Amtsblatt der Stadt Steyr 1981/6

D ie Oberösterreichische Kraftwerke AG (OKA) hat in einem Brief an Bürger- meister W eiss erklärt, daß die künftige Nutzung des Wehrgra- bengerinnes nicht von den ge- planten OKA-Kraftwerken beein- flußt wird, ,,sondern umgekehrt die OKA bei ihren Projektie- rungen von beiden Möglichkeiten der Wehrgrabengestaltung, näm- lich der Erhaltung bzw. der Zu- schüttung des Wehrgrabengerin- nes ausgeht". Vizebürgermeister Heinrich Schwarz brachte in der Sitzung am 14. Mai dem Gemein- derat das OKA-Schreiben zur Kenntnis. In diesem Brief infor- miert die OKA auch über ihre Planungen. Wir zitieren im fol- genden wörtlich die Projektsdar- stellung durch die OKA und ihre Beurteilung der beiden Projekte im Hinblick auf die Realisierung. Kraftwerksprojekte Steyr-Stadt ,,Für die Nutzung der Wasser- kräfte im Bereich der Stadt Steyr wurden zwei Varianten ermittelt, die nur Vorprojektscharakter ha - ben und daher im Falle einer ~ealisierung noch eingehender Uberlegungen bedürfen. Es handelt sich um folgende zwei Varianten : Die Variante 1 besteht aus zwei Kraftwerken, wobei der Wehrgra- ben zugeschüttet werden kann oder im Falle der Erhaltung mit Restwasser beschickt wird. a) KW St. Anna: Nähe Krugl- fangwehr, mit einem kurzen Oberwasserkanal ab St. -Anna- Wehr. Wasserführung: 60 m 3 / s Leistung: ungefähr 2,5 MW Arbeitsvermögen: ungefähr 12,5 GWh Ausbaukosten: ungefähr 100 Mio S b) KW Rosenegg I: Beim Kruglwehr. Wasserführung: 60 m 3 / s Leistung: ungefähr 3,5 MW Arbeitsvermögen: ungefähr 16,5 GWh Ausbaukosten: ungefähr 140 Mio S Zusammen: ungefähr 6 MW, ungefähr 29 GWh, ungefähr 240 Mio S Der Himmlitzer Bach würde weiterhin durch Hang- und Quellwasser dotiert sein. Für die Variante 1 ist somit Vorausset- zung, daß der Wehrgraben, wenn er erhalten werden sollte, mit Restwasser von etwa 0,5 bis 1,0 m 3 / s dotiert wird, wobei die derzeitigen Wasserspiegellagen erhalten werden sollen. Die beste- henden im Verfall begriffenen Anlagen werden hiebei durch überströmbare Sohlschwellen er- setzt. Die Variante 2 besteht ebenfalls aus zwei Kraftwerken und geht von der Zuschüttung des Wehr- grabengerinnes aus. a) KW Steyr: Mit einerri im Wehrgraben verlegten druckfe- sten Gerinne. Wasserführung: 25 m 3 / s Leistung: ungefähr 2,5 MW Arbeitsvermögen: ungefähr 14,0 GWh Ausbaukosten: ungefähr 155 Mio S (Noch höhere Wasserführungen sind aus wirtschaftlichen Grün- den nicht zweckmäßig.) b) KW Rosenegg II: Beim Kruglwehr. Wasserführung: 60 m 3 / s Leistung: ungefähr 3,0 MW Arbeitsvermögen: ungefähr 15,0 GWH Ausbaukosten: ungefähr 140 Mio S Zusammen: ungefähr 6 MW, ungefähr 29 GWh, . ungefähr 295 Mio S." ,,Wie aus dieser Aufstellung er- sichtlich ist" , heißt es im Schrei- ben der OKA, ,, bringen beide Varianten energiemäßig etwa das gleiche Ergebnis, liegen aber in den Kosten sehr weit auseinan- der. Da die Wirtschaftlichkeit beider Varianten an sich schon geringer ist als bei vergleichbaren Projekten ähnlicher Größenord- nung, kommt, falls eine Realisie- rung einmal in Betracht gezogen werden sollte, nur die kostengün- stigere Variante in Frage. Sollte behördlicherseits die vorgesehene Restwassermenge noch wesentlich angehoben werden, würde aber auch die billigere Variante kaum mehr zur Ausführung gelangen können. Für die Variante 1 spricht aber auch, daß bei der Wehrgrabenva- riante (Varian,,te 2) bei Niedrig- wasser das gesamte Wasser der Steyr im Wehrgraben fließen würde und damit die übrigen Ge- rinne trocken werden. Würde man diese Gerinne dotieren, wür- de die Wirtschaftlichkeit des Kraftwerkes Steyr der Variante 2 noch weiter herabgesetzt. Eine Entscheidung über einen Bau von Kleinwasserkraftwerken im Bereich der Stadt Steyr ist somit seitens der OKA aus Grün- den der Wirtschaftlichkeit nicht vorrangig. Es ist sicher verständ- lich, daß die OKA bei den der- zeitigen Finanzierungsverhält- nissen vorerst die wirtschaftliche- ren Projekte realisiert. Zusammenfassend darf somit festgestellt werden, daß die von der OKA vorläufig in Erwägung gezogene Variante 1 sowohl mit zugeschüttetem als auch mit offe- nem Wehrgraben realisiert wer- den kann, wobei der offene Wehrgraben allerdings nur Rest- wasser erhielte. Die OKA-Kraft- werksprojekte beeinflussen somit nicht die Grundsatzfrage der Of- fenhaltung oder Zuschüttung des Wehrgrabengerinnes." Kraftwerksprojekte der OKA beeinflussen nicht die Entscheidung über Offenhalten oderZuschütten desWehrgrabengerinnes 7/191

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