Amtsblatt der Stadt Steyr 1982/4

Grundsatzbeschluß des Gemeinderates über Erneuerungskatalog - Stadt investiert viel Geld für Verbesserung der Lebensbedingungen in dieserr.L Stadtteil Der Steyrer Gemeinderat faßte am 1. April mit Zweidrittelmehrheit einen von der sozialistischen Fraktion dringlich einge- brachten Grundsatzbeschluß über einen „ Wehrgraben-Erneuerungskatalog': der davon ausgeht, daß nicht fünfzig Millionen Schilling Mehrkosten für die Erhaltung des Gerinnes investiert werden, sondern in ei- nem Zehnjahresprogramm die Stadt einen Großteil dieser Summe für die Verbesserung der Lebensbedingungen in diesem Stadtteil investiert, in dem Erholungsanlagen, Ge- meinschaftseinrichtungen, die Revitalisie- rung von Privathäusern, die Restaurierung historischer Ensembles und Fassaden sowie der Hochwasserschutz gefördert werden. Mit der Verwirklichung dieses Grund- satzprogramms soll sofort begonnen werden, wenn Mitte des Jahres am Ensemble orien- tierte Vorschläge für die Gestaltung des historischen Teiles des Wehrgrabens vorlie- gen. Der von Vizebürgermeister Heinrich Schwarz eingebrachte Antrag zum Grund- satzbeschluß hat folgenden Wortlaut: Der „Wehrgraben" ist grundsätzlich als Stadtteil von Steyr, als Wohngebiet zu beurteilen und im Umfang etwa mit der Niederung des Steyrflusses im Stadtgebiet zu begrenzen. Von dieser Basis aus leitet sich auch eine Wertbetrachtung des künst- lich geschaffenen Wehrgrabenkanales ab. Seiner ursprünglichen wirtschaftlichen Funktion für ehemalige Gewerbebetriebe längs t beraubt, besitzt dieses Gerinne heu- te nur mehr Fließcharakter. Die Gesamt- oberfläche dieses Gerinnes beträgt ca. 0,4 Prozent der gesamten Oberfläche des Steyr- und Ennsflusses im Stadtgebiet. 6/126 Der Stadtteil Wehrgraben besitzt einen großen Nachholbedarf an infrastrukturel- len Einrichtungen anderen Stadtteilen gegenüber, weshalb Maßnahmen gesetzt werden müssen, diesen Mangel zu beseiti- gen. Die Notwendigkeit, eine Verbesse- rung der Leberisvoraussetzungen anzustre- ben, ergibt sich auch aus der hohen Ab- wanderungsquote mit einer Verringerung der Einwohnerzahl um 35 Prozent in 20 Jahren. Die freie Abfuhr von Fäkalien, Gewerbe- und Haushaltsabwässern, die derzeit ungeklärt in das hochwertige Was- ser des Steyrflusses, insbesondere in das Gerinne des Wehrgrabenkanals eingeleitet werden, erfordert größte Aufmerksamkeit im Hinblick auf die Sicherung eines guten Trinkwassers durch Sauberhaltung des Steyr- und Ennsflusses : Die in letzter Zeit mehrmals an eine }'rinkwasserkatastrophe heranreichenden Olunfälle auf der Enns unterstreichen diese Umstände. Die rasche Errichtung des bereits geplanten, vom Ge- meinderat der Stadt Steyr und vom Rein- haltungsverband Steyr und Umgebung einstimmig beschlossenen großen Abwas- serkanalstranges ist daher ein dringendes Gebot unserer Zeit und Bestandteil unse- rer Auffassungen über eine sa.ubere Um- welt. Zu diesem Zweck soll im Bett des Wehrgrabenkanals ein Abwassersammler verlegt werden und nach Einbindung aller Kanalanschlüsse eine Auffüllung erfolgen. Die dann gewonnenen Grundflächen sind überwiegend für öffentliche Nutzung zu widmen und mit allgemein zugänglichen Einrichtungen zu versehen. Eine Hinaus- schiebung dieser Arbeiten und Offenhal- tung des Wehrgrabenkanals kann aus sa- nitären und hygienischen Gründen im derzeitigen Zustand nicht mehr verant- wortet werden. Die vom anerkannten Wasserbautenpla- nungsinstitut Dr. Flögl in Linz über Auf- trag der Stadt Steyr erstellten Grundlagen _für Kostenberechnungen lassen erkennen, daß eine Abänderung des derzeitigen Pro- jektes mit einer Verlegung des Abwasser- kanals seitlich des jetzigen Gerinnes um 50 Millionen Schilling mehr kostet als das durch einstimmige Beschlüsse, Bescheide · und Finanzierungsgenehmigungen recht- lich gedeckte Projekt. Diese Mehrkosten kann die Stadt Steyr nicht aufbringen, ohne diese Mittel der Entwicklung anderer Stadtteile zu entziehen. Darüber hinaus wäre mit dieser Mehraufwendung von SO Millionen Schilling für die Bewohner des Wehrgrabengebietes überhaupt nichts zur Verbesserung von Häusern, von Gemein- schaftseinrichtungen und des Grünbestan- des, insgesamt somit zur Hebung der Lebensqualität, geschehen . Ein Hinaus- schieben der geplanten Arbeiten für die Abwasserbeseitigungsanlagen setzt eine neue Projektierung voraus , die Jahre be- anspruchen würde, um den heutigen Zu- stand der Genehmigungsverfahren zu er- reichen. Diese Verzögerung kann nicht nur aus Gründen der Sicherheit für unser Trinkwasser, sondern auch aus hygieni- schen Gründen nicht verantwortet wer- den. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, ist der Hausbestand im historischen Be- reich des Wehrgrabens sehr vernachläs- sigt, die Wohnverhältnisse sanitär unzurei- chend, und es ist gegenwärtig keine Akti- vität sichtbar, außer jener der Stadt Steyr, die sich ernsthaft mit Erneuerungsgedan- ken beschäftigt. Viele Aussagen von Au-

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