Amtsblatt der Stadt Steyr 1981/12
Amtliche Nachrichten Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Bau3-3956 / 8 l , Bau6-3957 / 8 l Öffentliche Ausschreibung über die Baumeisterarbeiten für den Stra- ßen-, Kanal- und Wasserleitungsbau zur Aufschließung der Hofergründe in Steyr- Ennsleite. Die Unterlagen können ab 15. Dezem- ber beim Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Zimmer 301 , Stadtplatz 27 , 4400 Steyr, gegen Kostenersatz von S 500.- abgeholt werden. Die Kanalbauarbeiten werden durch das Stadtbauamt namens der städtischen Kanalverwaltung und der Wasserleitungs- bau im Namen der Stadtwerke Steyr aus- geschrieben, bilden jedoch mit den Stra- ßenbauarbeiten eine Vergabeeinheit. Bie- ter, welche nur ein Anbot für die Straßen-, Kanal- oder Wasserleitungsbauarbeiten einreichen, können daher nicht berück- sichtigt werden. Die Anbote sind verschlossen mit der Aufschrift „Anbot über die Baumeisterar- beiten für den Straßen- , Kanal- und Was- serleitungsbau zur Aufschließung der Ho- fergründe in Steyr-Ennsleite" bis 29. Jän- ner 1982, 8.45 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates der Stadt Steyr, Zimmer 232, abzugeben. Die Anboteröffoung findet am gleichen Tage ab 9 Uhr im' Stadtbauamt, Zimmer 3 IO, statt. Der Bürgermeister: Franz Weiss Reinhaltungsverband Steyr und Umge- bung, Bau6- l782/76 Öffentliche Ausschreibung über die Erd-, Baumeister- und Rohrverle- gungsarbeiten für die Errichtung der zen- tralen Kläranlage in Hausleiten. Die Unterlagen können gegen Kosten- ersatz von S 3500.- ab 11. Jänner 1982 im Stadtbauamt des Magistrates der Stadt Steyr, Zimmer 301 , sowie beim Amt der oö. Landesregierung, Landesbaudirektion , Kärntnerstraße 12, 4020 Linz (Einlauf- stelle) abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Zen- trale Kläranlage - Anbot" bis spätestens 8. Februar 1982, 8.45 Uhr, der Einlaufstel- le des Magistrates Steyr, Zimmer 232, zu übermitteln. Die öffentliche Anboteröffnungsver- handlung findet am gleichen Tage ab 9 Uhr im Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Zimmer 310, statt. Für den RHV Steyr und Umgebung: Der Obmann: Franz Weiss 30/438 Magistrat Steyr, Abt. X, Veterinärunterab- teilung, Vet-5100 / 81 Bekämpfung der Wutkrankheit - Ausgabe der Hundemarken für 1982 Verlautbarung für Hundehalter Auf Grund des § 1 der Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 23. 12. 1963 , LGBI. Nr. 67 / 63 , sind alle Hunde im Alter von über 8 Wochen durch amtliche Hundemarken zu kenn- zeichnen. Die Hundemarken für das Jahr 1982 werden in der Zeit vom 15 . Dezem- ber 1981 bis 15. Jänner 1982 während der Amtsstunden, täglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 bis 12 Uhr und an Dienstagen und Donnerstagen auch von 14 bis 16 Uhr, in der Veterinärabtei- lung des Gesundheitsamtes Steyr, Redten- bachergasse 3, ausgegeben. Im Hinblick auf die noch immer herr- schende Wutkrankheit im Jahre 1981 wer- den die Hundehalter aufgefordert, fristge- recht die Hundemarke, für welche eine Gebühr von S 7.- je Stück zu entrichten ist, im Veterinäramt abzuholen bzw. abho- len zu lassen. Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 2 o. a. Verordnung jeder Hundehalter verpflichtet ist, seinen Hund ab dem Alter von über 8 Wochen binnen 3 Tagen beim zuständigen Gemeindeamt anzumelden und Sorge zu tragen, daß die ausgegebene amtliche Hundemarke an öffentlichen Or- ten am Halsband oder Brustgurt des Hun- des sichtbar getragen wird. Ebenso ist die Wertsicherungen Ergebnis September 1981 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 August September Verbraucherpreisindex 1966 = l00 August September Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 August September Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 August September im Vergleich zum Kleinhandelspreisindex 1938 = l00 August September Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 August September Lebenshaltungskostenindex 1938 = 100 August September 129,9 130,2 228,0 228 ,5 290 ,5 291,1 291 ,4 292,0 2.199,6 2.204,7 2.552,3 2.558 ,2 2.167 ,8 2. 172,8 Beendigung der Hundehaltung bzw. ein Verlust der Hundemarke innerhalb von 3 Tagen zu melden. Diese Meldungen wer- den laufend während der für den Parteien- verkehr bestimmten Amtsstunden in der Veterinärunterabteilung im Gesundheits- amt entgegengenommen. Übertretungen der Anordnungen wer- den nach den Bestimmungen des § 63 Tierseuchengesetz bestraft. Der Bürgermeister: Franz Weiss Christbaumverkauf 1981 Der Christbaumverkauf findet dieses Jahr bis 24. Dezember 1981 auf fo lgenden Plätzen statt: Schloßpark, Eingang Promenade - Sepp- Stöger-Straße Münichholz bei der Volksschule Plenkl- berg Tabor, Ennser Straße Ennsleite, Arbeiterstraße -Schlüsselhofgasse 16. Folgende Richtpreise wurden festgelegt: Fichten: bis l00 cm bis 30 Schilling, von 101 bis 150cm31 bis60Schilling,von 151 bis 200 cm 61 bis 80 Schilling, von 201 bis 250 cm 81 bis 130 Schilling. Für Tannen aller Größen und Fichten über 250 cm wurden die Preise nicht fest- gelegt. Stumpflängen über 20 cm und ast- lose Spitzen über 30 cm werden bei der Klassifizierung in die Baumlänge nicht einbezogen. Die Händler wurden angewiesen, bei den Verkaufsstellen ein nach Baumgrößen gestaffeltes Preisverzeichnis anzubringen und eine Meßlatte bereitzuhalten. Gemeinn . Wohnungsgesellschaft mbH der Stadt Steyr, Rathaus, Abt. III Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung und Verlegung von Terrazzoplatten für die Wohnanlage Steyr, Resthof, Bauabschnitt 11/D. Die Unterlagen können ab 11. Jänner 1982 im Stadtbauamt, Zimmer 301 , abge- holt werden. Die Anbote sind verschlossen mit der Aufschrift „Terrazzoarbeiten Rest- hof II/D - Anbot" bis 21. Jänner 1982, 8.45 Uhr, in der Einlau-fstelle des Magi- strates Steyr, Zimmer 232, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tag ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 310, statt. Der Abteilungsvorstand: Dipl.-Ing. Ehler * SPRECHSTUNDEN-Änderung. Vize- bürgermeister Ka rl Fritsch hat Sprech- stunde jeweils am Dienstag von 10 bis 12 Uhr und Donnerstag von 9 bis 10 Uhr. stt>yr
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