Amtsblatt der Stadt Steyr 1982/3
Amtliche Nachrichten Bausperre für Planungsgebiet Wehrgraben Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2-6730/8 l Kundmachung der Bausperre Nr. 4 für Planungsgebiet „Wehrgraben I". Verordnung Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in seiner Sitzung vom 16. Februar 1982 die nachstehende Verordnung beschlossen: I. Gemäß § 58 Abs. 1 OÖ. Bauordnung, LGBI. Nr. 35 / 1976 i. d . g. F. , wird für das nachfolgende abgegrenzte Stadtgebiet eine zeitlich befristete Bausperre verhängt. In diesem Gebiet sind die im Bebauungs- planentwurf nach der Plangrundlage des Stadtbauamtes vom 14. Dezember 1981 für einen Bebauungsplan Wehrgraben I dargestellten Planungen beabsichtigt. Der Wirkungsbereich der Bausperre wird wie folgt begrenzt: Beim Annawehr beginnend durch die südliche Uferlinie des Wehrgra- benkanales bis zur Wiesenbergbrücke, in weiterer Folge durch die Südgrenze der Wehrgrabengasse bis zur Direktionsstraße, dann durch die Direktionss traße und die Gaswerkgasse bis zur südöstlichen Uferli- nie des Überwassers , anschließend durch Wertsicherungen Ergebnis Dezember 198 1 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 November Dezember Jahresdurchschnitt Verbraucherpreisindex 1966 = 100 November Dezember Jahresdurchschnitt Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 November Dezember Jahresdurchschnitt Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 November Dezember Jahresd urchschni tt Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 November Dezember Jahresdurchschnitt Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 November Dezember Jahresdurch chnitt Lebenshaltungskostenindex 1938 = 100 November Dezember Jahresdurchschni tt steyr 130,8 131,2 128,7 229,6 230,3 225,8 292,5 293,4 287,7 293,4 294,3 288,6 2214,8 2221 ,6 2178,7 2570,0 2577,8 2528,0 2182,8 2189,5 2147,2 den Steyr-Fluß bis zur Nordostgrenze der Fabrikinsel unter Einschluß der Fabrikin- sel durch eine Verbindungslinie zur Blum- auergasse , die Blumauergasse bis zur Kalkofenbrücke und schließlich durch das Gsangswasser und den Steyr-Fluß bis zum Annawehr. Die Bausperre hat die Wirkung, daß Bauplatzbewilligungen, Bewilligungen für die Anderung von Bauplätzen und bebau- ten Liegenschaften und Baubewilligungen - ausgenommen Baubewilligungen für Bauvorhaben gemäß § 41 Abs . 1 lit. e) - nur ausnahmsweise mit Zustimmung des Gemeinderates oder auf Widerruf erteilt werden dürfen, wenn anzunehmen ist, daß die beantragte Bewilligung die Durchfüh- rung des künftigen Flächenwidmungs- planes bzw. Bebauungsplanes nicht er- schwert oder verhindert. II. Die Kundmachung der Verordnung erfolgt gemäß § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11/ 1980, im Amts- blatt der Stadt Steyr. Die Planunterlagen liegen vom Tage der Kundmachung an im Baurechtsamt sowie im Planungsreferat des Stadtbauamtes des Magistrates Steyr durch zwe i Wochen zur öffentlichen Ein- sichtnahme a uf. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden zur Einsichtnahme für jedermann auf. Der Bürgermeister: Franz Weiss Stadtwerke Steyr, Färbergasse 7, ÖAG-Gaswerk Öffentliche Ausschreibung betreffend die Baumeisterarbeiten für die Gasleitungsverlegung Stadtplatz, vom Haus Nr. 1 bis 39 in Steyr. Die Anbotunterlagen können ab 22. März 1982 bei den Stadtwerken Steyr, Gaswerkgasse 9, während der Amtszeit abgeholt werden. Das Anbot ist im ver- schlossenen Umschlag mit der Aufschrift ,,Baumeisterarbeiten - Gasleitungsverle- gung Stadtplatz" bis 15. April 1982, 9 Uhr, bei den Stadtwerken Steyr, Färbergasse 7, abzugeben, wo anschließend die Anboter- öffnung stattfindet. Durch die Entgegennahme der Anbote übernehmen die Stadtwerke Steyr keine wie immer gearteten Verpflichtungen gegenüber den Anbotstellern . Die Betriebsleitung: Dir. TAR Ing. Wein ; Dir. OAR Schlederer GWG - Information über Wohnbeihilfe und Eigenmittelersatzdarlehen Nach dem Wohnbauförderungsgesetz I 968 und den vom Amt der oö. Landesre- gie rung, Abteilung Wohnungs- und Sied- lungswesen, hiezu ergangenen Erlässen besteht a uf die Gewährung von Wohnbei- hilfe und Zuerkennung von Eigenmitteler- satzdarle hen ein gese tzlicher Anspruch. Für die Aufbringung der Baukosten bei- träge gewährt das Land Oberösterreich das EIGENMITTELERSATZDARLEHEN . Dieses Darlehen kann nach schriftlicher Zuteilung der Wohnung beantragt wer- den . Es wird auf eine Laufzeit von 20 Jahren gewähr t und ist 'völlig zinsenfrei. Die Rückzahlung erfolgt in zwei halbjähr- lichen Raten zu je 2,5 Prozent der Darle- henssumme. Anspruch haben Jungfami- lien, das sind Familien (Verheiratete), de- ren Familienerbalter das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, Familien mit drei und mehr Kindern sowie soziale Här- tefälle. Für die Verbilligung der Miete gewährt das Land Oberösterreich die WOHNBEIHILFE. Diese wird nach Abschluß eines gülti- gen Mietvertrages beantragt. Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse werden auf die Dauer eines Jahres bewilligt. Der weitere Fortlauf der Wohnbeihilfe muß nach Ab- lauf der Bewilligung neu beantragt wer- den. Die Gewährung der Wohnbeihilfe richtet sich ausschließlich nach dem ge- meinsamen Familiennettoeinkommeri., der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der tat- sächlichen Wohnungsaufwandbelastung (dazu zählen nicht die Betriebskosten) und dem angemessenen Ausmaß der Wohn- nutzfläche (für eine Person 50 Quadratme- ter, für jede weitere 20 Quadratmeter). Das Alter des Antragstellers spielt keine Rolle. Bei Jungfamilien und Familien mit wenigstens drei Kindern wird noch eine fiktive Person zur Bemessung mit einbezo- gen. Als Einkommensnachweis kann das Familieneinkommen des letzten oder der drei letzten Kalenderjahre vor Antragstel- lung vorgelegt werden . Beratung in allen Fragen über Eigen- mitte!ersatzdarlehen und Wohnbeihilfe wird in der Liegenschaftsverwaltung, Rat- haus, 2. Stock hinten, Zimmer Nr. 218, gewährt. Einschreibungen an der Landesm.usikschule Steyr Die Haupteinschreibungen für das Schuljahr 1982 / 83 an der Landesmusik- schule Steyr finden an folgenden Tagen statt: Dienstag, 20. April, von 8 - 12 und von 17 - 19 Uhr ; Mittwoch, 21. April , von 16 - 18 Uhr; Freitag, 23. April, von 17 - 19 Uhr. Unterricht wird in sämtlichen Instru- mentalfächern erteilt. Neu isl die musika- lisch-rhythmische Ausbildung für Kinder (6 Jahre) zur Vorbereitung für sämtliche Instrumente und als weiteres Hauptfach ,,Singschule und Chorerziehung". Anfragen sind zu richten an: Prof. Ru- dolf Nones , 4400 Steyr, Brucknerplatz 1, Tel. 23 4 11. Sprechstunden: Dienstag von 10 - 12 Uhr und Freitag von 17- 19 Uhr in der Landesmusikschule Steyr. 23/107
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2