Amtsblatt der Stadt Steyr 1982/1

Amtliche Nachrichten Fah rleitungsanlage unter Hochspannung Ab sofort ist die mit 15-kV-Fahrlei- tungsanlage ausgerüstete mehrgleisige An- schlußbahnanlage der BMW-Steyr-Moto- ren-GesmbH, abzweigend vom km 17.299 der Bahnlinie St. Valentin - Kastenreith, Nähe Haltestelle Steyr-Münichholz, als ständig unter Hochspannung stehend zu betrachten. Die erforderlichen technischen Sicher- heitsvorkehrungen sind getroffen, die not- wendigen Warnungstafeln angebracht. Es darf an den Fahrleitungsanlagen und im Gefahrenbereich derselben nur mehr nach Kontaktnahme und unter Aufsicht der Österreichischen Bundesbahnen, Elektro- st reckenleitung Linz, 4020 Linz, Wiener Straße 2 a, bzw. des örtlich zuständigen Fahrleitungsmeisters Kleinreifling gear- beitet werden. Anmeldungen für Kindergärtnerinnen Die Bildungsanstalt für Kindergärtne- rinnen in Steyr, Leopold-Werndl-Straße 7, 3. Stock, nimmt vom 15. 2. bis 15. 3. in der Zeit von Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, und Dienstag, 14 bis 16 Uhr, Anmeldun- gen für die Ausbildung zur Kindergärtne- rin entgegen. Prospekte, in denen auch die Möglichkeiten weiterer Berufsausbildung als Horterzieherin oder an weiterführen- den Anstalten zur Sonderkindergärtnerin, zum Musikerzieher, Religionslehrer, Sport- und Rhythmiklehrer usw. aufge- zeigt werden, liegen im Sekretariat auf. Telefonische Auskünfte können unter der Nr. 22 6 29 eingeholt werden. Die Anmel- dung für die Eignungsprüfung erfolgt ohne eigenes Formular nach Vorlage der Schulnachricht über das erste Semester des laufenden Schuljahres. Magistrat Steyr, Stadtbauamt, für den Reinhaltungsverband Steyr und Umge- bung, Bau 6- 1781 /76 Öffentliche Ausschreibung über die Erd- und Baumeisterarbeiten für die Hangsanierung Lauberleite. Die Unterlagen können ab 1. Februar 1982 im Stadtbauamt, Zimmer 301 , gegen Kostenersatz von S 200.- abgeholt wer- den. Die Anbote sind verschlossen mit der Aufschrift „Anbot Hangsanierung Lauber- leite" bis 5. März, 8.45 Uhr, in der Einlauf- stelle des Magistrates , Zimmer 232 , abzu- geben. Die Anbotseröffnung findet am gleichen Tag ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 310, statt. · Der Abteilungsvorstand: Dipl.-Ing. Ehler SU')'I' Magistrat Steyr im eigenen Wirkungsbe- reich, VerkR-3013/77 Verordnung beschlossen in der Sitzung des Stadtse- nates vom 17.12. 1981. Gemäß § 93 Abs. 4 lit. c) in Verbindung mit 94 d . der Straßenverkehrsordnung 1960, BGB!. Nr. 159, i. d. F . des Bundesge- setzes vom 30. 11.1977, BGB!. Nr. 616, wird verordnet: § I Die Räumung von Schnee sowie die Bestreuung bei Schneefällen und Glatteis unterbleibt auf folgenden Wegen bzw. Gehsteigen: l. Bergseitige Verbindung vom Sportheim Ennsleite zur Hubergutstraße. 2. Weg von der Nordstiege zur Arbeiter- straße bzw. Märzenkellerstiege. 3. Unterer Schiffweg. 4. Dachsbergweg. 5. Engelstiege. 6. Fuchsluckenstiege. 7. Wanderweg Steinwänd. 8. Verbindungsweg Ufergasse - Kaplan- gasse. 9. Stiege vom unteren Schiffweg (Kraxen- tal) zum Oberen Schiffweg. § 2 An beiden Enden der in § 1 genannten Wege ist jeweils eine Tafel mit folgendem Wortlaut anzubringen: ,,Dieser Weg ist vom Winterdienst ausgenommen. Es er- folgt keine Räumung und Streuung. Das Begehen bei winterlichen Verhältnissen ist verboten. Der Magistrat. " § 3 Diese Verordnung tritt mit dem Zeit- punkt der Anbringung der in § 2 genann. ten Tafeln in Kraft. Sie ist zusätzlich im Amtsblatt der Stadt Steyr kundzumachen . Der Bürgermeister: Franz Weiss Erziehungsberatung Beim Jugendamt der Stadt Steyr wird Eltern, die in Erziehungsfragen verunsi- chert sind und sich mit einem Fachmann über Verhaltensauffälligkeiten oder Ent- wicklungsstörungen ihrer Kinder oder Ju- gendlichen aussprechen wollen, kostenlos eine Erziehungsberatung angeboten. Die Beratung wird regelmäßig von einem Kin- der- und Jugendpsychologen durchge- führt. Mit welchen Problemen können Eltern kommen? Konzentrations- und Lernstörungen Aggressives Verhalten Probleme der Sauberkeitserziehung Ängstlichkeit Auffälligkeiten im Sozialverhalten und ähnliche Probleme. Ratsuchende Eltern, die frühzeitig vom Beratungsangebot Gebrauch machen, können am ehesten Hilfe und Unterstüt- zung in ihrer schwi erigen Situation erfah- ren. Anmeldung beim Jugendamt, Redten- bachergasse 3, Tel. 23 9 81/391. Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau 2-2319/79 . Stadt Steyr - Flächenwidmungsplan - Änderung Nr. 2 Kundmachung Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr am 17. September 1981 beschlossene und mit Bescheid des Amtes der oö. Landesre- gierung vom l. Dezember 1981 , Zahl BauR-37902/2-1981 , gemäߧ 21 Abs. 5 in Verbindung mit§ 23 , Oö. Raumordnungs- ges"etz, LGBI. Nr. 18 / 1972, i. d ... g. F. , aufsichtsbehördlich genehmigte Ande- rungsplan Nr. 2, wird hiemit gemäß § 21 , Abs . 9 leg. cit. , in Verbindung mit § 62 des Statutes für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11/1980, im Amtsblatt der Stadt Steyr als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffent- lichen Einsichtnahme während der Amts- stunden auf. Der Plan wird mit dem auf den Ablauf der zwe iwöchigen Kundma- chungsfrist folgenden Tage rechtswirk- sam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttre- ten während der Amtss tunden beim Magi- strat Steyr, Baurechtsamt, sowie beim Stadtbauamt, Planungsreferat, zur Ein- sichtnahme für jedermann auf. Der Bürgermeister: Franz Weiss Wertsicherungen Ergebnis November 1981 Verbraucherpreisindex 1976= 100 Oktober 131 ,0 November 130,8 Verbraucherpreisindex 1966 = 100 Oktober 229,9 November 229,6 Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 Oktober 292,9 November 292,5 Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 Oktober 293,8 November 293 ,4 im Vergleich zum Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 Oktober 2218,2 November 2214,8 Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 - Oktober 2573 ,9 November 2570,0 Lebenshaltungskostenindex 1938 = 100 Oktober 2186,1 November 2182,8 31

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