Amtsblatt der Stadt Steyr 1982/7

Amtliche Nachrichten Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau3- l 546/77 Ennser Knoten - Fußgängerunterfüh- rungen ; Verordnung des Gemeinderates gemäß j 8 Abs. 1 Ziff. 4, § 9 Abs. 3 und § 42 00. Landesstraßenverwaltungsgesetz 1975 i. d. g. F. zum Ausbau als Gemeinde- straße Verordnung des Gemeinderates der Stadt Steyr, be- schlossen in der Sitzung vom 3. Juni 1982, betreffend Ausbau und Einreihung der Fußgängerunterführungen am Ennser Knoten soweit sie außerhalb des Bundes- straßengrundes liegen als Gemeinde- straße. Gemäߧ 41 Abs. 2 Ziff. 4 Statut für die Stadt Steyr, LGBI. Nr. 11/80 in Verbin- dung mit § 43 StS 1980 wird gemäß § 8 Abs. 1 Ziff. 4, § 9 Abs. 3 und § 42 OÖ. Landesstraßenverwaltungsgesetz 1975 i. d. g. F. verordnet: I. Die im Projekt des Ziv.-Ing. für Bau- wesen, Dipl.-Ing. Walter Brunner, Plan- nummer 79/6200 vom September 1979 und Änderungspläne vom 25. März 1982, einem Grundeinlösungsplan und Parzel- lenverzeichnis sowie Lageplan vom April 1981 und insbesondere die im Lageplan des Stadtbauamtes vom 31. März 1982 in roter Farbe dargestellten Grundflächen, welche Planunterlagen einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bilden, werden a ls öffen tliche Verkehrsflächen der Gemeinde neu ausgebaut und a ls Ge- meindestraße (Fußgängerunterführungen) neu eingereiht. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der starken Verkehrsfrequenz an der Einbin- dung der S 337 (Ennser Ersatzstraße) in die B 122 (Voralpenbundesstraße) einer- seits und andersei ts aus den verschiedenen Fußgängerströmen zwischen den Sied- lungsgebieten am Tabor und den Teilen des örtlichen Zentrums. II. Die Verordnung wird gemäß § 62 Statut für die Stadt Steyr im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Die Planunter- lagen li egen vom Tage der Kundmachung an im Baurechtsamt des Magistrates Stey r, Mag.-Abt. XI, durch zwei Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Der Bürgermeister: Franz Weiss Magistrat Steyr, Magistratsdirektion, Ges-3 140/82 Ausschreibung einer Studienbeihilfe Die Stadtgemeinde Steyr vergibt aus den Erträgnissen der von ihr verwalteten Dr.-Wilhelm-Groß-Stiftung für das Stu- dienjahr 1982/83 eine Studienbeihil fe in Höhe von 9000 Schilling. Diese wird in erster Linie bedürftigen und würdigen Hochschülern oder Hochschülerinnen, die sich dem Studium der Mathematik an der Philosophischen Fakultät einer inländi- schen Universität widmen und in Steyr ansässig sind, gewährt. In Ermangelung solcher Bewerber kann die Studienbeihilfe auch anderen bedürftigen Hochschülern oder Hochschülerinnen, soferne sie den übrigen Bedingungen entsprechen, zuer- kannt werden. Studierende, die sich um diese Studien- beihilfe bewerben wollen, haben diese entsprechend gelegten Gesuche bis späte- stens 15. Oktober 1982 unter der Kennbe- zeichnung „Studienbeihilfe Dr.-Wilhelm- Groß-Stiftung" beim Magistrat Steyr, Rat- haus, einzubringen. Die erfolgte Inskrip- tion ist durch Vorlage einer Bestätigung und der gute Studienerfolg durch Vorl age von mindestens auf die Qualifika tion , 1 gut" lautenden Kolloquien- oder Ubungszeugnissen über wenigstens fünf- stündige Vorlesungen nachzuweisen. Sämtliche dem Gesuch angeschlossenen Belege bleiben bei der Akte und sind sohin in beglaubigter Abschrift oder Foto- kopie beizubringen. Die Verleihung obliegt dem Stadtsenat der Stadt Steyr. Die Bewerbung allein gibt noch keinen Anspruch auf die Zuerkennung der Stu- d ienbeihi lfe. Der Bürgermeister: Franz Weiss Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Bau4-3156/ 81 Öffentliche Ausschreibung über die Baumeisterarbeiten für die Sanie- rung des Waffenfabriksteges über die Rei- che Steyr. Die Unterlagen können ab 19. Ju li im Stadtbauamt, Zimmer 301 , abgeholt wer- den. Die Anbote sind verschlossen mit der Aufschrift „Anbot über die Sanierung des Waffenfabriksteges über die Reiche Steyr" bis 13. August, 8.45 Uhr, in der Einlauf- stelle des Magistrates, Zimmer 232, abzu- geben. Die Anboteröffnung findet am glei- chen Tage ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zirnmer 310, statt. Der Abteilungsvorstand: i. V. Dipl.-Ing. Vorderwinkler Magistrat Steyr, Baurech tsamt, Bau5-5800/8 I Bebauungspl11n „Gleink Nr. 40" - Ände- rung - Auflagehinweis zur öffentlichen Einsichtnahme Kundrnachung Gemäß § 23 Abs. 3 des Oö. Raumord- nungsgesetzes 1972, i. d. g. F., in Verbin- dung mi t § 21 Abs. 4 leg. cit., wird in der Zeit vom 19. Juli 1982 bis 17. Sept~_mber 1982 darauf hingewiesen, daß die Ande- rung des Bebauungsplanes „Gleink Nr. 40" durch sechs Wochen, das ist vom 5. August 1982 bis einschließlich 17. Septem- ber 1982 zur öffentlichen Einsichtnahme beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt bzw. beim Planungsreferat der Mag.-Abt. III, Stadtbauamt, während der Amtsstunden aufliegt. Jedermann, der ein berechtigtes Interes- se glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schr iftliche An- regungen oder Einwendungen beim Magi- strat einzubringen. Das vom nunmehrigen Bebauungsplan „G leink, Nr. 40" betroffene Gebiet wird begrenzt wie folgt: Im Westen vom Glein- ker Bach, im Norden von der Friedhof- straße, im Nordosten von der Grenze des Dorfgebietes, im Osten und Süden im wesentlichen von der Grenze des Bau- landes gegenüber dem der landwirtschaft- lichen Nutzung vorbehaltenen Grünland. Das Bebauungsplangebiet umfaßt daher einen Teil des Dorfkernes Gleink, d ie mi t Einfamilienhäusern in offener bzw. gekup- pelter Bauweise bebaute sogenannte Ga- blonzer Siedlung, d ie nördlich der Glein- ker Hauptstraße liegende Freifläche und d ie unbebaute Fläche südlich der Glein- ker Haupts traße. Durch diesen Beba uungsplan wird der seinerzeit mi t Beschlu ß des Gemeindera- tes vom 4. März 1954 beschlossene Bebau- ungsplan G leink für die sogenannte „Ga- blonzer-Siedlung" und einen Teil der G leinker Hauptstraße abgeändert, da die- ser nicht mehr den zeitgemäßen Erforder- n issen sowie versch iedenen Anforde- rungen des Oö. Raumordnungsgesetzes, LGBI. Nr. 18/1972, i. d. g. F., entsprochen hat. Der nunmehr zu erstellende Bebau- ungsplan „G leink Nr. 40" nimmt jedoch Bedacht auf die Bestimmungen des Flä- chenwidmungsplanes für die Stadt Steyr, beschlossen in der Sitzung des Gemeinde- ra tes vom 15. Dezember 1977 und 14. September 1978. Der vorliegende Bebau- ungsplan „Gleink Nr. 40" sieht im einzel- nen folgende Planungsmaßnahmen vor: Für die Gablonzer-Siedlung ist eine Aufzonung auf zwei Geschosse unter Bei- behaltung der Breite der Verkehrsflächen vorgesehen. Das noch u nbebaute gemisch- te Baugebiet südlich der Gleinker Haupt- straße soll in offener Bauweise mi t max. zwe i Geschossen bebaut werden. Für den Meierhof ist lediglich an der Westseite eine Erwei terungsmöglichke it vorgesehen. Die unbebaute Fläche nördlich der G lein- ker Hauptstraße soll mit Ei nfamilienhä u- sern in offener Bauweise bebaut werden. Ein Großteil diese r F läche steht im Eigen- tum der Stadt. Hier könnten von der Stadt neun Einfamilienhausparzellen vergeben werden, wobei die An lage einer Aufsch lie- ßu ngsstraße erforderlich wäre. Die techni- sche Infrastruktur ist im Plangebiet zum Großtei l vorhanden. Zusätzliche Maßnah- men (Straßenbau, geringfügige Erweite- rung des Kanal- und Wasserleitungsnet- zes) sind lediglich für die noch unbebau- ten Flächen erforderl ich. Die Schaffung einer Fußwegverbindung von der Glein- ker Hauptstraße zum Friedhof ist vorgese- hen. Der Bürgermeister: Franz Weiss 33/269

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