Amtsblatt der Stadt Steyr 1982/3
Zügig weitergeführt wird das Wohnbaupro- gramm auf dem Resthofgelände (Bild oben), wo in der Ofner-Straße 68 Woh- · nungen mit Kosten von 56 Millionen Schil- ling entstehen. Steyr die modernen Gelenkbusse der ÖPTV mit 18 m Länge garagiert und gewartet werden. Zur Zeit wird der Gara- genbetrieb in baufälligen Holzobjekten a ufrech terhal ten. steyr 910 Kontakte mit dem Steyrer Bürgerdienst I m Vorjahr bearbeitete der Bürger- dienst der Stadt Steyr 910 Fälle, das sind um 130 mehr als I 980. Beschwerden über ausgefallene Stra- ßenlampen, Schlaglöcher, Verunreini- gungen, umgestürzte Bäume, nicht funktionierende Ampeln und Schäden an Gehsteigen beschäftigen den Bür- gerdienst ebenso wie Anfragen über Sozialhilfe und Behördendienste. Der Einsatzfahrer des Bürgerdienstes hat im vergangenen Jahr mit dem werk- zeugbestückten Kombiwagen 3753. Ki- lometer zurückgelegt. Den Großteil der Fälle erledigte er selbst, indem er an Ort und Stelle Hand anlegte oder mit Hilfe der zuständigen Magistrats- abteilungen. Die Bürger sprechen den Einsatzfahrer bei seinen Rundfahrten clirekt an. Die zunehmende Inan- spruchnahme des Bürgerdienstes zeigt die positive Einstellung der Bevölke- rung zu dieser Einrichtung der Stadt, mit der Wünsche und Beschwerden rasch erledigt werden. Der Bürgerdienst der Stadt Steyr ist während der Amtsstunden unter der Telefonnummer 23 9 81/216 erreich- bar. Die Bevölkerung kann sich mit j e d e m Problem an den Bürgerdienst wenden, der unbürokratisch handelt. Ist die Stadt für die Erledigung eines Wunsches nicht zuständig, werden die nötigen Verbindungen hergestellt. HundehalterhabenVerantwortung Klagen aus der Bevölkerung über zu- nehmende Mißstände durch Verunreini- gung mit Hundekot veranlassen die Stadt- verwaltung abermals, die Hundebesitzer auf ihre Verantwortung hinzuweisen. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, daß mit der Zahlung der Hundesteuer bereits der Beitrag zur Reinhaltung der öffentlichen Flächen geleistet wäre. Im Paragraph 92 der Straßenverkehrsordnung heißt es: „Die Besitzer von Hunden haben dafür zu sorgen, daß diese die Gehsteige und Geh- wege nicht verunreinigen. Personen , die den Vorschriften zuwiderhandeln, können , abgesehen von den Straffolgen, zur Entfer- nung, Reinigung oder zur Kostentragung für die Entfernung oder Reinigung verhal- ten werden. " Die Organe der Straßenaufsicht der Bundespolizeidirektion Steyr wurden an- gewiesen, die oben zitierten Bestimmun- gen des Paragraphen 92 besonders zu überwachen. Von der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft _ der Stadt Steyr wird daran erinnert, daß Hunde grund- sätzlich von Kinderspielplätzen fernzuhal- ten sind. Bei einer Verunreinigung von Sandkisten durch bekannte Hunde (auch Katzen) werden in jedem Fall aus hygieni- schen und sanitätspolizeiJjchen Gründen die Sandkisten auf Kosten des Tierbesit- zers entleert und desinfiziert. Damit sich die Hunde nicht so unkon- trolliert vermehren, leistet die Stadt einen finanziellen Zuschuß von S 500.- zur Un- fruchtbarmachung weiblicher Hunde, der beim Veterinäramt, Redtenbachergasse 3, beantragt werden kann. Dem Antrag ist eine tierärztliche Bestätigung über die durchgeführte Operation und eine saldier- te Rechnung des Tierarztes anzusch ließen. Obwohl 1978 die Hundesteuer stark er- höht wurde , ist die Zahl der Hunde im Stadtgebiet jährJjch bis zu fünf Prozent gestiegen. Dieser Zuwachs an Tieren bringt zunehmende Probleme, die nur ge- löst werden können, wenn sich die Hunde- halter auf ihre Verantwortung und Pflich- ten besinnen. Aufschließung der Hofergründe kostet 4 Mill. S Zur Förderung der Siedlungs- tätigkeit verkauft die Stadt im Sü- den des Stadtteiles Ennsleite auf den Hofergründen 31 Parzellen im Ausmaß von durchschnittlich 700 bis 750 Quadratmeter. Die Auf- schließungsarbeiten für Straße und Kanal kosten 3,9 Millionen Schil- ling. Der Gemeinderat gab als erste Rate für die Aufschlie~ung eine Million Schilling. frei . Aktion Freilernmittel Der gemeinderätliche Wohlfahrtsaus- schuß hat sich für die Weiterführung der „Aktion Freilernmittel" auch im Jahre 1982 ausgesprochen. Schülern an Steyrer Pflichtschu len werden die Lernmittel ko- stenlos zur Verfügung gestellt, soferne de- ren El tern bedürftig sind und ihren or- dentlichen Wohnsitz in Steyr haben. Be- dürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen der Familie den Richt- satz nicht überschreitet. Für eine Familie mit drei Kindern (ein Kind unter und zwei Kinder über zwölf Jahre) beträgt beispiels- weise der Richtsatz (bei einer monatlichen reinen Miete von 800 Schilling) 10.940 SchiLling. Die Richtsätze werden jeweils nach der Lage des Falles berechnet. Ansu- chen sind in1 Wege der Schulleitungen einzureichen, wo auch die entsprechenden Formulare aufliegen. 7/91
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