Amtsblatt der Stadt Steyr 1981/7

Neuregelul).g der Bevölkerungswarnung bei Hochwassergefahr Warn- und Alarmsignale für den Zivilschutzfall 3 Minuten 1. Warnung: Gleichbleibender Dauerton von drei Minuten. 1 Minute 2. Alarm: /\N\A Auf- und abschwellender Heu lten von mindestens einer Minute. 1 Minute 3. Entwarnung: Gleichbleibender Dauerton von einer Minute. Feuerwehrsignal für den Brand- und Katastropheneinsatz der Feuerwehren 15 sec 15 sec 15 sec Feuerwehreinsatz : ;\ / \ ;\ 7 sec 7 sec Dauerton 3 x 15 Sekunden Unterbrechung 2 x 7 Sekunden Das Signal ist im Bedarfsfall zu wiederholen Sirenenprobe 15sec ;-\ Jeden Samstag um 12 Uhr, Dauerton von 15 Sekunden Eine bundeseinheitliche Regelung bringt es mit sich, daß auch in Steyr das Hochwasseralarmsignal für die Bevölkerungswarnung geändert werden muß. Ab sofort erfolgt bei Hochwassergefahr die Warnung der Bevölkerung durch das Sirenensignal für den Zivilschutzfall (gleichbleibender Dauerton von 3 Minuten). Dieses Sirenensignal stellt aber noch keine Alarmierung der Freiwilligen Stadtfeuerwehr dar, sondern soll nur die Bevölkerung auf die drohende Hochwassergefahr aufmerksam machen. 26/246

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