Amtsblatt der Stadt Steyr 1982/6

um Thema Wehrgraben gab Bürger- meister Franz Weiss in der Sitzung des Gemeinderates am 3. Juni folgen- de Erklärung ab: ,,Durch Vorsprachen bei Frau Bundes- minister Dr. Firnberg am 13. Mai und durch eine Aussprache beim Präsidenten des Bundesdenkmalamtes, Dr. Thalham- mer, am vergangenen Freitag und auch mit dem Generalkonservator Dr. Bacher in Sache~ Wehrgraben konnte eine weit- gehende Übereinstimmung der Vorgangs- weise erzielt werden. Zunächst einmal der Hinweis, daß schon bei der Aussprache mit der Frau Minister diese erklärte, daß es unzumutbar sei, der Stadt Steyr allein Kosten aufzuerlegen, die durch Wünsche des Bundesdenkmalamtes auftreten kön- nen, daher wird sie aus dem Ressort des Bundesdenkmalamtes den Betrag von 10 Millionen Schilling zur Verfügung stellen, damit die Interessen des Bundesdenkmal- schutzes weitestgehend Berücksichtigung finden werden. Die entsprechende schrift- liche Mitteilung habe ich ausgehändigt bekommen von Herrn Präsident Thalham- mer in der vergangenen Woche. Sie liegt mir vor und sie scheint mir doch in ihrem Inhalt so wesentlich, daß ich nicht umhin komme, Ihnen den Text zur Kenntnis zu bringen: ,Es freut mich, Ihnen, sehr geehr- ter Herr Bürgermeister, nunmehr auch schriftlich die bereits seinerzeit von der Frau Bundesminister mündlich ausgespro- chene Zusage wiederholen zu können, daß für Zwecke der Assanierung des Wehrgra- bens in Steyr von seiten des Bundes inner- halb der nächsten zehn Jahre ein Betrag von 10 Millionen Schilling als Subvention gegeben werden wird . Andere denkmal- pflegerische Aufgaben und die damit ver- bundenen Beihilfen des Bundes bleiben dadurch unberührt. Ich darf Ihnen, sehr verehrter Herr Bürgermeister, empfehlen, auch beim Land Oberösterreich wegen einer entsprechenden Beitragsleistung vor- stellig zu werden, zumal der Herr Landes- hauptmann von Oberösterreich, Dr. Rat- zenböck, bereits mehrfach seine grund- sätzliche Bereitschaft zu einer solchen Bei- tragsleistung ausgesprochen hat. Mit dem Ausdruck vorzüglicher Wertschätzung verbleibe ich, sehr verehrter Herr Bürger- meister, lhr sehr ergebener Dr. Thalham- mer.' Ich habe hier Briefe zu diesem Thema vorliegen vom Herrn Landeshauptmann, in denen allerdings nur eine globale Fi- nanzierungsbereitschaft ausgedrückt wird. Auch diesen Brief kann ich zur Kenntnis bringen: ,Ich verfolge sehr aufmerksam die Diskussion um die Erhaltung des Wehrgrabens Steyr und die damit zusam- menhängende Sanierung des Wehrgra- bengebietes. Ich konnte aus den Diskus- sionen ersehen, daß die Stadt Steyr mit großer _Yorsicht zu Werke geht und in ihren Überlegungen stark in den Vorder- grund stellt, wie man in finanzieller Hin- sicht die Sanierung dieses Gebietes bewäl- tigen könne. finanzielle Bedenken dürften vor allem dazu geführt haben, die Zu- schüttung des Wehrgrabengerinnes ins Auge zu fassen, weil man offenbar der Meinung ist, daß eine Erhaltung des Ge- rinnes die finanzielle Kraft der Stadt über- steigt. Ich hätte mir nun erlaubt, anzure- gen, daß vielleicht doch überprüft wird, ob sich dieses Gerinne erhalten läßt, wobei ich mir vorstellen könnte, daß das Land Oberösterreich ebenfalls ins Auge fassen würde, hier bei der Bewältigung dieses Problems in finanzieller Hinsicht beizutra- gen. Ich denke, daß auch von Bundesseite her allenfalls Beiträge geleistet werden könnten. Es würde mich freuen, wenn unter diesen neuen Aspekten es vielleicht doch dazu kommen könnte, daß das Wehrgrabengerinne bzw. ein Teil dieses erhalten bleibt. Was den seinerzeitigen Wasserrechtsbescheid anbelangt, müßte dieser wohl abgeändert werden. Ich halte das für durchaus möglich, nachdem sich die Voraussetzungen, die zur Erlassung dieses Bescheides geführt haben, insbeson- dere in der letzten Zeit, sehr verändert haben. Ich darf dazu bemerken, daß das Gespräch am 13. mit Frau Bundesminister stattgefunden hat und sie unverzüglich den Herrn Landeshauptmann telefonisch von dieser ihrer Entscheidung in Kenntnis gesetzt hat. Die Bundesentscheidung ist somit bereits getroffen.' Daraufhin habe ich, um Sie auch dar- über zu informieren, dem Herrn Landes- hauptmann einen Brief geschrieben mit der Bitte, analog dem Bund auch 10 Millionen Schilling im Wege einer Drittei- lung, wie sie üblicherweise bei Denkmä- lern angewendet wird, zu geben. . Eine Antwort darauf konnte ich noch nicht erhalten, weil der Brief erst am Dienstag, 1. Juni, abgegangen ist. Ich habe in gleicher Weise ihn auch ersucht dafür zu sorgen, daß die Wasser- rechtsbescheide der neuen Situation ange- paßt werden, denn das ist keine Entschei- dung der Stadt Steyr - wir können auch nicht der Antragsteller sein. Die Wasser- rechtsbehörde hat seinerzeit von sich aus die Zuschüttung verordnet und müßte nunmehr die nötigen Vorsorgen treffen, diesen Zustand zu ändern. Ein ähnlicher Brief ist an Herrn Landesrat Reich! ergan- gen, der ja für Wasserrechtsfragen zustän- dig ist. Auch er wird ersucht, alles von seiner Seite zu unternehmen, damit die Wasserrechtsangelegenheit nicht als Bela- stung für die Stadt Steyr empfunden wer- den muß. Meine Damen und Herren, die weitere Vorgangsweise in dieser Frage kann ich Ihnen auch mitteilen. Die Wünsche des Bundesdenkmalamtes beziehen sich nicht auf das gesamte Gerinne, das kann ich heute schon bekunden. Es wird am 25. Juni über meinen Vorschlag eine Informa- tionssitzung des Gemeinderates stattfin- den, wobei Herr Präsident Dr. Thalham- mer mit seinem Stab aus dem Bundes- denkmalamt die Prüfungen über Steyr, nicht nur über den Wehrgraben allein, sondern über das gesamte Steyrdorf, untersucht und die Prüfungsergebnisse dem Gemeinderat vorlegen wird. Es wird dann am Gemeinderat liegen, die weitere Vorgangsweise aufgrund des letzten Stan- des der Informationen zu fixieren. Ich persönlich bin sehr froh, daß es zu dieser Lösung gekommen ist, denn die bisherigen Maßnahmen und Schritte waren nicht dazu geeignet, hier tatsächlich in posi- tivem Sinne zu helfen, das Problem von der finanziellen Seite zu bewältigen, son- dern waren lediglich darauf ausgerichtet, ein bestehendes Rechtsgut zu bezweifeln, und wir sehen nunmehr einen Weg vor uns, wie man das Problem sicher in den Griff bekommen kann, und zwar sind zwei Dinge zu machen: einerseits die denkmal- schützerischen Aufgaben in vollem Maße zu verwirklichen, wenngleich das ein Zeit- raum sein wird, der sehr lange dauern wird, und anderseits die unbedingt not- wendigen Maßnahmen im Wehrgraben zu betreiben, die einer Verbesserung der Ge- samtsituation dienen und die vor allem junge Menschen dazu anhalten könnten, den Wehrgraben als Wohnsitz zu wählen und nicht etwa nach St. Ulrich oder auf andere Anhöhen zu ziehen." 13/209

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