Amtsblatt der Stadt Steyr 1981/11

Amtliche Nachrichten Magistrat Steyr, Abt. X, Veterinärunterab- teilung, Vet-5100/81 Bekämpfung der Wutkrankheit - Ausgabe der Hundemarken für 1982 Verlautbarung für Hundehalter Auf Grund des§ 1 der Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 23. 12. 1963, LGBl. Nr. 67/63, sind alle Hunde im Alter von über 8 Wochen durch amtliche Hundemarken zu kenn- zeichnen. Die Hundemarken für das Jahr 1982 werden in der Zeit vom 15. Dezem- ber 1981 bis 15. Jänner 1982 während der Amtsstunden, täglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 bis 12 Uhr und an Dienstagen und Donnerstagen auch von 14 bis 16 Uhr, in der Veterinärabtei- lung des Gesundheitsamtes Steyr, Redten- bachergasse 3, ausgegeben. Im Hinblick auf die noch immer herr- schende Wutkrankheit im Jahre 1981 wer- den die Hundehalter aufgefordert, fristge- recht die Hundemarke, für welche eine Gebühr von S 7.- je Stück zu entrichten ist, im Veterinäramt abzuholen bzw. abho- len zu lassen. Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 2 o. a. Verordnung jeder Hundehalter verpflichtet ist, seinen Hund ab dem Alter von über 8 Wochen binnen 3 Tagen beim zuständigen Gemeindeamt anzumelden und Sorge zu tragen, daß die ausgegebene amtliche Hundemarke an öffentlichen Or- ten am Halsband oder Brustgurt des Hun- des sichtbar getragen wird. Ebenso ist die Beendigung der Hundehaltung bzw. ein Verlust der Hundemarke innerhalb von 3 Tagen zu melden. Diese Meldungen wer- den laufend während der für den Parteien- verkehr bestimmten Amtsstunden in der Veterinärunterabteilung im Gesundheits- amt entgegengenommen. Übertretungen der Anordnungen wer- den nach den Bestimmungen des § 63 Tierseuchengesetz bestraft. Der Bürgermeister: Franz Weiss Gemeinnützige Wahnungsgesellschaft der Stadt Steyr, GesmbH, Steyr-Rathaus, Lie- genschaftsverwaltung Öffentliche Ausschreibung über Lieferung von Heizöl „leicht" für das Jahr 1982 an die Bedarfsstellen der GWG der Stadt Steyr. Die Anbotunterlagen können ab 3. De- zember 1981 in der Liegenschaftsverwal- tung der Stadtgemeinde Steyr, Rathaus , II. Stock, Zimmer 222, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und versehen mit der Aufschrift „Heizöllieferung für die GWG der Stadt Steyr im Jahre 1982" bis spätestens 10. Dezember 1981, 9 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Rathaus, II. Stock, Zimmer 232, abzuge- ben. sk'yr Die Anbotöffnung findet am gleichen Tage ab 10 Uhr in der Liegenschaftsver- waltung, Rathaus , II. Stock, Zimmer 222, statt. Der GWG der Stadt Steyr erwächst durch die Annahme der Anbote keine wie immer geartete Verpflichtung gegenüber den Anbotstellern. Der Abteilungsvorstand: OAR Brechtelsbauer Magistrat Steyr, Stadtbauamt, namens der städtischen Kanalverwaltung, Bau6-6488/76 Öffentliche Ausschreibung über die Erd- und Baumeisterarbeiten für die Errichtung der Kanalisation Steyr-Mü- nichholz. Die Unterlagen können gegen Kosten- ersatz von S 1000.- ab 16. November 1981 im Stadtbauamt des Magistrates der Stadt Steyr, Zimmer 301, sowie beim Amt der oö. Landesregierung, Landesbaudirektion, Kärntnerstraße 12, 4020 Linz (Einlaufstel- le) , abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Erd- und Baumeisterarbeiten für die Errichtung der Kanalisation Steyr-Münichholz" bis spätestens 15 . Dezember 1981, 8.45 Uhr, der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, zu übermitteln. Die Anboteröffnungsverhandlung fin- det am gleichen Tage ab 9 Uhr im Magi- strat Steyr, Stadtbauamt, Zimmer 310, statt. Der Bürgermeister: Franz Weiss Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Präs-486/78 Verordnung des Gemeinderates der Stadt Steyr, be- schlossen in der Sitzung vom 29. Oktober 1981 , betreffend den Ausbau und die Einreilrnng der Hinterberger Straße als Gemeindestraße. Gemäß §§ 41 Abs. 2 Ziff. 4 und 43 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 / 1980, in Verbindung mit §§ 8 Abs. 1, Ziff. 4, 9 Abs . 3 und 42 OÖ. Landesstra- ßenverwaltungsgesetz 1975, wird verord - net: I. Die im Lageplan des Dipl.-Ing. Jaku - bec, 1040 Wien, Prinz Engen-Straße 8-10, vom 8. September 1981, Maßstab 1:1000. Plannummer A 701 , welcher einen wesent- lichen Bestandteil dieser Verordnung bil- det, in roter Farbe dargestellten Grundflä- chen, werden als öffentliche Verkehrsflä- chen der Gemeinde neu ausgebaut und als Gemeindestraße neu eingereiht. Die Notwendigkeit des Ausbaues ergibt sich aus dem durch die Errichtung des BMW-Steyr-Motoren-Werkes · zu erwar- tenden Verkehrsaufkommen. II. Die Kundmachung erfolgt gemäß § 62 StS 1980 im Amtsblatt der Stadt Steyr. Der bezughabende Plan liegt beim Magi- strat Steyr, Baurechtsamt, 14 Tage ab Herausgabe und Versendung des Amts- blattes während der Amtsstunden zur öf- fentlichen Einsichtnahme auf. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden zur Einsichtnahme für jeder- mann auf. · Der Bürgermeister: Franz Weiss Reinhaltungsverband Steyr und Umge- bung, Bau6-3099/78, Bau6-3965/79 Öffentliche Aussc~reibung über die Erd-, Baumeister- und Rohrverle- gungsarbeiten für den Ennsdüker I samt Pumpwerk C und den Ennsdüker II. Die Unterlagen können gegen Kosten- ersatz von S 1000.- ab 30. November 1981 im Stadtbauamt des Magistrates der Stadt Steyr, Zimmer 301 , abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Ennsdüker I und II" bis späte- stens 8. Jänner 1982, 8.45 Uhr, der Ein- laufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, zu übermitteln. Die Anboteröffnungsverhandlung fin- det am gleichen Tage ab 9 Uhr im Magi- strat Steyr, Stadtbauamt, Zimmer 310, statt. Für den RHV Steyr und Umgebung: Der Obmann: Franz Weiss Magistrat Steyr, Magistratsdirektion, Ha-3600 / 81 Voranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1982 Kundmachung Der Voranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1982 liegt durch eine Woche, und zwar in der Zeit vom 3. Dezember bis einschließlich 10. Dezember 1981 im Stadtrechnungsamt, Rathaus , 3. Stock, Zimmer 214, zur öffentlichen Einsichtnah- me auf. Hievon erfolgt gemäß § 50, Abs. 3, des Gemeindestatutes für die Stadt Steyr die Verlautbarung. Der Bürgermeister: Franz Weiss Magistrat Steyr, Abt. V, Verwaltung des Zentralal tersheimes Ausschreibung über die Lebensmittellieferungen (Brot, Fleisch , Mehl , Zucker und Teigwaren) für das erste Halbjahr 1982. Ungefähre Mengen: Schwarzbrot 4000 kg Wurstwaren 5000 kg Weißbrot 3200 kg Mehl 4000 kg Semmeln 9200 kg Zucker 4000 kg Fleisch 20.000 kg Teigwaren 1800 kg Offerte sind bis 10. Dezember 1981 in der Verwaltung des Zentralaltersheimes einzubringen. Der Verwalter: OAR Kalb 27/395

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