Amtsblatt der Stadt Steyr 1982/4

ßenstehenden sprechen vom „Zubetonie- ren" des Wehrgrabens, von der Errichtung einer Straße anstelle eines Kanalstranges, von der Errichtung eines Parkhauses und großen Parkplätzen. Diesen entweder aus Unkenntnis der Sachlage oder aus bewuß- t_~r Verfälschung der Tatsachen gemachten Außerungen muß öffentlich entgegenge- treten werden, weil sie jeder Grundlage entbehrer,i und scheinbar zur Irreführung der Bevölkerung verwendet werden. Neben dem Bestreben, die Wasserqualität zu si- chern, sind daher neue Anreize, im Wehr- graben zu wohnen, anzubieten. Erst wenn die Attraktivität dieser Wohngegend ange- hoben wird, kann erwartet werden, daß sich wieder junge Menschen in größerer Zahl für dieses Wohngebiet interessieren und eine Belebung eintritt. Zur Verbesse- rung der Situation im Wehrgrabengebiet sind daher Sofortmaßnahmen erforder- lich, die als Wehrgraben- Erneuerungskatalog dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden. Alle in diesem Erneu - erungskatalog aufgezeigten Vorschläge und Maßnahmen sind der erhöhten Lebensqualität im Wehrgrabengebiet auch mit der Absicht gewidmet, privaten Grundstücksspekulationen vorzubeugen und die Gesamtinteressen der Bewohner vorrangig zu behandeln. Der Gemeinderat erklärt hiermit 1. zur Erfüllung nachstehender Vorschlä- ge ein Zehnjahresprogramm, beginnend mit 1982, zu verwirklichen, wozu je nach Bedarf im jeweiligen Jahresbudget drei Millionen Schilling zweckgebunden eingesetzt werden. Eine Verschiebung der Jahresbeiträge oder eine Konzentration auf kürzere Zeiträume ist möglich, falls es die Baumaßnahmen erfordern. Mit dieser Mitte/vorsorge sollen nachstehende Maßnahmen finanziert wer- den. 2. Errichtung eines Mehrzweckveranstal- tungssaales mit gleichzeitiger Verwendungs- möglichkeit als Turnsaal. Als Neb~.neinrich- tungen werden Buffet, eine Tischtennisanla - ge, eine Garderobe sowie ein Sanitärbereich mit Duschanlagen eingebaut. Die Errich- tung einer Kegelbahn wird in Aussicht ge- nommen. Die Mehrzweckeinrichtungen können sowohl für schulische als auch für vereinsmäßige Zwecke Verwendung finden. 3. Errichtung von drei Tennisplätzen im neu gewonnenen Freigelände unter Mitbe- nützung der Mehrzweckeinrichtungen. 4. A nlegung eines Lehrgartens und eines Kneippweges in Richtung „Erster Zeugstät- te ''. Dieser Lehrpfad und Lehrgarten soll von den Steyrer Schulen betreut werden, während sich zur Beratung bei der Errich- tung des Kneippweges der Steyrer Kneipp- Verein bereit erklärt hat. 5. Verlängerung der Rodelbahn beim Wiesenberg. 6. Errichtung von Parkplätzen für diese Gemeinschaftseinrichtungen und für Benüt- zer des Schwimmbades. 7. Anlage eines Pqrkes unterhalb der Wiesenbergbrücke mit Tischen und Sitzge- legenhe?ten, Freiluftschachanlage für jung und alt. 8. Anlage eines Spielteiches mit Verwen- dungsmöglichkeit als Eislaufplatz im Win- ter. 9. Unterstützung bei der Verbesserung der bereits vorhandenen vereinseigenen Asphaltbahnensportanlage. 10. Erweiterung der Schrebergartenanla- ge um 20 Parzellen in Richtung Direktions- bergbrücke zur Vergabe an den örtlichen Schrebergartenverein. 11. Unterstützung der Stadt Steyr zur Gründung eines Kultur- und Sportvereines Wehrgraben, dem die Freizeitanlagen zur Betreuung und Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Zu diesem Zweck soll mög- lichst bald ein Proponentenkomitee gebildet werden. 12. Erhaltung des Freibades durch die Steyr-Daimler-Puch AG, wofür sich der Gemeinderat besonders verwenden wird. 13. Ausbau des bereits vorhandenen Kin- derspielplatzes, wozu auch ein direkter Zu- gang von der Wehrgrabengasse geschaffen werden soll. 14. Zielgerichtetes Asphaltierungs- und Beleuchtungsprogramm im gesamten Wehr - grabengebiet; die erhöhten Beträge sind gesondert im jährlichen Haushalt auszu- weisen. 15. Erhöhung des Hochwasserschutzes. Gemeinsam mit der Flußbauverwaltung jährliche Revision und Verbesserung der Abflußverhältnisse im Mitterwasser. 16. Verstärkter Einsatz von Mitteln der Wohnbauförderung nach dem bereits be- schlossenen Teilbebauungsplanentwurf zur Verbesserung der Bevölkerungsstruktur. 17. Verwirklichung des Teilbebauungs- planentwurfes des Stadtbauamtes und Unterstützung der Althaussanierungsaktion der Steyr-Daimler-Puch AG als größten Hausbesitzer. · 18. Ausgestaltung des älteren Teiles des Wehrgrabengebietes ab der Direktionsbrük- ke flußabwärts nach den Ergebnissen des Architekten-Ideenwettbewerbes, wobei be- sonderer Wert auf die Verwirklichung der Schwerpunkte der Wettbewerbsauflage auf S(!ite 15 der Ausschreibung gelegt wird. Dazu zählen Hochwasserschutzmaßnah- men, Berücksichtigung des typischen ört- lichen Erscheinungsbildes, weitgehend Er- haltung der Stadtlandschaft, Versorgung mit Grün- und Erholungsflächen und Ver- besserung der technischen und sozialen In- fra- und Baustruktur. Fassadenaktion und Förderung zur Verbesserung der Wohnungsstruktur Um den Zuzug jüngerer Familien und die Wohnbereitschaft zu erhöhen, sind weitere Maßnahmen erforderlich, die indi- viduellen Charakter haben und Hausbesit- zern und deren Mietern Förderungen ge- währen, die ebenfalls zur Verbesserung der Haus- und Wohnungsstruktur beitra- gen. Dazu scheinen nachstehende Vor- schläge geeignet: 1. Erlassung gesonderter Bestimmungen zur Förderung der Revitalisierung von Privathäusern mit dem Ziel der Woh- n,ungsverbesserung mit einwandfreien Sa- nitärverhältmssen und einer Substanzsi- cherung eler Gebäude. Beiträge der öffent- lichen Wohnbauförderung werden durch solche Zuschüsse der Stadt nicht beein- trächtigt. 2. Neu gewonnene Grundflächen wer- den - sofern sie nicht für öffentliche oder Gemeinschaftszwecke Verwendung finden - vorrangig den Anrainern zu günstigen Preisen verkauft. 3. Die Fassadenaktion der Stadt Steyr soll schwerpunktmäßig in1 historischen Wehrgrabengebiet eingesetzt werden, so- fern die Hau,seigentümer für diese Aktion zu gewinnen sind . Beiträge des Landes und des Bundes sind auf dieses Ziel hin anzusprechen. 4. Die angestrebten Verbesserungsmaß- nahmen lassen auch eine Ansiedlung von Geschäften des täglichen Bedarfs und von Gewerbebetrieben erwarten, wozu die Stadt Steyr Starthilfen aus der Gewerbe- förderung gewährt. 5. Bei Ankauf von Liegenschaften für Betriebsgründungen und Hausbau gibt der Magistrat Steyr eine Erleichterung bei der Grundsteuerv9rschreibung für die er- sten zehn Jahre. Die Liegenschaft muß in diesem Fall bestimmungsgemäß genützt werden. Für ungenutzte Liegenschaften oder unbewohnte Häuser entfällt diese Förderung. 6. Anliegerleistungen und Anschlußge- bühren werden während der zehnjährigen Aktionsfrist im Subventionsweg auf 50 Prozent ermäßigt. Diese Förderung trifft auf die unmittelbar am Kanalstrang lie- genden Häuser zu . 7. Der Magistrat richtet iin Wehrgra- bengebiet eine Dienststelle ein, die sowohl in administrativer als auch in bautechni- scher Hinsicht Beratungen durchführt. Diese bürgernahe Verwaltungseinrichtung kann bei Revitalisierungsarbeiten und auch für sonstige Auskünfte kostenlos be- ansprucht werden. ,,Die sozialistische Fraktion im Gemein- derat der Stadt Steyr", sagte Vizebürger- meister Schwarz in seiner Begründung des Dringlichkeitsantrages, ,,sieht sich in ilirer Mehrheitsverwantwortung für alle Bewoh- ner durch die Verbreitung von unwahren Behauptungen, tendenziöser negativer Aussagen von Außenstehenden und be- wußter Verdrehung von Tatsachen her- ausgefordert und veranlaßt, durch klare Aussagen die Verunsicherung der Bewoh- ner unserer Stadt zu beenden. Die soziali- stische Fraktion bekennt sich zu diesem Wehrgraben-Erneuerungskatalog in vol- lem Maße und ist bereit, sich dafür einzu- setzen, wenn es um die Verwirklichung der Erneuerungsmaßnahmen und um die Erhaltung der Gebäudelandschaft und der historischen Ensemblewirkung geht. 7/127

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