Amtsblatt der Stadt Steyr 1981/5

Bereitschaftsdienste des Gas- und Wasserwerkes und der städtischen Bestattung Die Bereitschaftsdienste des Gas- und Wasserwerkes und der städtischen Bestat- tung sind außerhalb der geregelten Die_nstzeit (Montag, Dienstag, Donnerstag 7 bis 17 Uhr, Mittwoch und Freitag 7 bis 12 Uhr) unter den Postrufnummern der Stadtwerke Steyr (22 3 71, 22 3 72 und 23 2 15) auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar. GASWERK: Beim Auftreten von Gas- gebrechen (Undichtheiten an der Hausin- stallation), deren Ursache in Undicht- heiten gelegen ist und nicht durch das Betätigen eines Absperrorganes behoben werden können, ist unverzüglich der Be- reitschaftsdienst des Gaswerkes fernmünd- lich unter Angabe der Schadensstelle zu verständigen. Als Sofortmaßnahme ist bei Gasgeruch für eine entsprechende Belüf- tung des Raumes zu sorgen und jedes Hantieren mit offenem Licht sowie das Betätigen elektrischer Schalter zu unterlas- sen. Festgestellt muß werden, daß der Be- reitschaftsdienst des Gaswerkes nicht zur Behebung von Gerätegebrechen und der- gleichen, die keine Beeinträchtigung der Sicherheit bewirken, herangezogen wer- den soll. WASSERWERK: Auch der Bereit- schaftsdienst des Wasserwerkes ist aus- schließlich für Notfälle eingerichtet; er soll nur dann herangezogen werden, wenn Handlungen zu setzen sind, die außerhalb einer Hausinstallation gelegen sind. Bei Gebrechen nach den Hausabsperrorganen (Zählerabsperrorgane) - gesehen in Fließ- nchtung - endet der Zuständigkeitsbe- reich des Wasserwerkes. Die Bevölkerung wird jedoch gebeten, dem Wasserwerk bei der Behebung von Undichtheiten behilflich zu sein und jede Leckstelle an den öffentlichen Versor- gungsleitungen dem Bereitschaftsdienst des Wasserwerkes zu melden. Dies vor allem deshalb, da hiedurch Undichtheiten rasch beseitigt werden können und Folge- schäden so klein wie möglich zu halten sind. Bei Absinken des Fließdruckes in der Hausinstallation ist der Schaden nicht un- bedingt im Verteilernetz des Wasserwer- kes gelegen. Der Anlageneigentümer sollte daher grundsätzlich vor Inanspruchnahme der Dienste des Wasserwerkes seine eigene Anlage durch einen konzessionierten In- stallateur überprüfen lassen. In diesem Zusammenhang wird auf die Überprü- fungspflicht der Sicherheits- und Rück- schlagventile bei Warmwasserbereitern in zweijährigen Abständen, gemäß der Was- serleitungsverordn~ng der Stadt Steyr, verwiesen. Diese Uberprüfung hilft Wär- meschäden an der Rohrinstallation und st..-yr ~VOLKSBANK. Gutjiir's Geld. unter Umständen auch an der Sanitärin- stallation vermeiden. Das Melden von durch den Laien er- kennbaren Schäden hilft dem Wasser- werk, die Betriebskosten zu senken und ist daher auch im Interesse der Wasserbezie- her gelegen. STÄDTISCHE BESTATTUNG: Der Bereitschaftsdienst der städtischen Bestat- tung steht bei Eintritt eines Todesfalles a_uch für Informationen und Aufklärungen fur die durch den Angehörigen zu setzen- den Handlungen mit den Behörden zur Verfügung. Jeder hievon Betroffene sollte Öffnungszeiten des Heimathauses Dienstag, 9.30 bis 12 Uhr und 14.30 bis 17 Uhr Mittwoch, 9.30 bis 12 Uhr Donnerstag, 9.30 bis 12 Uhr und 14.30 bis 17 Uhr Freitag, 9.30 bis 12 Uhr Samstag, 9.30 bis 12 Uhr Sonntag, 9.30 bis 12 Uhr Am Samstag, Sonntag und an Feiertagen geschlossen . Eintritt frei! daher den Bereitschaftsdienst konsultieren und mit diesem die unmittelbaren Hand- lungen setzen. Alle übrigen administra- tiven Erledigungen sind sodann am nächstfolgenden Arbeitstag während der Dienststunden im Büro der städtischen Bestattung, Färbergasse 7, zu erledigen. Amtliche Nachrichten Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Bau4-3000/77 Öffentliche Ausschreibung über die Baumeisterarbeiten für die Sanie- rung der Fahrbahnbeläge der Wiesenberg- brücke, der Großen Fallenbrücke und der Schwimmschulbrücke in Steyr. Die Unterlagen können ab 18. Mai im Stadtbauamt, Zimmer 112, abgeholt wer- den. Die Anbote sind verschlossen mit der Aufschrift „Anbot über die Sanierung der Fahrbahnbeläge der Wiesenbergbrücke, der Großen Fallenbrücke und der Schwimmschulbrücke in Steyr" bis 12. Juni, 8.45 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates, Zimmer 72, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am selben Tag ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 97, statt. Der Abteilungsvorstand: i. V. Dipl. -Ing. Vorderwinkler 33/181

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