16. Septem- ber 1982, betreffend die Errichtung eines Geh- und Radfahrweges entl ang der Saas- se r Bezirkss traße (Aschacher Straße) von km 7,550 bis km 8,260 a ls Ortschaftsweg. Gemäß §§ 8 Abs. I Ziff. 5, 8 Abs. 2, 9 Abs. 3 und 45 OÖ. Landes-Straßenverwal- tungsgese tz 1975, LGBI. Nr. 22/1975 in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Ziff. 4 und§ steyr

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