Amtsblatt der Stadt Steyr 1981/6

17 Mill. S Zuschuß für Zentralaltersheim im Jahre 1980 Gemeinderat beschloß Regulierung der Heim- kostenersätze mit Wirkung vom 1. Juli 1981 Bei Ausgaben von 35 ,6 Mill. S verzeich- nete 1980 das Zentralaltersheim der Stadt einen Abgang von 17 Mill . S. Das Defizit muß von der Stadt gedeckt werden. Inner- halb von zehn Jahren haben sich die Einnahmen aus den Heimgebühren von 9,3 auf 18,6 Mill. S verdoppelt. Im glei- chen Zeitraum hat sich aber der Zuschuß- bedarf von 4 auf 17 Mill. S erhöht. Das ist mehr als das Vierfache (!). Da die Stadt diesen hohen Zuschußbedarf künftig nicht mehr finanzieren kann, beschloß der Ge- meinderat am 14. Mai eine Regulierung der Heimkostensätze, die mit 1. Juli 1981 in Kraft tritt. Die Hauptursache für den hohen Ab- gang sind Heimkostenersätze, die in Steyr weit unter den Tarifen vergleichbarer Al- tersheime liegen. So beträgt beispielsweise im Altenheim Weyer die Gebühr für ein Gemeinderat fordert Entlastung der Pflegeabteilung des Altersheimes durch geriatrische Abteilung im Landeskrankenhaus In Ergänzung zur Regulierung der Heimkostensätze im städtischen Zen- tralaltersheim hat der Gemeinderat den Magistrat beauftragt, bei Bund und Land energisch vorstellig zu wer- den, um die finanzielle Basis des Zen- tralaltersheimes zu verbessern und die Entlastung der Krankenabteilung durch die Schaffung einer geriatrischen Abteilung im Landeskrankenhaus Steyr zu erreichen. Die im Gemeinderat vertretenen po- litischen Parteien sind der Auffassung, daß das Problem der Heimunterbrin- gung der betagten Mitbürger nicht al- lein von den Gemeinden- bzw. Sozial- hilfeverbänden bewältigt werden kann. Die Veränderung der Altersstruktur unserer Bevölkerung, die Zunahme der Pflegefälle und das Bedürfnis, die Ver- einsamung unserer älteren Mitbürger und damit auch einem entsprechen- dem Pflegemangel abzuhelfen, machen es erforderlich, daß auf allen Ebenen der staatlichen Verwaltung dieser Auf- gabe ein besonderes Augenmerk zuge- wendet wird. Aus den Erfahrungen des Gemeinderates der Stadt Steyr ergeben sich dazu zwei Vorschläge : Innerhalb von 25 Jahren hat sich der Bestand an Pflegebetten im Zentralal- tersheim der Stadt Steyr mehr als ver- fünffacht. Die Nachfrage wird immer größer ; mit dem vorhandenen Platzan- gebot kann sie nur zum Teil befriedigt werden. Lange Wartelisten, mitunter von persönlich sehr tragischen Fällen, sind das Ergebnis. Seit längerem ist jedoch beabsichtigt, im Landeskran- kenhaus Steyr eine geriatrische Abtei- lung, also Betten für Langzeitpflegefäl- le, auszubauen. In einem Schwer- punktkrankenhaus ist dies auch unbe- dingt erforderlich. Der Gemeinderat der Stadt Steyr erwartet daher, daß in dieser Hinsicht vom Land Oberöster- reich als Spitalerhalter ehestens die 6/ 190 entsprechenden · Maßnahmen zur Schaffung einer solchen Abteilung, ge- widmet unseren älteren Mitbürgern, im Landeskrankenhaus Steyr vorgenom- men werden. Der Bundesgesetzgeber wird aufge- fordert, dem Umstand Rechnung zu tragen, daß durch die Unterbringung kranker und hilfsbedürftiger älterer Menschen in der Kranken- und Pflege- abteilung des Zentralaltersheimes Steyr den Sozialversicherungsträgern große Kosten erspart werden. Die durch- schnittlichen Bettenkosten in einem öf- fentlichen Krankenhaus sind mit S 1100.- pro Tag anzusetzen. Durch die Aufnahme der Langzeitpflegefälle in die Pflegeabteilung des Zentralalters- heimes Steyr ersparen sich die Sozial- versicherungsträger die Ausgaben für einen Krankenhausaufenthalt, denn die vorgeschriebenen Aufenthaltsko- sten in dieser Sozialeinrichtung der SJadt werden von den Pfleglingen aus ihren Pensions- und Rentenbezügen selbst getragen. Der Gesamtabgang be- lastet allerdings die Stadtgemeinde Steyr im Budgetjahr 1980 mit 17 Mil- lionen Schilling, das sind 91 Prozent der Einnahmen. Es erscheint daher durchaus vertretbar, daß durch eine Änderung der bundesgesetzlichen Be- stimmungen im Falle der ersatzweisen Unterbringung eines kranken und pfle- gebedürftigen Patienten in einem Zen- tralaltersheim anstelle eines Spitalauf- enthaltes eine entsprechende Kosten- vergütung durch die Sozialversiche- rungsträger zu leisten ist. Der Gemein- derat der Stadt Steyr ist sich im klaren, daß es hier weitgehender sozialpoliti- scher Überlegungen bedarf. Er erwar- tet jedoch vom Bundesgesetzgeber, daß er sich dieser Angelegenheit annimmt und zur Entlastung der Gemeinden die entsprechenden gesetzesändernden Schritte einleitet. Zweibettzimmer in der Pflegeabteilung derzeit 263 Schilling, im Steyrer Alters- heim aber nur 159 Schilling. Aufgrund vieler Notsituationen und Hunderter Ansuchen alter Menschen um Aufnahme in die Pflegeabteilung hat die Stadt in den letzten 25 Jahren diese Abtei- lung von 30 auf nunmehr 160 Betten ausgeweitet. Damit verbunden ist aber eine enorme Vermehrung des Pflegeperso- nals . Der große finanzielle Aufwand_ wir? durch die derzeitigen Hermkosten bei wei- tem nicht abgedeckt. Aber auch die Situa- tion in der Allgemeinen Abteilung erfor- dert immer wieder eine besondere persön- liche Betreuung, die bei einer gewissen Hilfsbedürftigkeit des Pfleglings über das normale Ausmaß hinausgeht und durch die jeweilige Staffel der Heimgebühren nicht abgegolten wird. Zudem hat die Stadt Steyr in den letzten Jahren große Summen zur Verbesserung der Unterbringungsqualitä t in das Zen- tralaltersheim investiert. Mehrbettzimmer wurden aufgelassen und Einbettzimmer geschaffen, die Zimmer bekamen An- schlüsse für Telefon und Fernsehen. Im Altbau wird heuer begonnen, die Einbett- zimmer mit neuen Möbeln auszustatten. Die Art der Einrichtung soll eine heimeli- gere Atmosphäre für den Pflegling schaf- fen und den Zimmern den Charakter emer bloßen Schlafstelle nehmen. Die vom Gemeinderat beschlossene Re- gulierung der Heimkostensätze soll das Verhältnis zwischen Leistung und Entgelt wieder in ein für die öffentliche Hand finanzierbares Maß setzen. Es wird erfor- derlich sein, Zuschüsse zu Renten und Pensionen für Hilflosigkeit und Pflegebe- dürftigkeit auch tatsächlich zur Finanzie- rung pflegerischer Dienste heranzuziehen. Denn diese Zuschüsse werden auch nur zur Abgeltung eines Pflegeaufwandes ge- währt. Eine andere Widmung entspricht nicht der Absicht des Gesetzgebers, der ohnehin gewährleistet, daß 20 Prozent der Pensionen, Renten sowie sonstiger Versor- gungsgenüsse und die Sonderzahlungen dem Pflegling zur freien Verfügung blei- ben müssen. Ausschließlich auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachte Pfleglinge erhalten für ihren persönlichen Aufwand ein monatliches Taschengeld . Die Neuregulierung der Tarife bringt auch keine Belastung für kostenersatz- pflichtige Angehörige, da das Land Ob~r- ös terreich diese Kosten trägt. Damit ergibt sich weder für die Angehörigen ein fman- zielles Problem noch für den jeweiligen Heiminsassen das Gefühl, dem nächsten Verwandten zur Last zu fallen. Die ab 1. Juli 1981 in Kraft tretenden Heimkosten- und Regiekostensätze pro Tag ALLGEMEINE ABTEILUNG: Altbau: Einbettzimmer S 150.- ; Zweibett- Fortsetzung auf Seite 30 sfeyr

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