Amtsblatt der Stadt Steyr 1981/11

Amtliche Nachrichten Schutzimpfung gegen Kinderlähmung 1. Grundimpfung gegen Kinderlähmung In der Woche vom 16. November bis 20. November 1981 wird im Gesundheitsamt des Magistrates Steyr, Redtenbachergasse Nr. 3, Zimmer 8, täglich in der Zeit von 8 bis 12 Uhr die 1. Teilimpfung gegen Kinderlähmung durchgeführt. Dieser Impfung sollen alle noch nicht geimpften Kinder zugeführt werden, die 1980 oder 1981 geboren wurden. Die Vollendung des 3. Lebensmonates ist jedoch Vorausset- zung. Die 2. Teilimpfung der im November 1981 begonnenen Grundimpfung wird in der Zeit vom 11. Jänner 1982 bis 15. Jänner 1982 verabreicht. Die 3. Teilimp- fung wird noch gesondert im Amtsblatt bekanntgegeben und findet voraussicht- lich Ende 1982 statt. 2. Dritte Teilimpfung der im Vorjahr begonnenen Schluckimpfung Impflinge, die im Rahmen der Grund- impfung 1980/8 1 die 1. und 2. Teilimp- fung erhalten haben, bekommen die 3. Teilimpfung gleichfalls in der Woche vom 16. November bis 20. November 1981 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr. Diese Teilimp- fung ist zur Vervollständigung des Impf- schutzes unbedingt notwendig. 3. Einmalige Auffrischungsimpfung in den Schulen Schüler, die in eine Grundschule eintre- ten ( 1. Schulstufe) und Entlaßschü!er (8 . Schulstufe, das heißt 8. Klasse der Volks- schule oder einer Sonderschule bzw. 4. Klasse der Hauptschule oder einer allge- meinbildenden höheren Schule) erhalten eine einmalige Auffrischungsimpfung vor- aussichtlich in der Woche vom 23. No- vember bis 4. Dezember 1981 in der Schule. 4. Einmalige Auffrischungsimpfung für Erwachsene Wie Untersuchungen ergeben haben, ist der Impfschutz vieler Erwachsener nur mehr mangelhaft gegeben. Es muß daher allen Erwachsenen, deren letzte Kinder- lähmungsschluckimpfung zehn Jahre und länger zurückliegt, eine einmalige Auffri- schungsimpfung empfohlen werden. Die Möglichkeit dazu besteht vom 16. Novem- ber bis 20. November 1981 sowie vom 11. Jänner bis 15. Jänner 1982, jeweils von 8 bis 12 Uhr. Regiebeitrag S 10.- je Teilimp- fung. stcyr Magistrat Steyr, Magistratsdirektion Stellenausschreibung Im Zentralaltersheim der Stadt Steyr werden dringend zur Besetzung freier Stel- len Diplomschwestern (Diplomkranken- pfleger) oder geprüfte Stationsgehilfinnen (Stationsgehilfen) gebraucht. Die Entloh- nung erfolgt nach den für den öffentlichen Dienst geltenden Vorschriften. Verpfle- gung und gegebenenfalls Unterkunft wer- den zu den üblichen Bedingungen gebo- ten. Im Bedarfsfall können im Zentral- altersheim zur allgemeinen Krankenpflege auch diplomierte Säuglings- und Kinder- krankenschwestern sowie psychiatrische Krankenschwestern und Hebammen her- angezogen werden. Es können sich daher auch aus dieser Ausbildungsrichtung Interessenten für die Posten bewerben . Bewerbungen sind beim Magistrat Steyr, Rathaus, Personalreferat, einzu- reichen. Magistrats-Abteilung VI, Liegenschafts- verwaltung, GHJ2-I IOO Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung von festen und flüssi- gen Brennstoffen für die Heizstellen der Stadtgemeinde Steyr im Jahre 1982. Die Anbotunterlagen können ab 3. 12. 1981 in der Liegenschaftsverwaltung der Stadtgemeinde Steyr, Rathaus , II. Stock, Zimmer 222, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und ver- sehen mit der Aufschrift „Lieferung von festen und flüssigen Brennstoffen für die Stadtgemeinde Steyr im Jahre 1982" bis spätestens 10. Dezember 1981 , 9 Uhr, m der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Rathaus , II. Stock, Zimmer 232, abzuge- ben. Die Anbotöffnung findet am gleichen Tage ab 10 Uhr in der Liegenschaftsver- waltung der Stadtgemeinde Steyr, Rat- haus , II. Stock, Zimmer 222, statt. Der Stadtgemeinde erwächst durch die Annahme der Anbote keine wie immer geartete Verpflichtung gegenüber den An- botstellern. Der Abteilungsvorstand: OAR Brechtelsbauer Gehsteigsäuberung und Streupflicht Auf Grund der Bestimmungen des § 93 der STVO und der Hausordnung sind entlang des Hauses die Gehsteige zu säu- bern. Bei Glatteis oder Schneeglätte sind diese rechtzeitig mit Sand bzw. Salz zu bestreuen. Ist ein Gehsteig nicht vorhan- den, so ist der Straßenrand in einer Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen. Diese Verpflichtung betrifft auch die Mieter von Garagen und Abstell- plätzen. Die Vernachlässigung dieser Verpflich- tung kann Schadenersatzansprüche und Strafanzeigen nach den Bestim~ung_en der fahrlässigen Körperverletzung 1m Sm- ne des Strafgesetzbuches (§ 88) nach sich ziehen. Um sorgfältige Durchführung wird höf- lich ersucht, da die GWG der Stadt Steyr keine Haftung übernimmt. Steppmäntel wattiert S 1398.- Das Mantelparadies von Steyr Fa. Hermine Promberger vorm. A. Langensteiner Exquisite Trachtenmoden und -schmuck Kreationen rund um den Tzsch Auserlesene Rahmungen wo die Mode zu Hause ist. Enge 23 und 33 Fußgängerzone 4400 Steyr, Pfarrgasse 9 Telefon 0 72 52122 1 44 33/401

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