Amtsblatt der Stadt Steyr 1981/4

Amtliche Nachrichten Volkszählung im Mai Alle 10 Jahre finden in den meisten Ländern Volkszählungen statt. Volkszäh- lungen sind eine Art Bestandsaufnahme für Verwaltung, Wirtschaft UJ:!-_d Wissen- schaft. Die Bevölkerungszahl Osterreichs, aber auch die Bevölkerungszahl der Län- der, Bezirke, Städte und Gemeinden ist in vielen Bereichen eine wichtige Grundlage. So ist die bei der Volkszählung ermittel- te amtliche Bürgerzahl Grundlage für die Verteilung der Mandate auf die einzelnen Wahlkreise. Auch der Finanzausgleich zwischen Bund , Ländern und Gemeinden beruht auf einem auf Grund der Volks- zählung erstellten abgestuften Bevölke- rungsschlüssel. Vor allem aber gibt die Volkszählung Aufschluß über den Aufbau der Bevölke- rung nach Geschlecht, Alter, Beruf, Bil- dung und sonstigen wichtigen Merkmalen. Die geänderte Struktur und damit auch geänderte Gewohnheiten und Bedürfnisse der Bevölkerung bilden eine wichtige Ent- scheidungsgrundlage für künftige Pla- nungen. Gleichzeitig mit der Volkszählung wer- den zwei weitere Zählungen, und zwar eine Häuser- und Wohnungszählung und eine Ar bei tss tä ttenzähl u ng durchgeführt. Die Häuser - und Wohnungszäh- 1 u n g soll die Wohnverhältnisse der Be- völkerung durchleuchten. Diese Erhebung wird nicht nur für die regionale Planung, sondern auch für die Bereitstellung öffent- licher Förderungsmittel eine wichtige Unterlage sein. Die Arbeitsstättenzählung - aus- genommen die landwirtschaftlichen Ar- ~_eitsstätten - ermöglicht einen wichtigen Uberblick über Struktur und Leistung, aber auch fachliche Gliederung und regio- nale Verteilung der Arbeitsstätten. Dieser Erhebung kommt insofern große Bedeu- tung zu , weil sie auch Auskunft über die erwerbstätigen Personen gibt, wobei gera- de heute dem Problem der Arbeitsplätze zunehmend größere Bedeutung zukommt. Die Durchführung der vorste- henden Zählungen beruht auf ge- setz l ichen Vorschriften. Jeder Staatsbürger ist gesetz l ich ver- pflichtet , die geste l lten Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten. Wer seiner Verpflichtung nicht nach- kommt oder wissentlich unwahre oder unvollständige Angaben macht, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 30.000 Schilling oder einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft werden. Beide Strafen können auch nebeneinander verhängt werden. 26/138 In Steyr werden geschulte Zählorgane die Häuser, Wohnungen und Arbeitsstätten aufsu- chen, um der Bevölkerung bei der Ausfül- lung der Zählformulare behilflich zu sein. Die Zählformulare sind teilweise aus emp- findlichem, computerlesbarem Papier und mit einem Bleistift, Härte Nr. 2, präzise in den vorgesehenen Feldern auszufüllen. Klartextangaben sind in Druckbuchstaben und Zahlen im vorgeschriebenen Muster zu schreiben. Mit Tinte oder Kugelschrei- ber ausgefüllte, beschädigte oder ungenau ausgefüllte Drucksorten werden vom elek- tronischen Lesegerät nicht angenommen und bedürfen einer nochmaligen Ausfül- lung. Natürl.ich kann jeder die Zählformulare auch selbst ausfüllen; diese müssen aber dem zuständigen Zählorgan zur Überprü- fung oder direkt im Volkszählungsbüro des Rathauses , Hof rechts , persönlich ab- gegeben werden. Die Zählung der Bevölkerung erfolgt in der Hauptwohnung (ordentlicher Wohn- sitz) , Personen mit Zweitwohnsitz haben aber Angaben über ihren ordent- lichen Wohnsitz zu machen. Gezählt werden alle Personen, die zur Zeit der Volkszählung im Bundesgebiet anwesend sind. Auch Nicht-Staatsbürger, die sich nur vorübergehend im Bundesge- biet aufhalten, sind verpfuchtet, die wich- tigsten Angaben über ihre Person zu ma- chen. Angaben werden auch über jene Perso- nen eingeholt, die sich zum Zeitpunkt der Zählung anderswo, gegebenenfalls auch im Ausland aufhalten. Für solche vor - übergehend abwesende Personen haben Familienangehörige, sonstige Haus- haltsmitglieder, aber auch Nachbarn, so- weit sie Angaben machen können, Aus- kunft zu erteilen. Personen, die im Mai nicht anzu- treffen sein werden (Ur laub , Aus - landsaufenthalt etc.) , wird emp- fohlen , schon vorher im Volks z äh- lungsbüro des Rathauses die Zähl- papiere auszufüllen. In Anstalten werden die Insassen in hiefür vorgesehenen Anstaltslisten erfaßt. A usländer, z.B. Gastarbeiter , ha- ben auch die Zählpapiere auszufüllen, wobei ihnen zur leichteren Ausfüllung fremdsprachige Übersetzungen zur Verfü- gung stehen . Der Haushaltsvorstand hat für alle in seinem Haushalt (Wohn- und Wirtschafts- gemeinschaft) lebenden Personen eine Haushaltsliste auszufüllen, in welcher auch vorübergehend abwesende Haus- haltsangehörige einzutragen sind. Für jede Arbeitsstätte ist vom Inha- ber bzw. Leiter der Arbeitsstätte ein Lese- beleg auszufüllen. Arbeitsstätten sind ne- ben Fabriken, Gewerbebetrieben, Ge- schäften und Büros auch Arbeitsstätten von Behörden, Interessenvertretungen,Ver- einen und Verbänden sowie alfe Schu- len, Kindergärten, Einrichtungen der Reli- gionsgemeinschaften, Spitäler, Heilanstal- ten, alle freien Berufe wie Arzte, Künstler, Rechtsanwälte, aber auch Tankstellen etc. Der Hauseigentümer bzw. dessen Be- vollmächtigter - bei größeren Hausanla- gen die zuständige Hausverwaltung - hat für jedes Gebäude ein Gebäudeblatt auszufüllen. In Wohnhausanlagen bzw. größeren Wohnobjekten gilt jedes Stiegen- haus als eigenes Gebäude. Die eingesetzten Zählorgane sind durch das Gebot der Amtsverschwiegen- heit zur Geheimhaltung aller Da- ten , Beobachtungen und Wahr- nehmungen anläßlich der Zählung ver- pfuchtet. Die Angaben dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden . Daten von Einzelpersonen unterliegen dem Datenschutz, ihre Verwendung für Verwaltungstätigkeiten oder steuerliche Zwecke ist ausdrücklich verboten. Die Zählorgane haben den Auftrag, der Bevölkerung bei der Ausfüllung der Zähl- papiere zu helfen und auf Wunsch diese sogar auszufüllen. Die Bevölkerung wird gebeten, dieses Entgegenkommen der Stadtverwaltung damit zu honorieren, daß sie zum vereinbarten Zeitpunkt in der Wohnung anzutreffen ist. Ist dies nicht möglich, vereinbaren Sie mit dem zustän- digen Zählorgan, welches mit Ihnen Kon- takt aufnimmt, einen anderen Zeitpunkt. Helfen Sie mit, alle Personen zu erfassen und damit jene Unterlagen und finanziel- len Mittel zu sichern, welche für künftige Ausgaben der Stadt notwendig sind. Magistrat Steyr, Magistratsdirektion Stellenausschr~ibung Im Zentralaltersheim der Stadt Steyr gelangen in nächster Zeit zwei freiwerden- de Stellen von Diplomkrankenschwestern (Diplomkrankenpflegern) zur Besetzung. Die Entlohnung erfolgt nach den für den öffentlichen Dienst geltenden Vorschrif- ten . Verpflegung und gegebenenfalls Unterkunft werden zu den üblichen Be- dingungen geboten. Im Bedarfsfall können in1 Zentralaltersheim zur allgemeinen Krankenpflege auch diplomierte Säug- lings- und Kinderkrankenschwestern so- wie psychiatrische Krankenschwestern und Hebammen herangezogen werden. Es können sich daher auch aus dieser Ausbil- dungsrichtung Interessenten für die Posten bewerben . Bewerbungen sind beim Magistrat Steyr, Rathaus, Personalreferat, einzu- reichen. Der Bürgermeister: Franz Weiss sreyr

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