Amtsblatt der Stadt Steyr 1982/4

Magistrat Steyr Wahl - 1600/82 Volksbegehren betreffend die Einsparung des zusätzlichen Konferenzzentrums bei der UNO-City (Konferenzzentrum-Einsparungsgesetz) Verlautbarung über das Eintragungsverfahren Auf Grund der im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 6. März 1982 veröffentlichten Entscheidung des Bundesministers für Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren, das auf die Erlassung eines Bundesgesetzes betreffend die Einsparung des zusätzlichen Konferenzzentrums bei der UNO-City (Konferenzzentrum-Einsparungsgesetz) gerichtet ist, stattgegeben wurde, wird verlaut- bart: Die Stimmberechtigten können innerhalb der vom Bundesminister für Inneres gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBI. Nr. 344 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. Nr. 116/1977, festgesetzten Eintragungsfrist, das ist vom Montag, dem 10. Mai 1982 bis (einschließlich) Montag, dem 17. Mai 1982 in den Entwurf des Gesetzes, dessen Erlassung begehrt wird, Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären . Eintragungsberechtigt sind alle Männer und Frauen , die am Stichtag (15. April 1982) das 19. Lebensjahr vollendet haben (Jahrgang 1962 und ältere sowie die vom 1. Jänner bis 15. April 1963 Geborenen), vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde ihren ordentlichen Wohnsitz haben. • Die Eintragungslisten liegen an folgenden Adressen auf: 1. Eintragungslokal „Rathaus", Steyr, Stadtplatz 27, Hof rechts, für die Wahlsprengel: 010, 011 , 012, 013, 020, 021 , 022, 061, 062, 080, 081 , 082, 095, 096, 100, 101, 120, 121, 122 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Innere Stadt inkl. Pyrach, Sarning , Christkindl, Steyrdorf, Schlüsselhof, Ennsdorf ohne Ennsleite, Neuschönau und Fischhub 2. Eintragungslokal „Zentralaltersheim", Steyr, Eingang Gott- fried-Koller-Straße 1, für die Wahlsprengel: 040, 041, 042; 060, 063, 064, 065, 066, 067, 068, 069, 070, 071, 160, 180 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Tabor, Stein , Gleink, Dornach, Hausleiten , Resthof, Haidersho- fen und die fliegende Eintragungsstelle Altersheim und Kran- kenhaus 3. Eintragungslokal „Mutterberatungsstelle Wehrgraben" (Was- servilla), Steyr, Wehrgrabengasse 24, für die Wahlsprengel: 023, 024, 025, 026, 027, 028, 029, 140 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Wehrgraben, Eysnfeld, Gründbergsiedlung, Steinfeldstraße und Neustraße 4. Eintragungslokal „Lehrlingsheim Ennsleite", Steyr, Josef- Hafner-Straße 14, für die Wahlsprengel: 083, 084, 085, 086, 087, 088, 089, 090, 091, 092, 093, 094 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Ennsleite und Waldrandsiedlung 5. Eintragungslokal „Lehrlingsheim Münichholz", Steyr, Karl- Punzer-Straße 60a, für die Wahlsprengel: 200, 201, 202, 203, 204,205,206,207,208,209, 210,211,212,213 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Münichholz, Hinterberg, Hammer Dort ist auch der Entwurf des Gesetzes, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, angeschlagen. Jeder Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur an dem Eintragungsort ausüben, dem der Wahlsprengel zugewiesen ist, in dessen Stimmliste er eingetragen ist. Eintragungen können in den zuständigen Eintragungsorten während der Eintragungsfrist, wochentags von 10 bis 13 Uhr und 16 bis 19 Uhr, Samstag und Sonntag von 9 bis 12 Uhr vorgenommen werden. Steyr, am 13. April 1982 Der Bürgermeister: Franz Weiss 13/133

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