Amtsblatt der Stadt Steyr 1980/12
Amtliche Nachrichten Magistrat Steyr, Baurechtsamt Bau2-3838/80, ÖAG-1495/80 Bebauungsplan „Fischhub" - Änderung Nr. 6/6.1 - Auflagehinweis - Auflage zur öffentlichen Einsiehtnahme Kundmachung I. Gemäß § 21 Abs. 4 OÖ. Raumord- nungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972, i. d. g. F. , in Verbindung mit § 23 Abs. 3 leg. cit ., wird in der Zeit von 24. November 1980 bis 30. Jänner 198 I darauf hingewiesen, daß der Bebauungsplan „Fischhub" Än- derung Nr. 6/6.1 durch sechs Wochen, das ist vom 15. Dezember 1980 bis einschließ- lich 30. Jänner 1981 , zur öffentlichen Ein- sichtnahme beim Magistrat Steyr, Stadt- bauamt, während der Amtsstunden auf- liegt. Jedermann, der ein berechtigtes Interes- se glaubhaft machen kann , ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche An- regungen oder Einwendungen beim Magi- strat Steyr einzubringen. 2. Die Stadt Steyr beabsichtigt, den Bebauungsplan „Fischhub" Nr . 6/6.1 des- halb abzuändern, weil die ursprünglich vorgesehene Verwendung des Fischhub- weges als „Hochwasser-Ersatzstraße" für die Haratzmüllerstraße durch den Ausbau der Hauptaufschließungsstraße für die ,,Wa ldrandsiedlung" gegenstandslos ge- worden ist.· Es kann daher auf Grund der Stellungnahme des Stadtbauamtes vom 13. Juni 1980 mit einer geringen Ausbau- breite das Auslangen gefunden werden ; wobei die dadurch zu erzielende Ersparnis Wertsicherungen Ergebnis Oktober 1980 Verbrauchspreisindex 1976 = 100 September Oktober Verbraucherpreisindex 1966 = 100 September Oktober Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 September Oktober Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 September Oktober im Vergleich zum Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 September Oktober Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 September Oktober 1938 = 100 September Oktober S(('yl' 121 ,8 122,2 213,8 214,5 272,3 273,2 273,2 274,1 2.062,4 2.069,2 2.393, 1 2.401 ,0 2.032,6 2.039,3 sowohl an privatem Grundbesitz als auch an Baukosten durchaus im Gemeinwohl gelegen ist. Das von der Änderung erfaßte Gebiet wird begrenzt durch die Haratzmüller- straße, den Parkplatz des Hallenbades, den Ramingbach, die Südgrenze des Stadtbades und die südseitige Straßen- 11 uch tlinie der öffentlichen Verkehrsfläche Nr. 969 / l , Kat. Gern. Jägerberg. In weite- rer Folge wird der Anderungsbereich durch die Südgrenze des Grundstückes Nr . 969/7, die Ostgrenze des Fischhubwe- ges , die Südgrenze des Grundstückes Nr. 1009 / 5, die Ostgrenze der Kellaugasse , die West- und Nordgrenze der Grundstücke Nr. 1007/14, 997 / 4 und 997 / 6 und schließlich durch die Nordwestgrenze des ehemaligen Mühlbaches gebildet. Der gegenständliche Bebauungsplan stimmt hinsichtlich der Widmung mit d_em Flächenwidmungsplan überein. Die An- derung betrifft die Reduzierung der Breite des Fischhubweges von 8 m auf 6 m. Dies wurde deshalb möglich, weil die vorgese- hene Verwendung des Fischhubweges als Hochwasser-Ersatzstraße für die Haratz- müllerstraße durch den Ausbau der Hauptaufschließungsstraße für die „Wald- randsiedlung" für diesen Bereich gegen- standslos geworden ist. Hinsichtlich der Bebauung (Wohnge- biet, zweigeschossig, offene Bauweise und Grünfläche - öffentliche Erholungsfläche) ist keine Änderung erfolgt. Der Bürgermeister: Franz Weiss Magistrat Steyr, Abt. X, Veterinärunterabteilung, Vet-5088 / 80 Bekämpfung der Wutkrankheit - Ausgabe der Hundemarken für 1981 Yerlautbarung für Hundehalter Auf Grund des § 1 der Verordnung des Landeshauptmannes von OÖ. vom 23. Dezember 1963, LGBI. Nr.67 / 63, sind alle Hunde im Alter von über acht Wo- chen durch amtliche Hundemarken zu kennzeichnen. · Die Hundemarken für das Jahr 198 I werden in der Zeit vom 15. Dezember 1980 bis 15. Jänner 1981 während der Amtsstunden, täglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 bis 12 Uhr und an Dienstagen und Donners- tagen auch von 14 bis 16 Uhr in der Veterinärunterabteilung des Gesundheits- amtes Steyr, Redtenbachergasse 3, ausge- geben. Im Hinblick auf die noch immer herr- schende Wutkrankheit im Jahre 1980 wer- den die Hundehalter aufgefordert, fristge - recht die Hundemarke, für welche eine Gebühr von S 7.- je Stück zu entrichten ist, im Veterinäramt abzuholen bzw. abho- len zu lassen. Es wird darauf hingewiesen, daß gem . § 2 o. a. Verordnung jeder Hundehalter verpflichtet ist, seinen Hund ab dem Alter von über acht Wochen binnen drei Tagen beim zuständigen Gemeindeamt anzumel- den und zu sorgen, daß die ausgegebene amtliche Hundemarke an öffentlichen Or- ten am Halsband oder Brustgurt des Hun- des sichtbar getragen wird. Ebenso ist die Beendigung der Hunde- haltung bzw. ein Verlust der Hundemarke innerhalb von drei Tagen zu melden. Diese Meldungen werden laufend wäh- rend der für den Parteienverkehr be- stimmten Amtsstunden in der Veterinär- unterabteilung im Gesundheitsamt ent- gegengenommen. Übertretungen der Anordnungen wer- den nach den Bestimmungen des § 63 Tierseuchengesetz bestraft. Der Bürgermeister: Franz Weiss Anmeldung für Ganztagsschule Die Direktion der Ganztagsschule HS 2 Ennsleite gibt allen interessierten Eltern bekannt, daß sie ihre Kinder zum Besuch der Ganztagsschule 1m kommenden Schuljahr 1981 / 82 ab sofort, jedoch bis spätestens 9. Jänner I 98 I , anmelden kön- nen. Die Anmeldung kann entweder bei der Schulleitung der zuständigen Volksschule oder direkt in der Direktion der Ganztags- schule auf der Ennsleite, Otto-Glöckel- Straße 6, vorgenommen werden. Anmel- deformulare sind in den Schulen erhältlich und dort wiederum bis spätestens 9. Jän- ner 198 I abzugeben. Nähere Auskünfte erteilt die Direktion der Ganztagsschule HS 2 Ennsleite, Otto- Glöckel-Straße 6, Tel. 22 05 54. Der Besuch der Ganztagsschule ist frei- willig und kostenlos. Der Schulbetrieb läuft täglich von 7.45 bis 17.05 (am Freitag von 7.45 bis 15. 15 Uhr). Eigene Schulbus- se bringen die Schüler täglich aus den Stadtteilen Münichholz, Waldrandsied- lung, Hargelsberg, Dietach, Gleink, Rest- hof, Tabor zur Schule und nach Unter- richtsschluß wiederum nach Hause. Das Mittagessen wird in Form eines komplet- ten Menüs verabreicht. Der Preis ist der- zeit 24 Schilling. Gemeinn . Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr GesmbH, Steyr-Rathaus, Mag.-Abt. VI Ausschreibung Die GWG der Stadt Steyr gibt bekannt, daß im Wohngebiet Resthof im Objekt Werner-von-Siemens-Straße 3 bis 5 zwei leerstehende Arztpraxen zu vermieten sind. Interessenten werden gebeten, in der Liegenschaftsverwaltung der Stadtgemein- de Steyr, Rathaus, 1. Stock hinten, Zim - mer 205 , vorzusprechen. Der Abteilungsvorstand: AR Brechtelsbauer 29 / 441
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