Amtsblatt der Stadt Steyr 1982/3

Inmemoriam Ludwig Wabitsch Kommerzialrat Ludwig WA- BITSCH, Träger des Ehrenringes der Stadt Steyr, ist am 1 l. Februar im 92. Lebensjahr ge- storben. Bürger- meister Franz W eiss würdigte vor dem Gemeinderat das verdienstvolle Wirken des ehemaligen Stadt- und Gemeinderates. Am 7. November 1890 in Harmannsdorf bei Korneuburg geboren, kam Ludwig Wabitsch in den zwanziger Jahren nach Steyr und wurde hier mit der Leitung der Filiale der Firma Julius Mein! betraut. Sein Name ist mit dem Aufstieg dieses Betriebes auf das engste verbunden. Viele Jahre stellte er sein großes Fachwissen auch dem Handelsgericht Steyr als Laien- richter zur Verfügung. Als stark politisch engagierter Mensch war Ludwig Wabitsch 22 Jahre als Ge- meindefunktionär auf verantwortungsvol- len Posten tätig. Er zählt in Steyr im wahrsten Sinne des Wortes zu den Män- nern der ersten Stunde unserer Republik. Unmittelbar nach der Befreiung Öster- reichs, im Mai 1945, wurde Ludwig Wa- bitsch von der amerikanischen Besat- zungsmacht gemeinsam mit Bürgermeister Prokesch und Landesrat Azwanger mit der provisorischen Gemeindeverwaltung be- traut. In den ersten Monaten galten die Bestrebungen der Normalisierung der Lebensverhältnisse in der von Bomben schwer getroffenen und mit Flüchtlingen überschwemmten Stadt. Nach den ersten freien Gemeinderatswahlen wurde Lud- wig Wabitsch 1945 mit dem Wohnungsre- ferat betraut. Dann wurde ihm das Gewer- bereferat übertragen, in dem er sich mit großem Erfolg für den Aufbau des Han- dels und Gewerbes in den ersten Nach- kriegsjahren engagierte. Als ein stets um das Gemeinwohl bemühter Mensch war ihm darüber hinaus die Betreuung der älteren Mitbürger ein besonderes Anlie- gen. Nach zehnjährigem Wirken schied Lud- wig Wabitsch 1955 aus dem Stadtsenat, stellte aber noch bis zum Jahre 1967 seine reiche Erfahrung dem Gemeinderat zur Verfügung. Die Verdienste um die Stadt würdigte der Gemeinderat 1967 mit der .Verleihung des Ehrenringes an Ludwig Wabitsch. ,,Mit dem Verewigten", sage Bürgermei- ster Weiss vor dem Gemeinderat, ,, ist nicht nur eine allseits geschätzte und be- liebte Persönlichkeit für immer von uns gegangen, sondern auch einer der letzten jener Politikergeneration, welche über Vorurteile und Ressentiments hinweg ge- meinsam den Wiederaufbau der Republik Österreich in schwersten Zeiten voll Opti- mismus in Angriff nahm. Der Gemeinde- rat der Stadt Steyr und die Stadtverwal- tung werden ihm stets ein ehrendes An- denken bewahren ." Foto: Limberger 10/94 Zwei Millionen Abgang in einem Jahr Regulierung der Fahrpreise im städtischen Verkehrsbetrieb Mit den Stimmen der Mehrheitsfraktion und der Volkspartei beschloß der Gemein- derat die Regulierung der Fahrpreise im städtischen Verkehrsbetrieb mit Wirkung vom 1. März 1982. Die Tariferhöhungen werden notwendig, damit das im Jahre 1981 entstandene Defizit von zwei Mil- lionen Schilling nicht noch weiter wächst. Das Amt der oö. Landesregierung hat den Preisantrag genehmigt. Die letzte Tariferhöhung war am 1. April 1980. Trotzdem stieg in diesem Jahr der Abgang auf 2,3 Millionen Schilling. Diese Steigerung ist überwiegend darauf zurückzuführen, daß gleichzeitig mit den neuen Tarifen die Abfahrtszeiten der Li- nien Ennsleite, Tabor und Resthof ver- doppelt wurden, was eine Aufstockung des Fahrpersonals auf 34 Omnibuslenker not- wendig machte. Darüber hinaus wurden 1980 zwei weitere Gelenkbusse gekauft. Die laufenden Preiserhöhungen bei Treib- stoff haben sich sehr negativ ausgewirkt. Diesen erhöhten Kosten steht allerdings auch eine sehr beträchtliche Steigerung der Beförderungszahlen von 2,999.554 im Jahre 1979 auf 3,204.224 im Jahre 1980 gegenüber. Das zeigt, daß die ab 1. April 1980 angebotenen Verbesserungen im Ortslinienverkehr von der Bevölkerung sehr positiv aufgenommen wurden . Seit November 1980 ist durch Verlegung der Linie Münichholz und die Errichtung ei- ner Haltestelle in der Leharstraße auch der Abschnitt III in Münichholz in den Ortslinienverkehr integriert. Bei sinkenden Steuereinnahmen kann die Stadt" aber nun nicht nöch mehr Geld für die Deckung des Defizites aufwenden. Sie zahlt jetzt schon zwei Millionen. Im Vergleich zu anderen Städten sind die Tarife der städtischen Verkehrsbetriebe Steyr noch relativ günstig. Die neuen Fahrpreise ab 1. März 1982: Einzelfahrschein für alle Teilstrecken : ERWACHSENE S 8.- (vorher S 7.--:); KINDER 6 - 15 Jahre S 5.- (4.-) ; SCHU- LER ab dem 15. Lebensjahr mit einem gültigen Schülerausweis (gültig von Be- triebsbeginn bis 20 Uhr) S 5.- (4.-) . Mehrfahrtenscheine für alle Teilstrecken: IQ-Fahrten-Scheine für ERWACHSE- NE S 70.- (60.- ); 10-Fahrten-Scheine für KINDER/SCHÜLER S 40.- (30.-); 10- Fahrten-Scheine für PENSIONISTEN und deren Ehegatten (gegen Vorweis des Renten- bzw. Pensionistenbescheides wer- den von den Stadtwerken Berechtigungs- ausweise ausgestellt. Mit diesem Ausweis kann beim Fahrpersonal der 10-Fahrten- Schein erworben werden. Die 10-Fahrten- Scheine sind unbeschränkt gültig) S 65.- (55.- ) . Werktags-Zeitkarten für alle Teilstrecken: 24-Fahrten-Scheine für BERUFSTÄTI- GE S 100.- (85 .-) ; Monatskarten für SCHÜLER und LEHRLINGE mit Licht- bild und Wertmarke mit unbeschränkter Fahrtzahl (die Karte ist gültig von Montag bis Freitag von Betriebsbeginn bis 20 Uhr . An Samstagen von Betriebsbeginn bis 17 Uhr. An Sonn- und Feiertagen hat diese Karte keine Gültigkeit) S 130.- (120.-); Monatskarten für BERUFSTÄTIGE mit Lichtbild und Wertmarke mit unbe- schränkter Fahrtanzahl S 175 .- (160.-). (Die Karte ist gültig von Montag bis Freitag von Betriebsbeginn bis Betriebs- ende, an Samstagen von Betriebsbeginn bis 17 Uhr, an Sonn- und Feiertagen hat diese Karte keine Gültigkeit.) Wochenkarte für SCHÜLERS 40.- (30.- ). Monats-Netzkarte für ERWACHSENE: Zur Benützung auf allen Linien, ohne Gültigkeitsbeschränkung S 240.- (220.- ). Gepäck und Tiere: HANDGEPÄCK S 5.- (7.- ); TIERE, die normalerweise zur Beförderung auf öffentlichen Verkehrsmitteln zugelassen sind S 5.- (4.-). Bäderkurs: Für die im Bäderplan enthaltenen Schu- len sowie Bundesschulen nach vorheriger Vereinbarung (Hin- und Rückfah rt) S 6. - (5 .-). Uniformierte POLIZEIORGANE, KRI - MINALBEAMTE: Mit Dienstausweis, KRIEGSBESCHÄ- DIGTE mit Erwerbsminderung von we- nigstens 70 Prozent, gegen Vorweis des entsprechenden Ausweises. In Steyr wohn- hafte Personen, deren Erwerbsminderung 70 Prozent beträgt und eine Gehbehinde- rung bzw. die Notwendigkeit der Benüt- zung öffentlicher Verkehrsmittel im Vor- dergrund steht, Mitglieder des ZIVIL- BLINDENVERBANDES mit einer Er- werbsminderung von mindestens 70 Pro- zent sowie die AKTIVEN BEDIENSTE- TEN der Stadtwerke gegen Vorweis des Dienstausweises fahren frei . Individuelle Heizkosten- abrechnung Der Stadtsenat bewilligte 250.000 Schil- ling für den Ankauf von 5000 Heizkosten- verteilern für die GWG-Wohnungen im Bereich Resthof, Stohlgründe, Neuschön- au und Wehrgraben . Mit diesen Geräten kann der Wärmeverbrauch jeder Woh- nung festgestellt und die Verrechnung dem tatsächlichen Verbrauch angepaßt werden. Die GWG der Stadt Steyr ent- spricht damit einem immer wieder vorge- brachten Wunsch vieler Mieter. Zu wel- chem Zeitpunkt mit der individuellen Hei- zungskostenabrechnung begonnen wird, gibt die GWG rechtzeitig bekannt. steyr

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