Amtsblatt der Stadt Steyr 1980/11

Amtliche Nachrichten Grundimpfung gegen Kinderlähmung In der Woche vom 17. bis 21. November wird im Gesundheitsamt des Magistrates Steyr, Redtenbachergasse 3, Zimmer 8, täglich in der Zeit von 8 bis 12 Uhr die erste Teilimpfung gegen Kinderlähmung durchgeführt. Dieser Impfung sollen alle noch nicht geimpften Kinder zugeführt werden? die 1979 oder 1980 geboren wur- den. Die Vollendung des dritten Lebens- monates ist jedoch Voraussetzung. Die zweite Teilimpfung der im Novem- ber 1980 begonnenen Grundimpfung wird m der Zeit vorn 12. bis 16. Jänner 1981 verabreicht. Die dritte Teilimpfung wird noch gesondert im Amtsblatt bekanntge- geben und findet voraussichtlich Ende 1981 statt. Dritte Teilimpfung der im Vorjahr begonnenen Schluckimpfung Impflinge, die im Rahmen der Grund- impfung 1979/80 die erste und zweite Teilimpfung erhalten haben, bekommen die dritte Teilimpfung gleichfalls in der Woche vom 17. bis 21. Novernber in der Zeit von 8 bis 12 Uhr. Diese Teilimpfung 1st zur Vervollständigung des Impfschutzes unbedingt notwendig. Auffrischungsimpfung in den Schulen Schüler, die in eine Grundschule eintre- ten (1. Schulstufe), und Entlaßschüler (8. Schulstufe, d. h. 8. Klasse der Volksschule oder einer Sonderschule bzw. 4. Klasse der Hauptschule oder einer allgemeinbilden- den höheren Schule) erhalten eine einma- lige Auffrischungsimpfung voraussichtlich 111 der Woche vorn 24. bis 28. November in der Schule. Auffrischungsimpfung für Erwachsene Wie Untersuchungen ergeben haben, ist der Impfschutz vieler Erwachsener nur mehr mangelhaft gegeben. Es muß daher allen Erwachsenen, deren letzte Kinder- lährnungsschluckimpfung zehn Jahre und länger zurückliegt, eine einmalige Auffri- schungslIIlpfung empfohlen werden. Die Möglichkeit dazu besteht vom 17 . bis 21. November 1980 sowie vorn 12. bis 16. Jänner 1981 , jeweils von 8 bis 12 Uhr. sieyr Magistrat Steyr, Abt. V, Verwal tu ng des Zentralaltersheimes Ausschreibung über die Lebensmittellieferungen (Brot, Fleisch, Mehl, Zucker und Teigwaren) für das erste Halbjahr 1981. Ungefähre Mengen: Schwarzbrot 4.000 kg Weißbrot 3.200 kg Semmeln 9.200 kg Fleisch 20.000 kg Wurstwaren 5.000 kg Mehl 4.000 kg Zucker 4.000 kg Teigwaren 1.800 kg Offerte sind bis 10. Dezember in der Verwaltung des Zentralaltersheimes einzu- bringen. Der Verwalter: OARKolb Magistrat Steyr, Abt. X, Veterinärunterabteilung, Vet-5088 / 80 Bekämpfung der Wutkrankheit - Ausgabe der Hundemarken für 1981 Verlautbarung für Hundehalter Auf Grund des § l der Verordnung des Landeshauptmannes von OÖ. vom 23. Dezember 1963, LGBI. Nr. 67 / 63, sind alle Hunde im Alter von über acht Wo- chen durch amtliche Hundemarken zu kennzeichnen. Die Hundemarken für das Jahr 1981 werden in der Zeit vorn l 5. Dezember 1980 bis 15. Jänner 1981 während der Amtsstunden, täglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 bis 12 Uhr und an Dienstagen und Donners- tagen auch von 14 bis 16 Uhr in der Veterinärunterabteilung des Gesundheits- amtes Steyr, Redtenbachergasse 3, ausge- geben. Im Hinblick auf die noch immer herr- schende Wutkrankheit im Jahre 1980 wer- den die. Hundehalter aufgefordert, fristge- recht die Hundemarke, für welche eine Gebühr von S 7.- je Stück zu entrichten ist, im Veterinäramt abzuholen bzw. abho- len zu lassen. Es wird darauf hingewiesen, daß gern. § 2 o. a. Verordnung jeder Hundehalter verpflichtet ist, seinen Hund ab dem Alter von über acht Wochen binnen drei Tagen beim zuständigen Gemeindeamt anzumel- den _und zu sorgen, daß die ausgegebene amtl!che Hundemarke an öffentlichen Or- ten am Halsband oder Brustgurt des Hun- des sichtbar getragen wird. Ebenso ist die Beendigung der Hunde- haltung bzw. ein Verlust der Hundemarke innerhalb von drei Tagen zu melden. Wertsicherunsen Ergebnis September 1980 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 August September Verbraucherpreisindex 1966 = 100 August Septernber Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 August September Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 August September im Vergleich zum Kleinhandelspreisindex 1938 = [00 August September Lebenshaltungskostenindex 1945 =;c 100 August September 1938 = 100 August September 122, 1 121 ,8 214,3 213,8 273 ,0 272,3 273 ,9 273,2 2067,5 2062,4 2399,0 2393 , 1 2037,6 2032,6 Diese Meldungen werden laufend wäh- rend der für den Parteienverkehr be- stimmten Amtsstunden in der Veterinär- unterabteilung im Gesundheitsamt ent- gegengenommen. Übertretungen der Anordnungen wer- den nach den Bestimmungen des § 63 Tierseuchengesetz bestraft. Der Bürgermeister: Franz Weiss Magistrat Steyr, Magistratsdirektion, Ha-4960/80 Voranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1981 Kundmachung Der Voranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1981 liegt durch eine Woche, und zwar in der Zeit vom 3. Dezember bis einschließlich 10. Dezember 1980 im Stadtrechnungsamt, Rathaus, 3. Stock, Zimmer 231 , zur öffentlichen Einsichtnah- me auf. Hievon erfolgt gemäß § 50 Abs. 3 des Gemeindestatutes für die Stadt Steyr die Verlautbarung. Der Bürgermeister: Franz Weiss 39/403

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