Amtsblatt der Stadt Steyr 1981/5
Amtliche Nachrichten Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau 2-2319/79 Flächenwidmungsplan, Änderung Nr. 2 - Auflagehinweis zur öffentlichen Einsicht- nahme; Kundmachung Gemäß § 23 Abs. 3 Oö. Raumord- nungsgesetz 1972 i. d. g. F. in Verbindung mit § 21 Abs. 4 Oö. Raumordnungsgesetz 1972 i. d. g. F. wird in der Zeit vom 30. April 1981 bis 30. Juni 1981 darauf hinge- ~iesen, daß die Flächenwidmungsplan- Anderung Nr. 2 durch 6 Wochen, das ist vom 18. Mai bis einschließlich 30. Juni, zur öffentlichen Einsichtnahme beim Ma- gistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, bzw. beim Planungsreferat der Mag.-Abt. III, Stadtbauamt, während der Amtsstunden aufliegt. Jedermann, der ein berechtigtes Interes- se glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche An- regungen oder Einwend~ngen beim Magi- strat einzubringen. Die Anderung des Flä- chenwidmungsplanes betrifft nach Maß- gabe der Planunterlagen des Stadtbau- amtes vom 2. Dezember 1980 zwei Teilbe- reiche, die folgendermaßen begrenzt wer- den und in denen die nachbezeichneten Flächenwidmungsplanänderungen erfol- gen sollen: Bereich 2.1: Im Norden durch den Ennsfluß, im Osten zuerst durch die erste Geländestufe zwischen Enns und Wohn- siedlung Münichholz, dann durch die Be- sitzgrenze der Wohnungs-AG und die Ge- ländestufe der Haager Straße, im Süden bzw. Südwesten durch die bereits beste- hende Wohnbebauung und in weiterer Folge durch die obere Geländekante der Steilstufe zur Ennsniederung und im We- sten durch eine an der Ostgrenze der ehemaligen Kematmüllerschule verlaufen- de und bis zum Ennsfluß verlängerte Li- nie. In diesem Bereich 2.1 sollen die bisher der landwirtschaftlichen Nutzung gewid- Fortsetzung von Seite 11 meten Grundstücke Nr. 364/ l, 365 und 343/1 sowie Nr. 364/ 3, 361 und 364/ 3 j e Kat.-Gem. Hinterberg in Wohngebiete umgewidmet werden. Bereich 2.2: Im Osten durch eine ca. 10 m von der Gleisachse der Bahnlinie St. Valentin - Kleinreifling entfernte Li- nie, im Süden durch die Geländestufe zum Kugellagerweg, im Westen durch die Be- sitzgrenze der Steyr-Daimler-Puch AG bzw. der BMW-Steyr-Motoren GesmbH und im Norden durch die Verlängerung der Zirerstraße. Im Bereich 2.2 sollen bisher als Betriebs- baugebiet, Grünland und Verkehrsflächen der Gemeinde · gewidmete bzw. als Ver- kehrsflächen der ÖBB ersichtlich gemach- te Flächen in „Industriegebiet" umgewid- met werden. Als Abgrenzung des Indu- striegebietes gegen das benachbarte ge- mischte Baugebiet bzw. Betriebsbaugebiet werden Flächen als Trenngrün gewidmet. Der Bürgermeister: Franz Weiss Reinhaltungsverband Steyr und Umge- bung, Bau 6-3966/79 Öffentliche Ausschreibung über die Erd- , Baumeister- und Rohrverle- gungsarbeiten für die Errichtung des An- schlußkanales Hauptsammler F I. Die Unterlagen können ab 1. Juni 1981- beim Magistrat der Stadt Steyr, Stadtbau- amt, Zimmer 112, sowie beim Amt der oö. Landesregierung, Einlaufstelle, Kärntner- straße 12, 4020 Linz, gegen Kostenersatz von S 250.- abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Anschlußkanal HS F I" bis 29. Juni 1981, 8.45 Uhr, in der Einlaufstel- le des Magistrates der Stadt Steyr, Zim- mer 72, abzugeben. Angaben, die bei der Volkszählung sowie bei den statistischen Erhebungen über bestehende Häuser und die darin befindlichen Wohnungen usw. gemacht werden, dürfen nur für die Statistik, keinesfalls aber zu Besteuerungszwecken verwendet werden. Wer 1. der Auskunftspflicht durch Verweigerung der Auskunft nicht nachkommt oder wer wissentl.ich unvollständige oder wahrheitswidrige Angaben macht, 2. die Geheimhaltungspflicht verletzt, 3. die Übernahme des Amtes eines Zähl- oder Kontrollorganes unbegründet verweigert oder wissentlich die übernommene Amtspflicht verletzt, begeht, wenn darin keine strenger zu bestrafende Handlung gelegen ist, eine Verwaltungsübertretung und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geld bis zu 30.000 Schilling oder mit Arrest bis zu sechs Wochen bestraft. Beide Strafen können auch nebeneinander verhängt werden. ANFRAGEN UND AUSKÜNFTE: Volk:szählungsbüro Rathaus, Stadtplatz 27, Hof rechts Tel. 23 9 81 - 23 9 85 / 237 (Durchwahl) Steyr, am 15. April 1981 12/160 Dienststunden: Mo. , Di., Do. von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Mi. und Fr. von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Die öffentliche Anbotseröffnungsver- handlung findet am gleichen Tag ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 97, statt. Für den RHV Steyr und Umgebung: Der Obmann Franz Weiss e. h. Magistrat Steyr, Abt. V Verwaltung des Zentralaltersheimes Ausschreibung über die Lebensmittellieferungen (Brot, Fleisch, Mehl, Zucker und Teigwaren) für das zweite Halbjahr 1981. Ungefähre Mengen: Schwarzbrot 4.000 kg Weißbrot 3.200 kg Semmeln 9.200 kg Fleisch 20.000 kg Wurstwaren 5.000 kg Mehl 4.000 kg Zucker 4.000 kg Teigwaren 1.800 kg Offerte sind bis 10. Juni 198 1 in der Verwaltung des Zentralaltersheimes einzu- bringen. Der Verwalter: OAR Kolb Magistrat Steyr, Abteilung I, Schul 1867 / 81 Anbot- ausschreibung über die Lieferung von Schulartikeln als Freilernmittel für bedürftige Schulkinder der Steyrer Pflichtschulen. Die Anbotausschreibung umfaßt: 1. Schulhefte und Blöcke 2. Schreibmaterial 3. Zeichenmaterial 4. Diverses Papiermaterial 5. Diverse kleine Schulutensilien Die Anbotunterlagen können ab 16. Juni beim Schulamt des Magistrates, Zim- mer 223, während der Amtsstunden abge- holt werden. Die Anbote sind bis späte- stens 2. Juli, 9.45 Uhr, bei der Einlaufstelle des Magistrates, Zimmer 72, verschlossen und entsprechend gekennzeichnet, abzu- geben. Die Anboteröffnung findet am sel- ben Tag um 10 Uhr beim Schulamt statt. Der Stadt Steyr erwächst durch die Annahme der Anbote keine wie immer geartete Verpflichtung gegenüber dem Anbotsteller. Der Abteilungsvorstand: SR Dr. Knapp DIE PENSIONSVERSICHERUNGS- ANSTALT der Arbeiter zahlt im Monat Juni ihre Pensionen am Mittwoch, 3. , und Donnerstag, 4. Juni, aus ; die Pensionsver- sicllfaungsanstalt der Angestellten am b4ontag, 1. Juni . stt'yr
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2